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   LG Berlin, 18.03.2004 - 27 O 791/03   

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https://dejure.org/2004,31461
LG Berlin, 18.03.2004 - 27 O 791/03 (https://dejure.org/2004,31461)
LG Berlin, Entscheidung vom 18.03.2004 - 27 O 791/03 (https://dejure.org/2004,31461)
LG Berlin, Entscheidung vom 18. März 2004 - 27 O 791/03 (https://dejure.org/2004,31461)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung einer Fotoveröffentlichung; Reichweite eines gerichtlichen Verbots; Bildbericht über eine Straftat im Straßenverkehr; Begriff der "absoluten Person der Zeitgeschichte"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus LG Berlin, 18.03.2004 - 27 O 791/03
    Die Wiederholungsgefahr ist aufgrund der eingetretenen Rechtsverletzung zu vermuten und hätte nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden können (BGH NJW 1994, 1281, 1283) [BGH 08.02.1994 - VI ZR 286/93] , an der es fehlt.
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I

    Auszug aus LG Berlin, 18.03.2004 - 27 O 791/03
    Dabei sind die zur Begründung des Klageantrages für das Unterlassungsgebot zu Grunde gelegte Verletzungshandlung und das Klagevorbringen im Übrigen für das Verständnis der Reichweite des gerichtlichen Verbots heranzuziehen (vgl. BGH NJW 1991, 1114, 1115; NJW 1991, 296).
  • OLG Braunschweig, 29.01.2001 - 7 U 29/00

    Veräusserung von Aktien; Veräußerung von Anteilen nach Börseneinführung ;

    Auszug aus LG Berlin, 18.03.2004 - 27 O 791/03
    Das Obertandesgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 23. Mai 2000 - 7 U 29/00 - in Bezug auf den Kläger ausgeführt:.
  • BGH, 12.07.1990 - I ZR 236/88

    "Flacon"; Bestimmtheit des Verbots der "markenmäßigen" Verwendung einer

    Auszug aus LG Berlin, 18.03.2004 - 27 O 791/03
    Dabei sind die zur Begründung des Klageantrages für das Unterlassungsgebot zu Grunde gelegte Verletzungshandlung und das Klagevorbringen im Übrigen für das Verständnis der Reichweite des gerichtlichen Verbots heranzuziehen (vgl. BGH NJW 1991, 1114, 1115; NJW 1991, 296).
  • KG, 14.09.2004 - 9 U 84/04

    Persönlichkeitsrechtsverletzung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch

    Auf die Berufungen der Beklagten werden die Urteile des Landgerichts Berlin (27 O 791/03 und 27 O 789/03) vom 18. März 2004 geändert und die Klagen abgewiesen.

    Das Landgericht hat die Beklagte durch Urteile vom 18. März 2004 zur Unterlassung sowohl der Wort- als auch und Bildberichterstattung verurteilt (27 O 789/03 und 27 O 791/03).

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