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   LG Berlin, 18.10.2016 - 35 O 200/14   

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https://dejure.org/2016,41623
LG Berlin, 18.10.2016 - 35 O 200/14 (https://dejure.org/2016,41623)
LG Berlin, Entscheidung vom 18.10.2016 - 35 O 200/14 (https://dejure.org/2016,41623)
LG Berlin, Entscheidung vom 18. Oktober 2016 - 35 O 200/14 (https://dejure.org/2016,41623)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • datenschutz.eu

    Voraussetzungen für Unterlassungsansprüche bei Videoüberwachung durch Nachbarn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bei der Videoüberwachung durch einen Nachbarn können Unterlassungsansprüche und Ansprüche auf Schadensersatz bzw Schmerzensgeld bestehen

  • stroemer.de (Kurzinformation)

    Kameraüberwachung

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch bei Videoüberwachung durch Nachbarn

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    (Kein) Unterlassungsanspruch gegen Grundstücks-Nachbarn wegen Videoaufnahmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für Unterlassungsansprüche bei Videoüberwachung durch den Nachbarn

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.03.2010 - VI ZR 176/09

    Überwachungskamera auf Privatgrundstück

    Auszug aus LG Berlin, 18.10.2016 - 35 O 200/14
    Zwar verletzt eine Überwachung mittels einer Kamera grundsätzlich das allgemeine Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung; dieses Recht umfasst die Befugnis des Einzelnen, selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden, und selbst über die Preisgabe und Verwendung öffentlicher Daten zu bestimmen (BVerfGE 65, 1; BGH NJW 2010, 1533).

    Allein die hypothetische Möglichkeit einer Überwachung durch eine Videokamera beeinträchtigt das Persönlichkeitsrecht des Klägers nicht (BGH NJW 2010, 1533).

    Deshalb reicht es für einen Unterlassungsanspruch nicht aus, dass die Kameraeinstellung verändert werden kann, zumal dies hier wie vom Sachverständigen D. festgestellt, nicht ohne eine äußerlich sichtbare Veränderung der Verschraubung der Kamera möglich ist (BGH NJW 2010, 1533; BGH NJW-RR 2012, 140; LG Bielefeld NJW-RR 2008, 327; LG Itzehoe NJW-RR 1999, 1394).

    Dies begründet aber, wie bereits ausgeführt, noch keinen Unterlassungsanspruch des Klägers (BGH NJW 2010, 1533), zumal nicht ersichtlich ist, auf welche Weise der Beklagte sein Grundstück dann überwachen sollte.

  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 265/10

    Wohnungseigentum: Beseitigungsanspruch gegen die Installation von

    Auszug aus LG Berlin, 18.10.2016 - 35 O 200/14
    28 Dieser Anspruch setzt allerdings voraus, dass tatsächlich eine Überwachung stattfindet oder dass eine solche zumindest zu befürchten ist, denn eine Videoüberwachung, die sich auf den eigenen privaten Bereich der überwachenden Person beschränkt, ist grundsätzlich zulässig (BGH NJW 2013, 3089; BGH NJW-RR 2012, 140).

    Deshalb reicht es für einen Unterlassungsanspruch nicht aus, dass die Kameraeinstellung verändert werden kann, zumal dies hier wie vom Sachverständigen D. festgestellt, nicht ohne eine äußerlich sichtbare Veränderung der Verschraubung der Kamera möglich ist (BGH NJW 2010, 1533; BGH NJW-RR 2012, 140; LG Bielefeld NJW-RR 2008, 327; LG Itzehoe NJW-RR 1999, 1394).

    Insbesondere genügt die Tatsache, dass zwischen den Parteien ein Rechtsstreit über die Kameraüberwachung geführt wird, nicht (BGH NJW-RR 2012, 140).

  • BGH, 24.05.2013 - V ZR 220/12

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Überwachung des Eingangsbereichs einer

    Auszug aus LG Berlin, 18.10.2016 - 35 O 200/14
    28 Dieser Anspruch setzt allerdings voraus, dass tatsächlich eine Überwachung stattfindet oder dass eine solche zumindest zu befürchten ist, denn eine Videoüberwachung, die sich auf den eigenen privaten Bereich der überwachenden Person beschränkt, ist grundsätzlich zulässig (BGH NJW 2013, 3089; BGH NJW-RR 2012, 140).
  • LG Bielefeld, 17.04.2007 - 20 S 123/06

    Angst vor Videoüberwachung reicht nicht!

    Auszug aus LG Berlin, 18.10.2016 - 35 O 200/14
    Deshalb reicht es für einen Unterlassungsanspruch nicht aus, dass die Kameraeinstellung verändert werden kann, zumal dies hier wie vom Sachverständigen D. festgestellt, nicht ohne eine äußerlich sichtbare Veränderung der Verschraubung der Kamera möglich ist (BGH NJW 2010, 1533; BGH NJW-RR 2012, 140; LG Bielefeld NJW-RR 2008, 327; LG Itzehoe NJW-RR 1999, 1394).
  • OLG Köln, 30.10.2008 - 21 U 22/08

    Ansprüche wegen der Anbringung einer Videokamera am Nachbarhaus

    Auszug aus LG Berlin, 18.10.2016 - 35 O 200/14
    Die hierzu behaupteten Geschehnisse reichen nicht aus, um einen heftigen, sich über lange Zeit erstreckenden und massiv geführten Nachbarschaftsstreit anzunehmen, der die Befürchtung rechtfertigen würde, dass der Beklagte die Videoüberwachung auf das Grundstück des Klägers ausdehnen wird (vgl. OLG Köln NJW 2009, 1827).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus LG Berlin, 18.10.2016 - 35 O 200/14
    Zwar verletzt eine Überwachung mittels einer Kamera grundsätzlich das allgemeine Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung; dieses Recht umfasst die Befugnis des Einzelnen, selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden, und selbst über die Preisgabe und Verwendung öffentlicher Daten zu bestimmen (BVerfGE 65, 1; BGH NJW 2010, 1533).
  • LG Itzehoe, 11.09.1997 - 7 (9) O 51/96

    Anspruch auf Unterlassung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus LG Berlin, 18.10.2016 - 35 O 200/14
    Deshalb reicht es für einen Unterlassungsanspruch nicht aus, dass die Kameraeinstellung verändert werden kann, zumal dies hier wie vom Sachverständigen D. festgestellt, nicht ohne eine äußerlich sichtbare Veränderung der Verschraubung der Kamera möglich ist (BGH NJW 2010, 1533; BGH NJW-RR 2012, 140; LG Bielefeld NJW-RR 2008, 327; LG Itzehoe NJW-RR 1999, 1394).
  • OLG Dresden, 31.07.2018 - 4 U 381/18

    Unterlassungsansprüche wegen der Anfertigung von Lichtbildern einer Person

    Ein vorbeugender, hier mangels Nachweises einer früheren Verletzungshandlung nur auf eine Erstbegehungsgefahr gestützter Unterlassungsanspruch setzt voraus, dass ernsthafte und greifbare tatsächlich Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, der Anspruchsgegner werde sich in naher Zukunft rechtswidrig verhalten, etwa im Hinblick auf einen eskalierenden Nachbarschaftsstreit oder aufgrund objektiv Verdacht erregender Umstände (vgl. BGH, Urt. v. 16.03.2010, VI ZR 176/09, Rn. 14, - juris; OLG Köln, Urt. v. 30.10.2008, 21 U 22/08, Rn. 3, - juris; LG Berlin, Urt. v. 18.10.2016, 35 O 200/14, Rn. 32 - juris jeweils m.w.N.).
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