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LG Berlin, 18.11.2008 - 27 O 735/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- afp 2009, 274
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94
Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …
Auszug aus LG Berlin, 18.11.2008 - 27 O 735/08
Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe ( BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721). - BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auszug aus LG Berlin, 18.11.2008 - 27 O 735/08
Ob eine schuldhafte Verletzung des Persönlichkeitsrechts schwer ist, bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Art und Schwere der zugefügten Beeinträchtigung, dem Grad des Verschuldens sowie Anlass und Beweggrund des Handelns des Verletzers ( BGH NJW 1996, 1131, 1134). - BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65
Soraya
Auszug aus LG Berlin, 18.11.2008 - 27 O 735/08
Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe ( BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721). - KG, 23.10.1973 - 9 U 344/73
Auszug aus LG Berlin, 18.11.2008 - 27 O 735/08
Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe ( BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721). - OLG München, 01.12.2000 - 21 U 3740/00
Geldentschädigung bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Pflicht …
Auszug aus LG Berlin, 18.11.2008 - 27 O 735/08
Indem die Beklagte dem Unterlassungsverlangen des Klägers letztlich nachgekommen ist, hat sie zu erkennen gegeben, dass sie sich über die Grenzen einer zulässigen Berichterstattung grundsätzlich im Klaren ist und es vorliegend auch unter dem Gesichtspunkt der Prävention, der auch nur bei hartnäckigen und vorsätzlichen Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Bedeutung ist (vgl. OLG München AfP 2001, 135), nicht der Zuerkennung einer Entschädigung in Geld bedarf.