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LG Berlin, 19.04.2011 - 7 O 332/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Verschlimmerung eines Tinnitus nach einem Verkehrsunfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 2012, 81
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.10.2001 - IV ZR 205/00
Beweiswürdigung hinsichtlich der gesundheitlichen Beeinträchtigung und ihrer …
Auszug aus LG Berlin, 19.04.2011 - 7 O 332/09
Der VN hat den Nachweis unfallbedingter Invalidität zu erbringen, wobei für die konkrete Ausgestaltung des Gesundheitsschadens und seine Dauerhaftigkeit der Maßstab des § 286 ZPO und dafür, ob der unfallbedingte Gesundheitsschaden für die bewiesene Invalidität ursächlich war, die Beweiserleichterung des § 287 ZPO gilt (BGH VersR 2004, 1449; VersR 2001, 1547; r+s 1998, 80; jeweils m. w. N.). - BGH, 29.09.2004 - IV ZR 233/03
Umfang des Versicherungsschutzes in der Unfallversicherung
Auszug aus LG Berlin, 19.04.2011 - 7 O 332/09
Der VN hat den Nachweis unfallbedingter Invalidität zu erbringen, wobei für die konkrete Ausgestaltung des Gesundheitsschadens und seine Dauerhaftigkeit der Maßstab des § 286 ZPO und dafür, ob der unfallbedingte Gesundheitsschaden für die bewiesene Invalidität ursächlich war, die Beweiserleichterung des § 287 ZPO gilt (BGH VersR 2004, 1449; VersR 2001, 1547; r+s 1998, 80; jeweils m. w. N.). - BGH, 12.11.1997 - IV ZR 191/96
Anforderungen an Nachweis eines Schadens in der Unfallversicherung
Auszug aus LG Berlin, 19.04.2011 - 7 O 332/09
Der VN hat den Nachweis unfallbedingter Invalidität zu erbringen, wobei für die konkrete Ausgestaltung des Gesundheitsschadens und seine Dauerhaftigkeit der Maßstab des § 286 ZPO und dafür, ob der unfallbedingte Gesundheitsschaden für die bewiesene Invalidität ursächlich war, die Beweiserleichterung des § 287 ZPO gilt (BGH VersR 2004, 1449; VersR 2001, 1547; r+s 1998, 80; jeweils m. w. N.).
- LG Siegen, 20.06.2013 - 8 O 198/10
Private Unfallversicherung, Knalltrauma, Tinnitus
Diese Kriterien stellen eine nachvollziehbare und vergleichbare Grundlage für die Einordnung der Entstehung eines Tinnitus dar, demnach zur Feststellung, ob eine ausreichend hohe Wahrscheinlichkeit eines unfallbedingten Ohrgeräusches vorliegt (vgl. LG Berlin, r+s 2011, 488).