Rechtsprechung
LG Berlin, 19.12.2006 - 15 O 1028/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- MIR - Medien Internet und Recht
Mildere und dennoch der strafbewehrten Unterlassungserklärung gleich wirksame Mittel, mit denen sich ein Betroffener gegen weitere unverlangte E-Mail-Werbung von bestimmten Werbenden schützen könnte, sind grundsätzlich nicht erkennbar.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01
E-Mail-Werbung
Auszug aus LG Berlin, 19.12.2006 - 15 O 1028/06
Denn es muss berücksichtigt werden, dass Werbung per E-Mail den Keim zu einem immer weiteren Umsichgreifen in sich trägt (BGH NJW 2004, 1655 = GRUR 2004, 517 zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von E-Mail-Werbung).Denn es muss berücksichtigt werden, dass Werbung per E-Mail den Keim zu einem immer weiteren Umsichgreifen in sich trägt (BGH NJW 2004, 1655 = GRUR 2004, 517 zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von E-Mail-Werbung).
- AG Dresden, 29.07.2005 - 114 C 2008/05
Wettbewerbswidrigkeit eMail berufsbezogen
Auszug aus LG Berlin, 19.12.2006 - 15 O 1028/06
Der Ansicht des AG Dresden (NJW 2005, 2561 = GRUR-RR 2005, 398) ist nicht zu folgen. - BGH, 24.01.1991 - I ZR 133/89
Telefonwerbung IV - Telefon-Werbung
Auszug aus LG Berlin, 19.12.2006 - 15 O 1028/06
Entscheidend ist deshalb allein, ob im Einzelfall weitere, über den Sachbezug hinausgehende Umstände die Annahme rechtfertigen, der Empfänger werde gerade mit der konkret verwendeten Werbeform einverstanden sein (BGH NJW 1991, 2087 = BGHZ 113, 282 - Telefonwerbung IV). - OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - 15 U 41/04
Wiederholungsgefahr bei Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung
Auszug aus LG Berlin, 19.12.2006 - 15 O 1028/06
Die Betroffenen müssten ohnmächtig abwarten, ob Mitbewerber oder Verbände -naturgemäß abhängig von deren jeweiligen Interessentätig werden (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2004, 820 = RUM-RD 2004, 574 = RDV 2005, 27). - BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …
Auszug aus LG Berlin, 19.12.2006 - 15 O 1028/06
Ein bereits erfolgter rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen begründet eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen der Wiederholungsgefahr (BGH, NJW 1994, 1281 = GRUR 1994, 394 - Bilanzanalyse).