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   LG Berlin, 20.01.2011 - 27 O 540/09   

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https://dejure.org/2011,38725
LG Berlin, 20.01.2011 - 27 O 540/09 (https://dejure.org/2011,38725)
LG Berlin, Entscheidung vom 20.01.2011 - 27 O 540/09 (https://dejure.org/2011,38725)
LG Berlin, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - 27 O 540/09 (https://dejure.org/2011,38725)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbreitung von Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte bei fehlender Einwilligung; Umfang des Schutzes der Privatsphäre; Entfallen des Schutzes der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme

  • buskeismus.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbreitung von Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte bei fehlender Einwilligung; Umfang des Schutzes der Privatsphäre; Entfallen des Schutzes der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 26.01.1971 - VI ZR 95/70

    Persönlichkeitsrecht - Verletzung - Immaterieller Schaden - Genugtuung -

    Auszug aus LG Berlin, 20.01.2011 - 27 O 540/09
    Zudem ist es ausreichend, wenn der Betroffene begründeten Anlass zu der Annahme hat, er werde erkannt (BGH NJW 1971, 698, 700; 1979, 2205; ähnlich OLG Hamburg AfP 1975, 916).

    Zudem ist es ausreichend, wenn der Betroffene begründeten Anlass zu der Annahme hat, er werde erkannt (BGH NJW 1971, 698, 700; 1979, 2205; ähnlich OLG Hamburg AfP 1975, 916).

  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78

    Schadensersatz für die nicht genehmigte Werbung mit einer Abbildung des Klägers -

    Auszug aus LG Berlin, 20.01.2011 - 27 O 540/09
    Zudem ist es ausreichend, wenn der Betroffene begründeten Anlass zu der Annahme hat, er werde erkannt (BGH NJW 1971, 698, 700; 1979, 2205; ähnlich OLG Hamburg AfP 1975, 916).

    Zudem ist es ausreichend, wenn der Betroffene begründeten Anlass zu der Annahme hat, er werde erkannt (BGH NJW 1971, 698, 700; 1979, 2205; ähnlich OLG Hamburg AfP 1975, 916).

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LG Berlin, 20.01.2011 - 27 O 540/09
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).

    Außerdem soll die Zubilligung der Prävention dienen (BGH NJW 1995, 861, 865 m. w. Nachw.).

  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen

    Auszug aus LG Berlin, 20.01.2011 - 27 O 540/09
    Dafür kann unter Umständen die Schilderung von Einzelheiten aus dem Lebenslauf des Betroffenen oder die Nennung seines Wohnorts und seiner Berufstätigkeit ausreichen (BGH NJW 2005, 2844, 2845 - Esra).

    Dafür kann unter Umständen die Schilderung von Einzelheiten aus dem Lebenslauf des Betroffenen oder die Nennung seines Wohnorts und seiner Berufstätigkeit ausreichen (BGH NJW 2005, 2844, 2845 - Esra).

  • OLG Hamburg, 24.10.1974 - 3 U 134/74

    Aus nichtigem Anlaß

    Auszug aus LG Berlin, 20.01.2011 - 27 O 540/09
    Zudem ist es ausreichend, wenn der Betroffene begründeten Anlass zu der Annahme hat, er werde erkannt (BGH NJW 1971, 698, 700; 1979, 2205; ähnlich OLG Hamburg AfP 1975, 916).

    Zudem ist es ausreichend, wenn der Betroffene begründeten Anlass zu der Annahme hat, er werde erkannt (BGH NJW 1971, 698, 700; 1979, 2205; ähnlich OLG Hamburg AfP 1975, 916).

  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05

    Terroristentochter

    Auszug aus LG Berlin, 20.01.2011 - 27 O 540/09
    Erst wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll, hat die Äußerung - auch wenn sie eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage betrifft - regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückzutreten (vgl. BGH NJW 2007, 686, 688 m. w. Nachw.).

    Erst wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und über-spitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll, hat die Äußerung - auch wenn sie eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage betrifft - regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückzutreten (vgl. BGH NJW 2007, 686, 688 m.w.N.).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus LG Berlin, 20.01.2011 - 27 O 540/09
    Wer, ob gewollt oder ungewollt, zur Person des öffentlichen Lebens geworden ist, verliert damit nicht sein Anrecht auf eine Privatsphäre, die den Blicken der Öffentlichkeit entzogen bleibt (vgl. BVerfG NJW 2000, 1021, 1022).
  • LG Hamburg, 15.12.2008 - 308 O 625/08
    Auszug aus LG Berlin, 20.01.2011 - 27 O 540/09
    in Bezug auf den Kläger den Inhalt der einstweiligen Verfügungen des LG Hamburg, Az. 308 O 645/08, vom 15.12.2008 sowie Az. 308 O 625/08 vom 15.12.2008 zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/ oder veröffentlichen zu lassen und/ oder verbreiten zu lassen, wie auf der Internetseite www..de//vergleiche.htm und http://www..de/urteile/ 308O62508 EV RS.pdf geschehen,.
  • KG, 18.03.2010 - 10 U 139/09

    Namentliche Berichterstattung über Rechtsanwalt

    Auszug aus LG Berlin, 20.01.2011 - 27 O 540/09
    Es handelt sich im vorgenannten Sinne um ein zeitgeschichtliches Ereignis (ebenso KG, Urteil vom 18. März 2010, Az.: 10 U 139/09).
  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 8/07

    Wer wird Millionär?

    Auszug aus LG Berlin, 20.01.2011 - 27 O 540/09
    Die Zulässigkeit der Bildveröffentlichung ist nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG zu beurteilen (BGH NJW 2009, 1499 ; NJW 2009, 3032 ).
  • BVerfG, 09.03.2010 - 1 BvR 1891/05

    Internet-Bericht über Hanf züchtenden Politikerinnen-Sohn erlaubt

  • BGH, 21.04.1998 - VI ZR 196/97

    Zur Zulässigkeit von Medienberichterstattung über Unternehmen

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05

    Klinik-Geschäftsführer

  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 89/02

    BGH weist Unterlassungsklage des früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen

  • BGH, 27.07.2010 - VI ZR 261/09

    Freistellungsanspruch für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten: Tätigkeit in

  • KG, 23.10.1973 - 9 U 344/73
  • BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/98

    Entlastungsbeweis des Herstellers eines Baugerüsts

  • BGH, 10.03.2009 - VI ZR 261/07

    BGH weist Klage gegen RTL-Fernsehbeitrag über Enkel des Fürsten Rainier von

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

  • KG, 29.09.2009 - 9 W 135/09

    Internetveröffentlichung einer Aufstellung über von einer

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 226/97

    Der blaue Engel; Abbildung eines Doppelgängers als Bildnis einer berühmten Person

  • BGH, 03.08.2010 - VI ZR 113/09

    Schadensersatzanspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten:

  • BVerfG, 21.08.2006 - 1 BvR 2606/04

    Prominenten-Partner

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90

    TITANIC/'geb. Mörder'

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2009 - 10 U 86/09

    Regresspflicht eines Rechtsanwalts nach den Grundsätzen der Sekundärhaftung

  • LG Hamburg, 15.12.2008 - 308 O 645/08
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