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LG Berlin, 20.02.2017 - 84 O 19/16 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- KG, 14.08.2015 - 9 U 74/14
Notarhaftung: Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Bindungsfrist an ein …
Auszug aus LG Berlin, 20.02.2017 - 84 O 19/16
Wie allgemein im Schadensersatzrecht kann auch im Notarhaftungsrecht nur für solche Schadensfolgen Ersatz verlangt werden, die innerhalb des Schutzzwecks der verletzten Norm liegen (vgl. KG, Beschluss vom 14. August 2015 - 9 U 74/14 - m. w. N.). - BGH, 22.04.1975 - VI ZR 90/74
Aufklärungspflicht des Notars über die Rechtsfolgen von …
Auszug aus LG Berlin, 20.02.2017 - 84 O 19/16
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urt. v. 22. April 1975 - VI ZR 90/74 -, DNotZ 1975, 628) muss der eine Grundstücksveräußerung beurkundende Notar die Beteiligten grundsätzlich nur über das Bestehen und die Rechtswirkungen der Vorschrift des § 1365 BGB aufklären.