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   LG Berlin, 20.08.2015 - 21 O 329/14   

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LG Berlin, 20.08.2015 - 21 O 329/14 (https://dejure.org/2015,48070)
LG Berlin, Entscheidung vom 20.08.2015 - 21 O 329/14 (https://dejure.org/2015,48070)
LG Berlin, Entscheidung vom 20. August 2015 - 21 O 329/14 (https://dejure.org/2015,48070)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 22.12.2014 - 24 U 169/13

    Verbraucherdarlehensvertrag: Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines erst im

    Auszug aus LG Berlin, 20.08.2015 - 21 O 329/14
    Die Frage der Beendigung eines Darlehensvertrages kann selbst Feststellungsziel sein (vgl. KG, Urteil vom 22.12.2014 - 24 U 169/13 -).

    Zur Begründung wird auf die Ausführungen des Kammergerichts in dem Urteil vom 22.12.2014 - 24 U 169/13 -, dort Ziffer III. 3., verwiesen, die auf den vorliegenden Fall übertragen werden können.

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus LG Berlin, 20.08.2015 - 21 O 329/14
    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (vgl. BGH NJW 2014, 2646, 2650).
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 57/14

    Verwirkung des Rechts auf Widerruf eines Darlehensvertrages bei Unwirksamkeit der

    Auszug aus LG Berlin, 20.08.2015 - 21 O 329/14
    Ein schutzwürdiges Vertrauen kann die Beklagte schon deshalb nicht in Anspruch nehmen, weil sie die Situation selbst herbeigeführt hat, indem sie dem Kläger keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt hat (vgl. BGH a.a.0., OLG Karlsruhe ZIP 2015, 1011, Tz.33, juris).
  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus LG Berlin, 20.08.2015 - 21 O 329/14
    Der Verbraucher wird jedoch darüber im Unklaren gelassen, welche etwaigen weiteren Umstände dies sind (vgl. BGH NJW-RR 2012, 183, 185).
  • BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13

    Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer

    Auszug aus LG Berlin, 20.08.2015 - 21 O 329/14
    Dies gilt unabhängig vom konkreten Umfang der von ihm vorgenommenen inhaltlichen Änderungen, da sich schon mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen des Musters keine verallgemeinerungsfähige bestimmte Grenze ziehen lässt, bei deren Einhaltung einer Schutzwirkung noch gelten und ab deren Überschreitung sie bereits entfallen soll (vgl. BGH NJW 2014, 2022, 2023).
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