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   LG Berlin, 21.02.2012 - 65 S 288/11   

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https://dejure.org/2012,58734
LG Berlin, 21.02.2012 - 65 S 288/11 (https://dejure.org/2012,58734)
LG Berlin, Entscheidung vom 21.02.2012 - 65 S 288/11 (https://dejure.org/2012,58734)
LG Berlin, Entscheidung vom 21. Februar 2012 - 65 S 288/11 (https://dejure.org/2012,58734)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.09.2007 - VIII ZR 1/07

    Anforderungen an die Abrechnung der Mietnebenkosten

    Auszug aus LG Berlin, 21.02.2012 - 65 S 288/11
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach für eine ordnungsgemäße Abrechnung die Gesamtkosten der jeweiligen Betriebskostenart mitgeteilt werden müssen und das auch gilt, wenn in einer Kostenposition sowohl umlegbare Betriebskosten als auch nicht als Betriebskosten umlegbare Instandsetzungs- , Instandhaltungs- oder Verwaltungskosten enthalten sind (Urteil vom 14.02.2007 - VIII ZR 1/06, NJW 2007, 1059 und bestätigt im Beschluss vom 11.09.2007 - VIII ZR 1/07, WuM 2007, 575-576 = Grundeigentum 2007, 1378, beide Entscheidungen zitiert nach juris), ist hier nicht einschlägig.
  • BGH, 14.02.2007 - VIII ZR 1/06

    Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung; Mitteilung der Gesamtkosten einer

    Auszug aus LG Berlin, 21.02.2012 - 65 S 288/11
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach für eine ordnungsgemäße Abrechnung die Gesamtkosten der jeweiligen Betriebskostenart mitgeteilt werden müssen und das auch gilt, wenn in einer Kostenposition sowohl umlegbare Betriebskosten als auch nicht als Betriebskosten umlegbare Instandsetzungs- , Instandhaltungs- oder Verwaltungskosten enthalten sind (Urteil vom 14.02.2007 - VIII ZR 1/06, NJW 2007, 1059 und bestätigt im Beschluss vom 11.09.2007 - VIII ZR 1/07, WuM 2007, 575-576 = Grundeigentum 2007, 1378, beide Entscheidungen zitiert nach juris), ist hier nicht einschlägig.
  • BGH, 13.09.2011 - VIII ZR 45/11

    Betriebskostenabrechnung für eine vermietete Eigentumswohnung: Inhalt einer

    Auszug aus LG Berlin, 21.02.2012 - 65 S 288/11
    Für dieses Ergebnis spricht des Weiteren die Entscheidung des BGH vom 23.9.2011 - VIII ZR 45/11 - WuM 2011, 684 , welcher u.a. zugrunde lag, dass die angesetzten Kosten auf einem Hauswartvertrag beruhte, der ausschließlich umlagefähige Tätigkeiten zum Gegenstand hatte , während es daneben noch einen Hauswartvertrag für im Sondereigentum der dortigen Klägerin stehenden Wohnungen gab, der sich teilweise auch auf nicht umlagefähige Instandsetzungstätigkeiten bezog.
  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 137/09

    Preisgebundene Wohnraummiete: Erfordernis einer Aufschlüsselung der

    Auszug aus LG Berlin, 21.02.2012 - 65 S 288/11
    So hat der BGH selbst in seinem Urteil vom 13.01.2010 - VIII ZR 137/09, NJW 2010, 1198f- = NZM 2010, 274f. = Grundeigentum 2010, 333-335, zitiert nach juris), preisgebundenen Wohnraum betreffend, keinen Zweifel an der Ordnungsgemäßheit einer derartigen Verfahrens- und Abrechnungsweise gehabt.
  • LG Dresden, 15.08.2013 - 4 S 610/12

    Welche Tätigkeiten des Hausmeisters sind umlagefähig?

    Der Vermieter ist nur verpflichtet nachvollziehbar über die Betriebskosten, nicht über die gesamten Kosten der Verwaltung des Grundstücks abzurechnen (LG Berlin, Urteil vom 21.02.2012 - 65 S 288/11).

    Um Abgrenzungsaufwand bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung zu vermeiden, besteht für ihn grundsätzlich die Möglichkeit, mit dem Hauswart separate Verträge über die Erbringung umlagefähiger Hauswarttätigkeiten und nicht als Betriebskosten umlegbare Tätigkeiten zu schließen (LG Berlin, Urteil vom 21.02.2012 - 65 S 288/11).

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