Rechtsprechung
   LG Berlin, 21.03.2006 - 102 O 97/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,35678
LG Berlin, 21.03.2006 - 102 O 97/05 (https://dejure.org/2006,35678)
LG Berlin, Entscheidung vom 21.03.2006 - 102 O 97/05 (https://dejure.org/2006,35678)
LG Berlin, Entscheidung vom 21. März 2006 - 102 O 97/05 (https://dejure.org/2006,35678)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,35678) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • nomos.de PDF, S. 47

    Nichtangabe oder nicht deutliche Angabe von Energieverbrauchswerten ist Wettbewerbsverstoß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kennzeichnungspflicht des Energieverbrauchs bei sog. weißer Ware

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Abmahnungen wegen fehlender Energieverbrauchsangaben

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß bei fehlender Energieeffizienzklasse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahnung Energiekennzeichnung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 76/01

    Voraussetzung der Miturheberschaft bei Erschaffung einer Tonskulptur bei

    Auszug aus LG Berlin, 21.03.2006 - 102 O 97/05
    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof entsprechend damit begründet, dass die zentrale Koordinierung der Rechtsverfolgung von Konzernunternehmen gesteigerte Rücksichtnahmepflichten im Hinblick auf .die Belastung des Verfahrensgegners auslöst (vgl. BGH, GRUR 2004, 70, 71 -Preisbrecher-).

    Damit waren nicht notwendig alle für die Klage bedeutsamen Tatsachenfeststellungen einheitlich zu treffen (vgl. auch BGH, GRUR 2004, 70, 71 -Preisbrecher-), so dass die Annahme eines Rechtsmissbrauchs nach Ansicht der Kammer ausschied.

  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Hormonpräparate

    Auszug aus LG Berlin, 21.03.2006 - 102 O 97/05
    Nach dieser Vorschrift muss die Klageschrift außer der bestimmten Angabe des Gegenstandes und des Grundes eines erhobenen Anspruchs einen bestimmten Antrag enthalten, dessen es zur Festlegung des Streitgegenstandes und des Umfangs der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts, zur Erkennbarkeit der Trageweite des begehrten Verbots und der Grenzen seiner Rechtskraft bedarf (vgl. BGH, GRUR 1992, 561, 562-Unbestimmter Unterlassungsantrag II-): Ein Verbotsantrag darf nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Beklagte nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist,, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (vgl. BGH, GRUR 1998, 489,, 491 [BGH 05.06.1997 - I ZR 69/95] -Unbestimmter Unterlassungsantrag III-).

    Auch der Gebrauch solcher Begriffe kann im Interesse einer sachgerechten Verurteilung sogar geboten sein, wenn über den Sinngehalt der verwendeten Begriffe kein Zweifel besteht (so BGH, GRUR 1998, 489, 491 [BGH 05.06.1997 - I ZR 69/95] -Unbestimmter Unterlassungsantrag I.II-).

  • BGH, 22.09.1983 - I ZR 166/81

    Antragsbefugnis der Verbraucherverbände in Wettbewerbssachen: Unzulässigkeit

    Auszug aus LG Berlin, 21.03.2006 - 102 O 97/05
    Die Kosten sind also auch dann zu erstatten, wenn die Abmahnung erfolglos geblieben ist und der geltend gemachte Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden muss (vgl. BGH, GRUR 1984, 129, 131 -shop-in-the-shop-).
  • BGH, 09.04.1992 - I ZR 171/90

    Unbestimmter Unterlassungsantrag II

    Auszug aus LG Berlin, 21.03.2006 - 102 O 97/05
    Nach dieser Vorschrift muss die Klageschrift außer der bestimmten Angabe des Gegenstandes und des Grundes eines erhobenen Anspruchs einen bestimmten Antrag enthalten, dessen es zur Festlegung des Streitgegenstandes und des Umfangs der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts, zur Erkennbarkeit der Trageweite des begehrten Verbots und der Grenzen seiner Rechtskraft bedarf (vgl. BGH, GRUR 1992, 561, 562-Unbestimmter Unterlassungsantrag II-): Ein Verbotsantrag darf nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Beklagte nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist,, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (vgl. BGH, GRUR 1998, 489,, 491 [BGH 05.06.1997 - I ZR 69/95] -Unbestimmter Unterlassungsantrag III-).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Auszug aus LG Berlin, 21.03.2006 - 102 O 97/05
    Die Urteilsformel muss lediglich den Kern des Verletzungsvorwurfs richtig zum Ausdruck bringen, da sich ein Verbot nicht lediglich auf identische Verletzungsfälle beschränkt, sondern auch Abweichungen umfasst, die diesen Kern unberührt lassen (vgl. BGH, NJW 2000, 2195, 2196).
  • OLG Nürnberg, 26.10.2004 - 3 U 2925/04

    Rechtsmissbrauch bei getrenntem Vorgehen gegen identische Wettbewerbsverstöße

    Auszug aus LG Berlin, 21.03.2006 - 102 O 97/05
    Es existiert nämlich - auch im Bereich des Wettbewerbsrechts - kein allgemeiner zivilprozessualer Grundsatz, dass ein Kläger mehrere Schuldner als Streitgenossen in Anspruch nehmen muss (so auch OLG Nürnberg, GRUR-RR 2005, 169).
  • LG Berlin, 23.05.2006 - 96 O 259/05

    Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung

    Auszug aus LG Berlin, 21.03.2006 - 102 O 97/05
    Gegen diese ist gleichfalls ein gerichtliches Verfahren anhängig, welches bei dem Landgericht Berlin zum Geschäftszeichen 96 0 259/05 geführt wird.
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 15/98

    "FrühlingsgeFlüge"; Beeinträchtigung wesentlicher Belange der Verbraucher;

    Auszug aus LG Berlin, 21.03.2006 - 102 O 97/05
    Damit war die Vergleichbarkeit mit den Fällen der Mehrfachverfolgung gegeben, da es dort jeweils um die Verfolgung ein und desselben Verstoßes durch mehrere Konzernunternehmen ging (vgl. BGH, GRUR 2002, 713, 714 [BGH 20.12.2001 - I ZR 15/98] -zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung-).
  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 180/01

    Fernflugpreise

    Auszug aus LG Berlin, 21.03.2006 - 102 O 97/05
    Daher ließ sich auch keine Parallele zu Fallgestaltungen herstellen, in denen hinsichtlich der Angabe von Preisbestandteilen von der Preisangabenverordnung abgewichen wurde, für der Verbraucher der maßgebliche Endpreis aber ohne Weiteres zu erkennen war (vgl. BGH, GRUR 2004, 435, 436 [BGH 15.01.2004 - I ZR 180/01] -FrühlingsgeFlüge-).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99

    shop-in-the-shop

    Auszug aus LG Berlin, 21.03.2006 - 102 O 97/05
    Eine solche Gefahr liegt jedenfalls dann vor, wenn die Wettbewerber des Verletzers veranlasst werden können, das wettbewerbswidrige Verhalten zu übernehmen, um keine Nachteile befürchten zu müssen (vgl. BGH, GRUR 2001, 1166, 1169 [BGH 05.07.2001 - I ZR 104/99] -Fernflugpreise-).
  • KG, 27.05.2005 - 5 W 53/05

    Missbräuchlichkeit der Verfolgung eines Wettbewerbsverstoßes an verschiedenen

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2003 - 20 U 170/02

    Giftnotruf-Box

  • BGH, 06.10.1999 - I ZR 46/97

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 119/96
  • OLG Hamm, 11.03.2008 - 4 U 193/07

    Waschmaschinenverkäufer gerät vor Gericht ins Schleudern

    Bei den Informationsverpflichtungen nach der EnVKV handelt es sich um Marktverhaltensregelungen i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG, d.h. um solche Vorschriften, die auch dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer, insbesondere auch der Verbraucher, das Marktverhalten zu regeln (vgl. LG Berlin ZUR 2006, 606, Rn. 26 ff.; Senat, Urt. v. 17.01.2008, Az. 4 U 159/07, betr. Pkw-EnVKV; zu letzterer ebenfalls OLG Oldenburg WRP 2007, 96; OLG Köln, Urteil vom 14. Februar 2007, Az. 6 U 217/06).
  • LG Berlin, 23.05.2006 - 96 O 259/05
    Wegen der Verwendung ähnlicher Etiketten mahnte die Klägerin mit gleichem Datum auch die ... GmbH Berlin-""" (nachfolgend: ... Berlin-...), eine Konzernschwester der Beklagten, ab, welche einen Elektromarkt in Berlin-... betreibt, und hat deswegen gegen diese ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 21. März 2006 - 102 O 97/05 - erstritten, wobei es dort um Waschmaschinen, Wäschetrockner und Backöfen ging.

    In diesem Zusammenhang heißt es in dem vom Kläger gegen ... N... erstrittenen Urteil ( LG Berlin, Urt. v. 21.3.2006 - 102 O 97/05 ):.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht