Rechtsprechung
LG Berlin, 21.04.2016 - 19 T 27/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,22905) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
§ 242 BGB
Mietrecht - zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
InsO § 109 Abs. 1; BGB §§ 535, 551
Keine Zugehörigkeit der Mietkaution zur Masse nach vom Insolvenzverwalter erklärter Enthaftung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kaution ist nach Enthaftungserklärung an insolventen Mieter auszuzahlen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Enthaftungserklärung: Kaution an insolventen Mieter!
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)
Nach Enthaftungserklärung gehört Mietkaution nicht mehr zur Masse
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kaution ist nach Enthaftungserklärung an insolventen Mieter auszuzahlen! (IMR 2016, 436)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 05.01.2016 - 36c IK 3341/14
- LG Berlin, 21.04.2016 - 19 T 27/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.04.2014 - VIII ZR 107/13
Zu der vom Insolvenzverwalter erklärten "Freigabe" des Mietverhältnisses über die …
Auszug aus LG Berlin, 21.04.2016 - 19 T 27/16
09.04.2014 (Aktenzeichen VIII ZR 107/13) bereits darauf hingewiesen, dass es dem Gesetzgeber bei der Änderung des § 109 InsO nicht vorrangig darum gegangen sei, dass die Kaution der Masse zur Verfügung stehe, sondern vielmehr der Mieter davor bewahrt werden sollte, dass der Treuhänder den Mietvertrag kündigt, um die Kaution verwerten zu können. - BGH, 22.05.2014 - IX ZR 136/13
Mietrechtsstreit um die Auszahlung eines Nebenkostenguthabens: …
Auszug aus LG Berlin, 21.04.2016 - 19 T 27/16
Das Insolvenzgericht begründet diese Ablehnung insbesondere mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22.05.2014, Aktenzeichen IX ZR 136/13.
- AG Bremen, 22.12.2016 - 9 C 407/15
Mangelbedingte Mehrverbräuche muss der Mieter als Nebenkosten tragen!
Maßgeblich ist der Umstand, dass die den Ansprüchen zugrundeliegende Sicherheitsleistung vor Insolvenzeröffnung erfolgte (AG Detmold, Urteil vom 14. April 2016 - 7 C 56/16, zustimmend: Börstinghaus, jurisPR-MietR 13/2016 Anm. 6;… vgl. auch BT-Drucks. 14/5680, S. 27; a.A.: LG Berlin, Beschluss vom 21. April 2016 - 19 T 27/16).