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   LG Berlin, 21.08.2014 - 27 O 293/14   

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https://dejure.org/2014,38954
LG Berlin, 21.08.2014 - 27 O 293/14 (https://dejure.org/2014,38954)
LG Berlin, Entscheidung vom 21.08.2014 - 27 O 293/14 (https://dejure.org/2014,38954)
LG Berlin, Entscheidung vom 21. August 2014 - 27 O 293/14 (https://dejure.org/2014,38954)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Telemedicus

    Google Deutschland haftet nicht für Suchergebnisse auf google.de

  • Telemedicus

    Google Deutschland haftet nicht für Suchergebnisse auf google.de

  • JurPC

    Passivlegitimation beim Anspruch auf Löschung eines Eintrags in google.de

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtverantwortlichkeit von Google Deutschland für verbotene Suchergebnisse auf Google.de; Alleinige Passivlegitimation der Google Inc. in den USA als ausschließlicher Datenverarbeiter

  • online-und-recht.de

    Keine Verantwortlichkeit von Google Deutschland für verbotene Suchergebnisse auf Google.de

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Keine Verantwortlichkeit von Google Deutschland für verbotene Suchergebnisse auf Google.de

  • datenschutz.eu

    Keine Verantwortlichkeit von Google Deutschland für verbotene Suchergebnisse auf Google.de

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lhr-law.de (Zusammenfassung)

    Google Deutschland soll nicht für Suchergebnisse verantwortlich sein

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    "Recht auf Vergessenwerden" praktisch nicht durchsetzbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Google Deutschland ist nicht haftbar für rechtswidrige Suchergebnisse auf google.de

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung von Google Deutschland für Google.de Suchergebnisse

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Ansprüche auf Löschung eines Eintrags in google.de sind gegen die Google Inc. mit Sitz in Kalifornien geltend zu machen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 13.05.2014 - C-131/12

    Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf

    Auszug aus LG Berlin, 21.08.2014 - 27 O 293/14
    Etwas anderes gilt auch nicht in Anbetracht der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 13. Mai 2014 - Rs. C-131/12 - curia.europa.eu).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2013 - 4 MB 11/13

    Anwendung deutschen Datenschutzrechts i.R. der Nutzung von personenbezogenen

    Auszug aus LG Berlin, 21.08.2014 - 27 O 293/14
    angesehen werden könnte, bleibt bei dieser Sachlage kein Raum (vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. April 2013 - 4 MB 11/13 - juris, Rn. 14).
  • LG Frankfurt/Main, 26.10.2017 - 3 O 190/16

    Zum Recht auf Vergessenwerden

    Dementsprechend kann die Beklagte zu 1) auch nicht als Störerin für die vorgetragenen Rechtsverletzungen der Beklagten zu 2) haften (vgl. insoweit auch OLG Köln, Urt. v. 16.10.2016 - 15 U 173/15, Rn. 134 ff. - juris; LG Wiesbaden, Urt. v. 09.08.2016 - 4 O 7/15, Anlagenkonvolut B3, Bl. 63 d.A.; LG Berlin CR 2015, 124 [LG Berlin 21.08.2014 - 27 O 293/14] ; LG Hamburg, Urt. v. 29.01.2016 - 324 O 456/14 Rn. 38 f. - juris).
  • LG Hamburg, 29.01.2016 - 324 O 456/14

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Verlinkung auf einen kritischen Vergleich mit

    Für eine richtlinienkonforme Auslegung, dass die Beklagte zu 1) als verantwortliche Stelle im Sinne des § 3 Abs. 7 BDSG für die Verarbeitung der Daten durch die Beklagte zu 2) angesehen werden könnte, bleibt somit kein Raum (vgl. LG Berlin, Urteil v. 21.08.2014, 27 O 293/14, Anlage B 36).
  • OLG Frankfurt, 01.06.2017 - 16 U 213/16

    Keine Unterlassungs- und Löschungsanprüche gegen Links, die bei Eingabe eines

    Aus diesem kann nicht hergeleitet werden, dass ein Nichtstörer unter Missachtung der Personenverschiedenheit in die zivilrechtliche Haftung genommen wird (so auch LG Berlin, Urteil v. 21. August 2014, 27 O 293/14, zitiert nach Juris, Rdnr. 21; ferner LG Halle, Urteil v. 10. April 2015, 6 O 345/14; LG Regensburg, Beschluss v. 23. März 2015, 3 O 263/15 (2); LG Rottweil, Urteil v. 09. Februar 2012, 1 O 101/10).
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