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   LG Berlin, 21.09.2010 - 27 O 685/10   

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https://dejure.org/2010,7442
LG Berlin, 21.09.2010 - 27 O 685/10 (https://dejure.org/2010,7442)
LG Berlin, Entscheidung vom 21.09.2010 - 27 O 685/10 (https://dejure.org/2010,7442)
LG Berlin, Entscheidung vom 21. September 2010 - 27 O 685/10 (https://dejure.org/2010,7442)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 823, 1004 BGB
    Verlag hat kein Recht auf Veröffentlichung privater E-Mails, deren Herkunft unsicher ist

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Axel-Springer-Verlag darf angebliche Speer-Emails weiterhin nicht bei seiner Berichterstattung verwenden

  • ferner-alsdorf.de (Auszüge)

    Zur Veröffentlichung (vermutlich) gestohlener Emails

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung (vermutlich) gestohlener Emails

  • lto.de (Kurzinformation)

    E-Mails keine Basis für Speer-Berichte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Axel-Springer-Verlag darf angebliche Speer-Emails weiterhin nicht bei seiner Berichterstattung verwenden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.12.1978 - VI ZR 137/77

    Schranken der Presseberichterstattung über Vorgänge aus der Privatsphäre

    Auszug aus LG Berlin, 21.09.2010 - 27 O 685/10
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass sich der Schutz der Privat- und der Geheimsphäre auch auf rechtswidrige Eingriffe Dritter in den Kreis der Gesprächspartner erstreckt, etwa durch heimliche Tonbandaufnahmen (BVerfGE 34, 238, 246 = NJW 1973, 891, 892; BGHZ 27, 284, 285 ff), durch das Abhören eines Telefongesprächs (BGHZ 73, 120, 121 ff) oder durch Einschleichen in eine Pressekonferenz (BVerfGE 66, 116, 133 ff = NJW 1984, 1741, 1742 ff).

    Würde der Presse ein absolutes Verwertungsverbot bezüglich solcher Informationen auferlegt, die nach ihrer Kenntnis, aber ohne ihre Beteiligung in rechtswidriger Weise erlangt wurden, so könnte ihre Kontrollaufgabe leiden, zu deren Funktion es gehört, auf Missstände von öffentlicher Bedeutung hinzuweisen (BVerfGE 66, 116, 137 ff; BGHZ 73, 120, 124 ff).

    Andererseits muss sich die Presse jedoch stets der Gefahr bewusst bleiben, dass sie durch den Zugriff auf solche Informationen und deren Veröffentlichung Dritte zu Einbrüchen in die geschützte Eigensphäre anderer Personen ermuntern kann (BGHZ 73, 120, 127).

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus LG Berlin, 21.09.2010 - 27 O 685/10
    Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit, gerechtfertigt ist (BGH NJW 2000, 1036 f. m.w.Nachw.).

    Stellt sich in einem solchen Fall später die Unwahrheit der Äußerung heraus, so ist diese als im Äußerungszeitpunkt rechtmäßig anzusehen, so dass Unterlassung, Widerruf oder Schadensersatz nicht in Anspruch kommen (BGH NJW 2000, 1036, 1037 m.w.Nachw.).

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus LG Berlin, 21.09.2010 - 27 O 685/10
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass sich der Schutz der Privat- und der Geheimsphäre auch auf rechtswidrige Eingriffe Dritter in den Kreis der Gesprächspartner erstreckt, etwa durch heimliche Tonbandaufnahmen (BVerfGE 34, 238, 246 = NJW 1973, 891, 892; BGHZ 27, 284, 285 ff), durch das Abhören eines Telefongesprächs (BGHZ 73, 120, 121 ff) oder durch Einschleichen in eine Pressekonferenz (BVerfGE 66, 116, 133 ff = NJW 1984, 1741, 1742 ff).

    Würde der Presse ein absolutes Verwertungsverbot bezüglich solcher Informationen auferlegt, die nach ihrer Kenntnis, aber ohne ihre Beteiligung in rechtswidriger Weise erlangt wurden, so könnte ihre Kontrollaufgabe leiden, zu deren Funktion es gehört, auf Missstände von öffentlicher Bedeutung hinzuweisen (BVerfGE 66, 116, 137 ff; BGHZ 73, 120, 124 ff).

  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 104/57

    Tonbandaufnahme - Allgemeines Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus LG Berlin, 21.09.2010 - 27 O 685/10
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass sich der Schutz der Privat- und der Geheimsphäre auch auf rechtswidrige Eingriffe Dritter in den Kreis der Gesprächspartner erstreckt, etwa durch heimliche Tonbandaufnahmen (BVerfGE 34, 238, 246 = NJW 1973, 891, 892; BGHZ 27, 284, 285 ff), durch das Abhören eines Telefongesprächs (BGHZ 73, 120, 121 ff) oder durch Einschleichen in eine Pressekonferenz (BVerfGE 66, 116, 133 ff = NJW 1984, 1741, 1742 ff).
  • BGH, 10.03.1987 - VI ZR 244/85

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch ungenehmigte Veröffentlichung von

    Auszug aus LG Berlin, 21.09.2010 - 27 O 685/10
    Informationen aus dem Geheimbereich, die sie nur aufgrund einer Indiskretion eines Informanten mit Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten konnten, zu verwerten (BGH NJW 1987, 2667, 2668; Wanckel a.a.O., Rdz. 35).
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 41/90

    Nicola

    Auszug aus LG Berlin, 21.09.2010 - 27 O 685/10
    Es müssen Umstände vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Betreffende den Entschluss zur Verletzung bereit gefasst hat (BGH NJW 1992, 2292 ).
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus LG Berlin, 21.09.2010 - 27 O 685/10
    Ein - wie im vorliegenden Fall allein - auf Erstbegehungsgefahr gestützter vorbeugender Unterlassungsanspruch besteht nur, soweit ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, der Anspruchsgegner werde sich in naher Zukunft in der näher bezeichneten Weise rechtswidrig verhalten (BGH NJW-RR 2001, 1483 ).
  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus LG Berlin, 21.09.2010 - 27 O 685/10
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass sich der Schutz der Privat- und der Geheimsphäre auch auf rechtswidrige Eingriffe Dritter in den Kreis der Gesprächspartner erstreckt, etwa durch heimliche Tonbandaufnahmen (BVerfGE 34, 238, 246 = NJW 1973, 891, 892; BGHZ 27, 284, 285 ff), durch das Abhören eines Telefongesprächs (BGHZ 73, 120, 121 ff) oder durch Einschleichen in eine Pressekonferenz (BVerfGE 66, 116, 133 ff = NJW 1984, 1741, 1742 ff).
  • KG, 29.09.2009 - 9 W 135/09

    Internetveröffentlichung einer Aufstellung über von einer

    Auszug aus LG Berlin, 21.09.2010 - 27 O 685/10
    Es sind mithin Tatsachen erforderlich, aus denen sich die Absicht eines rechtswidrigen Eingriffs ergibt (so Kammergericht, Beschluss vom 29.9.2009, 9 W 135/09 m.w.N.).
  • KG, 18.04.2011 - 10 U 149/10

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Veröffentlichung von

    Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 21. September 2010 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 27 O 685/10 - geändert und neu gefasst.
  • KG, 18.04.2011 - 10 U 162/10

    Springer Verlag darf E-Mails von Speer nicht veröffentlichen

    a) Erstinstanzlicher Antrag: Unterlassung, Dokumente mit bestimmten Äußerungen wörtlich oder sinngemäß publizistisch zu nutzen (= 27 O 685/10; 10 U 149/10).
  • KG, 18.04.2011 - 10 U 161/10

    Springer Verlag darf E-Mails von Speer nicht veröffentlichen

    a) Erstinstanzlicher Antrag: Unterlassung, Dokumente mit bestimmten Äußerungen wörtlich oder sinngemäß publizistisch zu nutzen (= 27 O 685/10; 10 U 149/10).
  • KG, 18.04.2011 - 10 U 163/10

    Springer Verlag darf E-Mails von Speer nicht veröffentlichen

    a) Erstinstanzlicher Antrag: Unterlassung, Dokumente mit bestimmten Äußerungen wörtlich oder sinngemäß publizistisch zu nutzen (= 27 O 685/10; 10 U 149/10).
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