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LG Berlin, 22.02.2005 - 102 T 1/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
HGB § 13
Keine Sitzverlegung einer deutschen Gesellschaft in Ausland (Wegzug) möglich - auch nicht nach EuGH-Urteilen zu Centros und Überseering - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 26.03.2001 - 3 Wx 88/01
Verlegung des GmbH-Sitzes in die Niederlande - keine Eintragungspflicht
Auszug aus LG Berlin, 22.02.2005 - 102 T 1/05
Das Niederlassungsrecht aus Art. 43, 48 EGV gebietet insoweit nicht, dass EU-Staaten ihren Gesellschaften die Verlegung des Satzungssitzes in das EU-Ausland bei Beibehaltung der Rechtsform ermöglichen (OLG Düsseldorf, WM 2002, 1008; BayObLG GmbHR 2004, 490 = DB 2004, 699 = ZIP 2004, 806). - EuGH, 30.09.2003 - C-167/01
Inspire Art
Auszug aus LG Berlin, 22.02.2005 - 102 T 1/05
Zwar hat der EuGH für Zuzugsfälle bereits mehrfach entschieden, dass eine in einem europäischen Mitgliedsstaat wirksam gegründete Gesellschaft in einem anderen Mitgliedsstaat in vollem Umfang anerkannt werden muss (vgl. u. a. E. v. 30.09.2003 - Rs. C-167/01- Inspire Art Ltd. - GmbHR 2003, 1260). - BayObLG, 11.02.2004 - 3Z BR 175/03
Keine Eintragungsfähigkeit der Verlegung des satzungsmäßigen Sitzes einer in …
Auszug aus LG Berlin, 22.02.2005 - 102 T 1/05
Das Niederlassungsrecht aus Art. 43, 48 EGV gebietet insoweit nicht, dass EU-Staaten ihren Gesellschaften die Verlegung des Satzungssitzes in das EU-Ausland bei Beibehaltung der Rechtsform ermöglichen (OLG Düsseldorf, WM 2002, 1008; BayObLG GmbHR 2004, 490 = DB 2004, 699 = ZIP 2004, 806). - EuGH, 27.09.1988 - 81/87
The Queen / Treasury und Kommissioners of Inland Revenue, ex parte Daily Mail und …
Auszug aus LG Berlin, 22.02.2005 - 102 T 1/05
Demgegenüber hat der EuGH die Anwendbarkeit der europäischen Niederlassungsfreiheit auf Wegzugsfälle bislang stets mit der Begründung verneint, dass die Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit einer Gesellschaft beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts nicht das Recht gewähren, den Sitz ihrer Geschäftsleitung in einen Mitgliedsstaat zu verlegen (vgl. E. v. 27.09.1988 - Rs. C-81/87 - Daily Mail - Slg. 1988, 5483; E. 05.11.2002 - Rs. C-208/00 - Überseering - Slg. 2002, 1-9919 = GmbHR 2002, 1137, Erwägungspunkt 70). - EuGH, 05.11.2002 - C-208/00
Überseering - Sitztheorie und Niederlassungsfreiheit
Auszug aus LG Berlin, 22.02.2005 - 102 T 1/05
Demgegenüber hat der EuGH die Anwendbarkeit der europäischen Niederlassungsfreiheit auf Wegzugsfälle bislang stets mit der Begründung verneint, dass die Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit einer Gesellschaft beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts nicht das Recht gewähren, den Sitz ihrer Geschäftsleitung in einen Mitgliedsstaat zu verlegen (vgl. E. v. 27.09.1988 - Rs. C-81/87 - Daily Mail - Slg. 1988, 5483; E. 05.11.2002 - Rs. C-208/00 - Überseering - Slg. 2002, 1-9919 = GmbHR 2002, 1137, Erwägungspunkt 70).