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   LG Berlin, 22.02.2011 - 15 O 276/10   

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https://dejure.org/2011,3452
LG Berlin, 22.02.2011 - 15 O 276/10 (https://dejure.org/2011,3452)
LG Berlin, Entscheidung vom 22.02.2011 - 15 O 276/10 (https://dejure.org/2011,3452)
LG Berlin, Entscheidung vom 22. Februar 2011 - 15 O 276/10 (https://dejure.org/2011,3452)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • webshoprecht.de

    Zur Angabe der Reservierungskosten bei Hotelbuchungen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Vermittlungsgebühren des Webseitenbetreibers im ersten Buchungsschritt von Hotelübernachtungen nicht klar ausgewiesen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsrechtliche Bedenkenen gegen die Bewerbung von Hotelzimmern zu Preisen ohne Hinweis auf hinzukomende weitere Servicegebühren

  • reise-recht-wiki.de

    Angegebene Preise müssen Bruttopreise sein

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    IrreführendeWerbung / Preisangabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; UWG § 5; UWG § 4 Nr. 11; PAngV § 1 Abs. 1
    Wettbewerbsrechtliche Bedenkenen gegen die Bewerbung von Hotelzimmern zu Preisen ohne Hinweis auf hinzukomende weitere Servicegebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 5 UWG
    Vermittlungsportal für Hotelzimmer muss neben Zimmerpreis auch auf Vermittlungskosten hinweisen

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Angabe von Netto-Hotelpreisen im Internet ohne Hinweis auf zusätzliche Vermittlungsgebühr wettbewerbswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Netto-Hotelpreise und die zusätzliche Vermittlungsgebühr

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Zur Vermittlungsgebühr bei Hotelbuchungen im Internet

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hotelpreise müssen mit Vermittlungsgebühren angegeben werden!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Offenlegung einer Vermittlungsgebühr

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hotelzimmer zum "Nettopreis" - Internetanbieter unterschlägt bei der Preisangabe die Vermittlungsgebühr

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Preis auf Online-Hotelportal ohne Angabe von Serviceentgelt wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Angabe von Netto-Hotelpreisen im Internet ohne Hinweis auf zusätzliche Vermittlungsgebühr wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Preise für Hotels in Internet-Reklame müssen Serviceentgelt beinhalten

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Angabe von Netto-Hotelpreisen im Internet ohne Hinweis auf zusätzliche Vermittlungsgebühr wettbewerbswidrig

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Zimmer gleich, Service später? Hotelkosten sind online einschließlich Servicegebühren anzugeben

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Angabe von Netto-Hotelpreisen im Internet ohne Hinweis auf zus. Vermittlungsgebühr wettbewerbswidrig

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 53/95

    Fachliche Empfehlung III - Mitgliederzahl; HWG - Irreführung/Wirksamkeit; HWG -

    Auszug aus LG Berlin, 22.02.2011 - 15 O 276/10
    Dafür genügt es, dass eine nicht gänzlich unbedeutende (potentielle) Beeinträchtigung mit einer gewissen - sei es auch nur geringen - Wahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden kann (BGH - I ZR 53/95 -, Urteil vom 26. Juni 1997 - , m.w.N.).
  • BGH, 06.06.1991 - I ZR 291/89

    Nebenkosten - Vorsprung durch Rechtsbruch; Endpreis

    Auszug aus LG Berlin, 22.02.2011 - 15 O 276/10
    Aus diesem Grund ist dann, wenn unter Angabe von Preisen für Leistungen geworben wird, die aus der Sicht der Letztverbraucher als einheitliches Leistungsangebot und Gegenstand eines einheitlichen Vertragsentschlusses erscheinen, ein sich auf das einheitliche Leistungsangebot insgesamt beziehender Endpreis anzugeben (BGH - I ZR 291/89 -, Urteil vom 6. Juni 1991 - Nebenkosten).
  • LG Rostock, 24.02.2012 - 6 HKO 172/11

    Preiswerbung für Ferienwohnung/Ferienhaus muss Kosten der Endreinigung enthalten

    Aus diesem Grund ist dann, wenn unter Angabe von Preisen für Leistungen geworben wird, die, wie hier, aus der Sicht des Letztverbrauchers als einheitliches Leistungsangebot und Gegenstand eines einheitlichen Vertragsentschlusses erscheinen, ein sich auf das einheitliche Leistungsangebot insgesamt beziehender Endpreis anzugeben (so auch das von der Bekl. zitierte LG Berlin, Urteil vom 22.02.2011, 15 O 276/10 unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 06.06.1991, I ZR 291/89, Rn. 16 Nebenkosten).
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