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LG Berlin, 22.03.1994 - 521 Qs 2/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit der Anfechtung des Einstellungsbeschlusses nach § 154 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) mit der (einfachen) Beschwerde; Sinn und Zweck der §§ 154, 154a StPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 29.12.1993 - 3 Ve Js 465/93
- LG Berlin, 22.03.1994 - 521 Qs 2/94
Papierfundstellen
- NStZ 1994, 450
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 17.07.1974 - 2 Ws 361/74
Auszug aus LG Berlin, 22.03.1994 - 521 Qs 2/94
Zweck der Regelung der §§ 154, 154 a StPO ist eine Vereinfachung der Strafrechtspflege und eine Entlastung der Strafverfolgungsorgane (…vgl. LR - Ergänzungsband - Rieß - § 154 Rdz. 1; OLG München NJW 1975, 68, 70), wobei Voraussetzung ist, daß die in dem Bezugsverfahren verhängte Strafe oder Maßregel der Gerechtigkeit und dem Schutz der Allgemeinheit genügt (vgl. BGHSt 10, 89, 92;… OLG München a.a.O.). - OLG Celle, 30.12.1982 - 2 Ws 199/82
Auszug aus LG Berlin, 22.03.1994 - 521 Qs 2/94
Auch wenn man die Auffassung vertritt, der Beschluß gemäß § 154 Abs. 2 StPO könne ausnahmsweise dann mit der (einfachen) Beschwerde gemäß § 304 Abs. 1 StPO angefochten werden, wenn das Verfahren ungesetzlich eingestellt wurde, etwa weil der Antrag der Staatsanwaltschaft fehlte oder das Gericht unzuständig war (vgl. OLG Düsseldorf Anwaltsblatt 1979, 40 f.; OLG Hamm MDR 1971, 1027 f.; OLG Celle NStZ 1983, 328 f.; LG Regensburg JR 1990, 255 m. Anm. Hilger;… LR-Rieß StPO 24. Aufl.§ 154 Rdz. 47;… KK-Schoreit StPO 3. Aufl. § 154 Rdz. 31;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 154 Rdz. 20), ist die Beschwerde unzulässig, weil diese - besonderen - Voraussetzungen hier nicht gegeben sind.