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   LG Berlin, 22.05.2003 - 10 O 547/02   

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LG Berlin, 22.05.2003 - 10 O 547/02 (https://dejure.org/2003,33835)
LG Berlin, Entscheidung vom 22.05.2003 - 10 O 547/02 (https://dejure.org/2003,33835)
LG Berlin, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - 10 O 547/02 (https://dejure.org/2003,33835)
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  • BGH, 09.07.1998 - III ZR 158/97

    Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft wegen unzureichender

    Auszug aus LG Berlin, 22.05.2003 - 10 O 547/02
    Jahreszins bereits zu diesem Zeitpunkt unterschritten (vgl. BGH MDR 1998, 1099, 1100).

    Nach der Lebenserfahrung ist davon auszugehen, dass die in einem wesentlichen unvollständige Auskunft ursächlich für die Anlageentscheidung des geschädigten Anlegers war (vgl. BGH WM 2000, 426; MDR 1991, 140,141; MDR 1998, 1099,1100).

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus LG Berlin, 22.05.2003 - 10 O 547/02
    Ob ein Vermögensschaden vorliegt, beurteilt sich grundsätzlich nach der so genannten Differenzhypothese, also nach einem Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die sich ohne jedes Ereignis ergeben hätte (BGH NJW 1981, 976; NJW 1987, 50).

    Bei dieser Gegenüberstellung sind die Rechnungsposten allerdings, gemessen am Schutzzweck der Haftung und der Ausgleichsfunktion des Schadensersatzes, wertend zu bestimmen (BGH NJW 1987, 50).

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus LG Berlin, 22.05.2003 - 10 O 547/02
    Nach der Lebenserfahrung ist davon auszugehen, dass die in einem wesentlichen unvollständige Auskunft ursächlich für die Anlageentscheidung des geschädigten Anlegers war (vgl. BGH WM 2000, 426; MDR 1991, 140,141; MDR 1998, 1099,1100).
  • BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 820/79

    Verfassungsmäßigkeit des 21. Rentenanpassungsgesetzes

    Auszug aus LG Berlin, 22.05.2003 - 10 O 547/02
    Die Aufklärungspflicht ist um so weitgehender, je weniger Erfahrung der Interessent mit den besprochenen Anlagen hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Januar 1996 - 7 U 46/95, OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1006), und schließlich ist eine Risikobereitschaft zu berücksichtigen (BGH, NJW 1983, 2433).
  • BGH, 09.05.2000 - XI ZR 159/99

    Fokker-Anleihe; Aufklärung über Risiko einer Kapitalanlage

    Auszug aus LG Berlin, 22.05.2003 - 10 O 547/02
    Einem Kunden, der eine sichere Anlage zur Alterssicherung wünscht, darf keine spekulative Anlage verkauft werden (BGH, Urteil vom 9.5.2000 XI - ZR 159/99, MDR 2000, 1021, 1022).
  • BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85

    Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit

    Auszug aus LG Berlin, 22.05.2003 - 10 O 547/02
    Die Differenzhypothese hat sich einer normativen Kontrolle zu unterziehen, die sich einerseits an der jeweiligen Haftungsgrundlage, konkret also an dem sie ausfüllenden haftungsbegründenden Ereignis und andererseits an der darauf beruhenden Vermögensminderung orientiert (BGHZ 99, 182,196) und die dabei auch die Verkehrsanschauung berücksichtigt.
  • BGH, 04.02.1987 - IVa ZR 134/85

    Devisenarbitragegeschäfte - § 675 BGB, Anlageberatung, Haftung grundsätzlich nur

    Auszug aus LG Berlin, 22.05.2003 - 10 O 547/02
    Bei Anlageberatern kann die Pflicht über die wahrheitsgemäße, sorgfältige und vollständige Information auf Grund der bestehenden Absprachen noch hinausgehen, umfasst jedoch grundsätzlich auch nicht von vornherein zusätzlich eine Bewertung oder Auswertung der Anlagemöglichkeit (BGH, Urteil vom 4.2 1987 - IV a ZR134/85, NJW-RR 1987, 936).
  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung

    Auszug aus LG Berlin, 22.05.2003 - 10 O 547/02
    So weit sie dem Vermieter nicht bekannt sind, muss er sie ermitteln oder auf seine lückenhaften Kenntnisse und die damit verbundenen Unsicherheiten hinweisen (BGH, Urteil vom 25.11.1981 - IV a ZR 286/80, MDR 1982, 465 = NJW 1982, 1095 ff).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.1996 - 7 U 46/95
    Auszug aus LG Berlin, 22.05.2003 - 10 O 547/02
    Die Aufklärungspflicht ist um so weitgehender, je weniger Erfahrung der Interessent mit den besprochenen Anlagen hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Januar 1996 - 7 U 46/95, OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1006), und schließlich ist eine Risikobereitschaft zu berücksichtigen (BGH, NJW 1983, 2433).
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus LG Berlin, 22.05.2003 - 10 O 547/02
    des BGH ist derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt, darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, der Geschädigte also den Hinweis unbeachtet gelassen und auch bei umfassender Aufklärung auch über die für den Geschädigten unangenehmen Tatsachen den Vertrag so wie geschehen geschlossen hätte (BGH NJW 1998, 302 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 11.07.1989 - XI ZR 59/88

    Investmentgesellschaft - Konkursverwalter - Dividende - Erstattung - Wertpapiere

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88

    Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells

  • BGH, 05.12.1980 - V ZR 160/78

    Arglistige Täuschung beim Kauf eines Grundstücks - Schadensersatz wegen nicht

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