Rechtsprechung
LG Berlin, 22.05.2018 - 55 T 15/18 WEG |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Nutzung eines Teileigentums für Gottesdienste
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Vermietung einer Teileigentumseinheit an eine freikirchliche Gemeinde
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Freikirchliche Veranstaltungen in Teileigentum?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)
Freikirchliche Veranstaltungen sind im Teileigentum regelmäßig erlaubt
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
In einer Teileigentumseinheit sind auch freikirchliche Veranstaltungen erlaubt (IMR 2018, 377)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 08.01.2018 - 26 C 14/17
- LG Berlin, 22.05.2018 - 55 T 15/18 WEG
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 20 W 124/03
Wohnungseigentümergemeinschaft: Nachprüfung einer relativen …
Auszug aus LG Berlin, 22.05.2018 - 55 T 15/18
Dieser Anspruch wäre jedoch im Hinblick auf § 1004 Abs. 2 BGB ausgeschlossen gewesen, weil es an einem wichtigen Grund für die Zustimmungsverweigerung im Sinne von § 2 Nr. 1 a) der GO gefehlt hätte (vgl. OLG Frankfurt, NZM 2004, 231, juris). - BGH, 08.06.2005 - XII ZR 177/03
Rechte des Pflegeheims bei Einstellung der künstlichen Ernährung aufgrund einer …
Auszug aus LG Berlin, 22.05.2018 - 55 T 15/18
Jedoch sind im Rahmen der Ermessensentscheidung nicht blind die Grundsätze der §§ 91 ff. ZPO anzuwenden und auch in schwierig gelagerten Fällen nicht alle für den Ausgang bedeutsame Rechtsfragen zu überprüfen, vielmehr ist eine summarische Prüfung ausreichend (vgl. BGH NJW 2005, 2385, juris). - BGH, 24.10.2011 - IX ZR 244/09
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im …
Auszug aus LG Berlin, 22.05.2018 - 55 T 15/18
Kommt es nicht mehr zu einer - ohne die Erledigung gebotenen - Beweisaufnahme, sind die Kosten des Rechtsstreits regelmäßig gegeneinander aufzuheben (vgl. BGH NJW-RR 2012, 688, juris).