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   LG Berlin, 22.06.2006 - 27 O 1126/05   

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LG Berlin, 22.06.2006 - 27 O 1126/05 (https://dejure.org/2006,37141)
LG Berlin, Entscheidung vom 22.06.2006 - 27 O 1126/05 (https://dejure.org/2006,37141)
LG Berlin, Entscheidung vom 22. Juni 2006 - 27 O 1126/05 (https://dejure.org/2006,37141)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung der Veröffentlichung von Bildnissen aus dem privaten Alltag eines Vorstandsmitglieds; Veröffentlichung von Einkaufsfotos ohne Bezug zum beruflichen Wirken einer Journalistin und Moderatorin; Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zwecks ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus LG Berlin, 22.06.2006 - 27 O 1126/05
    Eine Begrenzung der Bildnisveröffentlichungen auf die Funktion einer Person von zeitgeschichtlicher Bedeutung würde demgegenüber das öffentliche Interesse, welches solche Personen berechtigterweise wecken, unzureichend berücksichtigen und zudem eine selektive Darstellung begünstigen, die dem Publikum Beurteilungsmöglichkeiten vorenthielte, die es für Personen des gesellschaftlichpolitischen Lebens wegen ihrer Leitbildfunktion und ihres Einflusses benötigt (vgl. BVerfG NJW 2000, 1021, 1025 [BVerfG 15.12.1999 - 1 BvR 653/96] ).

    Wer, ob gewollt oder ungewollt, zur Person des öffentlichen Lebens geworden ist, verliert damit nicht sein Anrecht auf eine Privatsphäre, die den Blicken der Öffentlichkeit entzogen bleibt (vgl. BVerfG NJW 2000, 1021, 1022 [BVerfG 15.12.1999 - 1 BvR 653/96] ).

    Soweit dem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1999 (NJW 2000, 1021 ff. [BVerfG 15.12.1999 - 1 BvR 653/96] ) entgegensteht - woran allerdings Zweifel bestehen, da sie sich naturgemäß nicht mit der erst später getroffenen Entscheidung des EGMR auseinandersetzt - so ist die grundsätzlich gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG bestehende Bindungswirkung hieran gelockert (Kammergericht a.a.O.).

    Denn die scheinbar entgegenstehende Entscheidung des BVerfG (NJW 2000, 1021, 1025 [BVerfG 15.12.1999 - 1 BvR 653/96] ) konnte sich naturgemäß nicht mit der späteren "Caroline"-Entscheidung des EGMR auseinandersetzen und diese in der Abwägung berücksichtigen.

  • BGH, 29.06.1995 - I ZR 137/93

    Verbraucherservice - Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus LG Berlin, 22.06.2006 - 27 O 1126/05
    Zum anderen kann zur Konkretisierung eines begehrten Verbotes eine Auslegung des Antragsinhalts unter Heranziehung des Sachvortrages des Antragstellers erfolgen (BGH NJW 1995, 3187, 3188 [BGH 29.06.1995 - I ZR 137/93] ).

    Hierdurch hat die Klägerin das Begehrte im Tatsächlichen hinreichend umschrieben (BGH NJW 1995, 3187, 3188 [BGH 29.06.1995 - I ZR 137/93] ).

    Der Antrag umschreibt das begehrte Verbot damit auch nicht derart abstrakt wie ein Unterlassungsantrag, der sich auf die bloße Wiedergabe des gesetzlichen Verbotstatbestandes beschränkt (BGH NJW 2000, 1792, 1793 [BGH 24.11.1999 - I ZR 189/97] ; NJW 1995, 3187, 3188 [BGH 29.06.1995 - I ZR 137/93] ).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus LG Berlin, 22.06.2006 - 27 O 1126/05
    Vielmehr ist zu beachten, dass bei einer Presseveröffentlichung das Persönlichkeitsrecht zu der mit gleichem Rang gewährleisteten Äußerungs- und Pressefreiheit in ein Spannungsverhältnis tritt, weswegen auch eine ungenehmigte Veröffentlichung zulässig sein kann, wenn eine alle Umstände des konkreten Einzelfalls berücksichtigende Interessenabwägung ergibt, dass das Informationsinteresse die persönlichen Belange des Betroffenen überwiegt (vgl. BVerfGE 35, 202, 221 [BVerfG 05.06.1973 - 1 BvR 536/72] ; Wenzel-Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Abschnitt 5 Rdz. 60).

    Hiervon kann vorliegend auch dann nicht ausgegangen werden, wenn man berücksichtigt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes nicht nur "wertvolle" Informationen der Presse unter die Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG fallen, sondern dass diese Freiheit grundsätzlich auch zugunsten der Unterhaltungs- und Sensationspresse und damit auch für Mitteilungen besteht, die in erster Linie das Bedürfnis einer mehr oder minder breiten Leserschicht nach oberflächlicher Unterhaltung befriedigen (vgl. BGH NJW 1999, 2893, 2894 [BGH 29.06.1999 - VI ZR 264/98] ; BVerfGE 35, 202, 222 f.).

  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Auszug aus LG Berlin, 22.06.2006 - 27 O 1126/05
    Der Gebrauch solcher Begriffe kann hinnehmbar oder im Interesse einer sachgerechten Verurteilung zweckmäßig und sogar geboten sein (BGH WRP 1998, 42, 46).

    Durch diesen Zusatz ist klargestellt, dass sich die Klägerin gegen die konkrete Verletzungsform und gegen solche weiteren Verletzungsformen wendet, die - ersterer unmittelbar vergleichbar - das für die konkrete Verletzungsform Charakteristische enthalten (BGH WRP 1998, 42, 46; NJW 1991, 1114, 1115 [BGH 25.06.1990 - II ZR 164/89] ).

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Auszug aus LG Berlin, 22.06.2006 - 27 O 1126/05
    Bei der Formulierung eines Unterlassungsantrages sind im Interesse eines hinreichenden Rechtsschutzes gewisse Verallgemeinerungen zulässig, weil eine Verletzungshandlung die Vermutung der Begehungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform begründet, sondern auch für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen (BGH NJW 2000, 2195, 2196), wobei auch in der verallgemeinerten Form des Antrages das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommen muss (BGH WRP 2000, 1258, 1260).

    Hierbei ist einerseits zu beachten, dass auslegungsbedürftige Begriffe im Antrag und in der Urteilsformel nicht generell unzulässig sind (BGH NJW 2000, 2195, 2196).

  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 9/85

    Gemeinsamer Familienname

    Auszug aus LG Berlin, 22.06.2006 - 27 O 1126/05
    Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer früheren Rechtslage hindert seine erneute Befassung mit einem dieselbe Sachmaterie regelnden Gesetz nicht, wenn sich "wesentliche Veränderungen" ergeben haben (BVerfG, Beschlüsse vom 8. März 1988 - 1 BvL 9/85 und 43/86 - BVerfGE 78, 38, und vom 12. Juni 1990 - 1 BvL 72/86 - BVerfGE 82, 198 ).".
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86

    Verfassungswidrigkeit der Regelung über den Kinderfreibetrag -

    Auszug aus LG Berlin, 22.06.2006 - 27 O 1126/05
    Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer früheren Rechtslage hindert seine erneute Befassung mit einem dieselbe Sachmaterie regelnden Gesetz nicht, wenn sich "wesentliche Veränderungen" ergeben haben (BVerfG, Beschlüsse vom 8. März 1988 - 1 BvL 9/85 und 43/86 - BVerfGE 78, 38, und vom 12. Juni 1990 - 1 BvL 72/86 - BVerfGE 82, 198 ).".
  • BVerwG, 24.03.1999 - 6 C 9.98

    Karlsruher Billigung der Rechtschreibreform auch für Berlin verbindlich

    Auszug aus LG Berlin, 22.06.2006 - 27 O 1126/05
    Tragend ist dabei derjenige Teil der Entscheidungsbegründung, der aus der Deduktion des Gerichts nicht mehr hinwegzudenken ist, ohne dass sich das im Tenor formulierte Ergebnis ändert (zum Ganzen Urteil vom 24. März 1999 - BVerwG 6 C 9.98 - BVerwGE 108, 355 = Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 125).
  • OLG Hamburg, 31.01.2006 - 7 U 81/05

    Persönlichkeitsrecht: Veröffentlichung von Fotografien aus dem Alltags- und

    Auszug aus LG Berlin, 22.06.2006 - 27 O 1126/05
    Den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamburg vom 31. Januar 2006 ( 7 U 82/05 und 7 U 81/05) vermag die Kammer deshalb nicht zu folgen.
  • LG Berlin, 19.05.2005 - 27 O 73/05
    Auszug aus LG Berlin, 22.06.2006 - 27 O 1126/05
    Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben auch keine höherrangige Bindungswirkung als solche des EGMR (vgl. LG Berlin, Urt. v. 19. Mai 2005, 27 O 73/05).
  • KG, 29.10.2004 - 9 W 128/04

    Meinungs- und Pressefreiheit: Schutz des Privatlebens Prominenter über Orte der

  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 284/76

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

  • OLG Hamburg, 31.01.2006 - 7 U 82/05

    Persönlichkeitsrecht: Veröffentlichung von Fotografien aus dem Alltags- und

  • BVerfG, 20.01.1966 - 1 BvR 140/62

    Berlin-Vorbehalt II

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

  • BVerfG, 17.11.1998 - 1 BvL 10/98

    Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer ist

  • BVerwG, 15.03.2005 - 6 B 5.05

    Nichtzulassung der Revision wegen nicht hinreichender Darlegung der

  • BVerfG, 29.11.1951 - 1 BvR 257/51

    Keine Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des BVerfG

  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 264/98

    Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Unterlassung der Veröffentlichung

  • BVerwG, 21.07.1998 - 1 C 32.97

    Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern verfassungsgemäß

  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 138/84

    "Unternehmensberatungsgesellschaft I"; Ausübung der Steuerberatung durch eine zur

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00

    Erbenermittler und Rechtsberatung

  • BGH, 25.06.1990 - II ZR 164/89

    Formvorschriften und Formmangel bei Umwandlung einer OHG in eine GmbH - Abtretung

  • KG, 13.09.2005 - 9 U 71/05
  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98

    Filialenleiter

  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

  • BGH, 09.11.2000 - I ZR 167/98

    Zur Prüfungspflicht von Werbeanzeigen eines Presseunternehmens

  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02

    "statt" -Preis

  • BGH, 09.04.1992 - I ZR 171/90

    Unbestimmter Unterlassungsantrag II

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