Rechtsprechung
LG Berlin, 22.08.2006 - 16 O 566/06 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsanwalt darf bei Anlegern eines geschlossenen Immobilienfonds nicht offen mit Mandatsübernahme werben; Zulässigkeit der offenen Werbung mit der Mandatsübernahme bei Anlegern eines geschlossenen Immobilienfonds
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- BGH, 01.03.2001 - I ZR 300/98
Anwaltswerbung II
Auszug aus LG Berlin, 22.08.2006 - 16 O 566/06
Nach der Rechtsprechung des BGH in NJW 2001, 2087, 2089 [BGH 01.03.2001 - I ZR 300/98] sei eine Werbemaßnahme nur dann auf die Erteilung eines Mandats im Einzelfall gerichtet, wenn der Umworbene in einem konkreten Einzelfall der Beratung oder Vertretung bedürfe und der Werbende dies in Kenntnis der Umstände zum Anlass für die Werbung nehme.Auch hier besteht im Ansatzpunkt Einigkeit darüber, dass § 43b BRAO eine Beschränkung der durch das Grundgesetz garantierten Berufeausübungsfreiheit darstellt, so dass nicht die Gestattung der Anwaltswerbung der Rechtfertigung bedarf sondern ihre Einschränkung (BGH NJW 2001, 2087 [BGH 01.03.2001 - I ZR 300/98] ).