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   LG Berlin, 22.10.2009 - 27 O 680/09   

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https://dejure.org/2009,43543
LG Berlin, 22.10.2009 - 27 O 680/09 (https://dejure.org/2009,43543)
LG Berlin, Entscheidung vom 22.10.2009 - 27 O 680/09 (https://dejure.org/2009,43543)
LG Berlin, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - 27 O 680/09 (https://dejure.org/2009,43543)
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  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus LG Berlin, 22.10.2009 - 27 O 680/09
    Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist ( BGH NJW 2000, 1036 f. [BGH 07.12.1999 - VI ZR 51/99] m.w.Nachw.).

    Stellt sich in einem solchen Fall später die Unwahrheit der Äußerung heraus, so ist diese als im Äußerungszeitpunkt rechtmäßig anzusehen, so dass Unterlassung, Widerruf oder Schadensersatz nicht in Anspruch kommen ( BGH NJW 2000, 1036, 1037 [BGH 07.12.1999 - VI ZR 51/99] m.w.Nachw.).

  • BGH, 04.03.2008 - VI ZR 176/07

    Anwaltsgebühren bei Fertigung eines Abschlussschreibens nach Erwirkung einer

    Auszug aus LG Berlin, 22.10.2009 - 27 O 680/09
    Entsprechend der neueren BGH-Rechtsprechung ( BGH NJW 2008, 1744 [BGH 04.03.2008 - VI ZR 176/07] ) ist für die Berechnung der Gebühren der Abmahnung der Wert des einstweiligen Verfügungsverfahrens maßgebend (vgl. auch KG, Urteil vom 25.9.2009, 9 U 70/09 ), hier also der festgesetzte Wert von 50.000 EUR.

    Die Kammer folgt im Hinblick darauf, dass für ein Abschlussschreiben eine weitere Rechtsanwaltsgebühr angefallen ist, der Entscheidung des Bundesgerichtshofes ( AfP 2008, 192 [BGH 04.03.2008 - VI ZR 176/07] ).

  • KG, 03.04.2008 - 10 U 245/07

    Schadenersatz bei Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung:

    Auszug aus LG Berlin, 22.10.2009 - 27 O 680/09
    Es kann dahinstehen, welche Überlegungsfrist zur Abgabe einer Abschlusserklärung der Beklagten hier zuzubilligen war, denn selbst bei einer vorfristigen Versendung des Abschlussschreibens sind die Kosten vorliegend zu erstatten, weil die Beklagte selbst nicht vorträgt, dass sie bei längerem Zuwarten seitens des Klägers von sich aus eine Abschlusserklärung abgegeben hätte (vgl. KGR Berlin 2008, 920).
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus LG Berlin, 22.10.2009 - 27 O 680/09
    Die Wiederholungsgefahr ist aufgrund der bereits eingetretenen Rechtsverletzung zu vermuten hätte nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden können ( BGH NJW 1994, 1281 [BGH 08.02.1994 - VI ZR 286/93] ), an der es fehlt.
  • BGH, 05.05.1992 - StB 9/92

    Kein dringender Tatverdacht allein aufgrund Aktenlage der

    Auszug aus LG Berlin, 22.10.2009 - 27 O 680/09
    Abgesehen davon, dass die Unterlagen des MfS ohnehin einer besonders strengen und kritischen Würdigung zu unterziehen sind, "weil Aufgabestellung und Arbeitsweise des MfS den Erfordernissen rechtsstaatlicher Sachverhaltsaufklärung in keiner Weise" entsprachen ( BGHSt 38, 276, 279 f. ), ist vorliegend zu beachten, dass sich offensichtlich auch in den MfS-Unterlagen keinerlei weitere Anhaltspunkte für eine Mitgliedschaft oder gar Tätigkeit des Klägers in der Kampfgruppe finden.
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