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   LG Berlin, 23.09.2010 - 27 O 729/10   

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https://dejure.org/2010,11041
LG Berlin, 23.09.2010 - 27 O 729/10 (https://dejure.org/2010,11041)
LG Berlin, Entscheidung vom 23.09.2010 - 27 O 729/10 (https://dejure.org/2010,11041)
LG Berlin, Entscheidung vom 23. September 2010 - 27 O 729/10 (https://dejure.org/2010,11041)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Speer unterliegt Axel-Springer-Verlag

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Speer unterliegt Axel-Springer-Verlag

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Speer unterliegt dem Springer-Verlag

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügung gegen BILD aufgehoben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Axel-Springer-Verlag darf über Speer doch berichten

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Verfügung gegen Springer-Verlag wegen Berichterstattung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.12.1978 - VI ZR 137/77

    Schranken der Presseberichterstattung über Vorgänge aus der Privatsphäre

    Auszug aus LG Berlin, 23.09.2010 - 27 O 729/10
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass sich der Schutz der Privat- und der Geheimsphäre auch auf rechtswidrige Eingriffe Dritter in den Kreis der Gesprächspartner erstreckt etwa durch heimliche Tonbandaufnahmen (BVerfGE 34, 238, 246 = NJW 1973, 891, 892; BGHZ 27, 284, 285 ff), durch das Abhören eines Telefongesprächs (BGHZ 73, 120, 121 ff) oder durch Einschleichen in eine Pressekonferenz.

    Würde der Presse ein absolutes Verwertungsverbot bezüglich solcher Informationen auferlegt, die nach ihrer Kenntnis, aber ohne ihre Beteiligung in rechtswidriger Weise erlangt wurden, so könnte ihre Kontrollaufgabe leiden, zu deren Funktion es gehört, auf Missstände von öffentlicher Bedeutung hinzuweisen (BVerfGE 66, 116, 137 ff; BGHZ 73, 120, 124 ff).

    Gefahr bewusst bleiben, dass sie durch den Zugriff auf solche Informationen und deren Veröffentlichung Dritte zu Einbrüchen in die geschützte Eigensphäre anderer Personen ermuntern kann (BGHZ 73, 120, 127).

  • BGH, 10.03.1987 - VI ZR 244/85

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch ungenehmigte Veröffentlichung von

    Auszug aus LG Berlin, 23.09.2010 - 27 O 729/10
    Nur in Fällen besonders gewichtiger Informationsinteressen der Öffentlichkeit können die Medien unter Einhaltung der publizistischen Sorgfalt berechtigt sein, Informationen aus dem Geheimbereich, die sie nur aufgrund einer Indiskretion eines Informanten mit Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten konnten, zu verwerten (BGH NJW 1987, 2667, 2668; Wanckel a.a.O., Rdz. 35).

    Insbesondere hat sie selbst eine Verantwortung gegenüber der Person des Betroffenen, über dessen schützenswerte Belange sie sich nicht rücksichtslos hinwegsetzen darf (BGH NJW 1987, 2667, 2669).

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus LG Berlin, 23.09.2010 - 27 O 729/10
    Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist (BGH NJW 2000, 1036 f. m.w.Nachw.).

    Deshalb verdienen im Rahmen der gebotenen Abwägung zwischen dem Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit regelmäßig die aktuelle Berichterstattung und mithin das Informationsinteresse jedenfalls dann den Vorrang, wenn die oben dargestellten Sorgfaltsanforderungen eingehalten sind, Stellt sich in einem solchen Fall später die Unwahrheit der Äußerung heraus, so ist diese als im Äußerungszeitpunkt rechtmäßig anzusehen, so dass Unterlassung, Widerruf oder Schadensersatz nicht in Anspruch kommen (BGH NJW 2000, 1036, 1037 m.w.Nachw.).

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus LG Berlin, 23.09.2010 - 27 O 729/10
    (BVerfGE 66, 116, 133 ff = NJW 1984, 1741, 1742 ff).

    Würde der Presse ein absolutes Verwertungsverbot bezüglich solcher Informationen auferlegt, die nach ihrer Kenntnis, aber ohne ihre Beteiligung in rechtswidriger Weise erlangt wurden, so könnte ihre Kontrollaufgabe leiden, zu deren Funktion es gehört, auf Missstände von öffentlicher Bedeutung hinzuweisen (BVerfGE 66, 116, 137 ff; BGHZ 73, 120, 124 ff).

  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 104/57

    Tonbandaufnahme - Allgemeines Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus LG Berlin, 23.09.2010 - 27 O 729/10
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass sich der Schutz der Privat- und der Geheimsphäre auch auf rechtswidrige Eingriffe Dritter in den Kreis der Gesprächspartner erstreckt etwa durch heimliche Tonbandaufnahmen (BVerfGE 34, 238, 246 = NJW 1973, 891, 892; BGHZ 27, 284, 285 ff), durch das Abhören eines Telefongesprächs (BGHZ 73, 120, 121 ff) oder durch Einschleichen in eine Pressekonferenz.
  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus LG Berlin, 23.09.2010 - 27 O 729/10
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass sich der Schutz der Privat- und der Geheimsphäre auch auf rechtswidrige Eingriffe Dritter in den Kreis der Gesprächspartner erstreckt etwa durch heimliche Tonbandaufnahmen (BVerfGE 34, 238, 246 = NJW 1973, 891, 892; BGHZ 27, 284, 285 ff), durch das Abhören eines Telefongesprächs (BGHZ 73, 120, 121 ff) oder durch Einschleichen in eine Pressekonferenz.
  • KG, 18.04.2011 - 10 U 162/10

    Springer Verlag darf E-Mails von Speer nicht veröffentlichen

    b) Erstinstanzlicher Antrag: Unterlassung, bestimmte Passagen aus E-Mails umstrittener Herkunft und Echtheit zu veröffentlichen (= 27 O 729/10; 10 U 163/10).
  • KG, 18.04.2011 - 10 U 161/10

    Springer Verlag darf E-Mails von Speer nicht veröffentlichen

    b) Erstinstanzlicher Antrag: Unterlassung, bestimmte Passagen aus E-Mails umstrittener Herkunft und Echtheit zu veröffentlichen (= 27 O 729/10; 10 U 163/10).
  • KG, 18.04.2011 - 10 U 163/10

    Springer Verlag darf E-Mails von Speer nicht veröffentlichen

    b) Erstinstanzlicher Antrag: Unterlassung, bestimmte Passagen aus E-Mails umstrittener Herkunft und Echtheit zu veröffentlichen (= 27 O 729/10; 10 U 163/10).
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