Rechtsprechung
LG Berlin, 24.02.2015 - 63 S 192/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Mietspiegel als Begründungsmittel für Reihenhäuser
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mieterhöhung bei Reihenhäuser: Kann ein Mietspiegel herangezogen werden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mietspiegel in Berlin ist auch auf Reihenhaus anwendbar! (IMR 2015, 1087)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 04.06.2014 - 5 C 182/12
- AG Berlin-Schöneberg, 04.06.2014 - 5 C 183/12
- LG Berlin, 24.02.2015 - 63 S 192/14
- BGH, 26.04.2016 - VIII ZR 54/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 17.09.2008 - VIII ZR 58/08
Anforderungen an die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens für ein …
Auszug aus LG Berlin, 24.02.2015 - 63 S 192/14
Nachdem in I. Instanz gemäß dortigem Beschluss vom 12.11.2012 ein schriftliches Gutachten des Sachverständigen ... eingeholt worden ist, welches die ortsübliche Vergleichsmiete mit 10, 42 EUR/m² ausweist, hat das Amtsgericht der Klage stattgegeben, die Beklagten mithin zur Zustimmung zu einer Nettokaltmiete von 1.851,63 EUR (= 10, 23 EUR/m²) verurteilt und zur Begründung ausgeführt, dass nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.09.2008 - VIII ZR 58/08 (GE 2008, 1622) die Bezugnahme auf einen an sich nicht einschlägigen Mietspiegel jedenfalls dann ausreiche, wenn die verlangte Miete innerhalb der Mietpreisspanne für Mehrfamilienhäuser liege.Der Bundesgerichtshof hat die Tauglichkeit eines Mietspiegels als Begründungsmittel für ein Einfamilienhaus mit dem Argument, die Miete für Einfamilienhäuser liege im Regelfall über der Miete für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, bejaht und hierzu ausgeführt, dies entspreche einem Erfahrungssatz (BGH v. 17.09.2008 - VIII ZR 58/08, GE 2008, 1622).
In Hinblick auf die unterschiedlichen Anmerkungen des in der Entscheidung des BGH v.17.09.2008 - VIII ZR 58/08 (GE 2008, 1622) zitierten Mietspiegels Krefeld und des hier einschlägigen Berliner Mietspiegels 2011 und der sich daraus ergebenden Frage der Geeignetheit von Mietspiegeln als Begründungsmittel für Reihenhäuser i.S. v. § 558 a Abs. 2 BGB war zur Fortbildung des Rechts gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO die Revision zuzulassen.
- AG Berlin-Schöneberg, 04.06.2014 - 5 C 183/12
Mietvertrag Reihenendhaus - Wirksamkeit Mieterhöhungsverlangen
Auszug aus LG Berlin, 24.02.2015 - 63 S 192/14
Die Berufung der Beklagten gegen das am 04.06.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Schöneberg - 5 C 183/12 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. - BGH, 06.07.2011 - VIII ZR 337/10
Wohnraummiete: Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit einem älteren …
Auszug aus LG Berlin, 24.02.2015 - 63 S 192/14
Dass das jeweils gewählte Begründungsmittel allerdings nur eingeschränkten Anforderungen - im Lichte der Überprüfbarkeit der verlangten Miete durch den Mieter - unterliegen soll, ergibt sich im Übrigen auch aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu sonstigen Ungenauigkeiten in diesem Bereich (BGH v. 06.07.2011 - VIII ZR 337/10, WuM 2011, 517 zu einem veralteten Mietspiegel; BGH v. 12.12.2007 - VIII ZR 11/07, NJW 2008, 57; BGH v. 11.03.2009 - VIII ZR 316/07, GE 2009, 512, jeweils zum unzutreffenden Mietspiegelfeld).
- BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 11/07
Formelle Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen: Zur Frage der …
Auszug aus LG Berlin, 24.02.2015 - 63 S 192/14
Dass das jeweils gewählte Begründungsmittel allerdings nur eingeschränkten Anforderungen - im Lichte der Überprüfbarkeit der verlangten Miete durch den Mieter - unterliegen soll, ergibt sich im Übrigen auch aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu sonstigen Ungenauigkeiten in diesem Bereich (BGH v. 06.07.2011 - VIII ZR 337/10, WuM 2011, 517 zu einem veralteten Mietspiegel; BGH v. 12.12.2007 - VIII ZR 11/07, NJW 2008, 57; BGH v. 11.03.2009 - VIII ZR 316/07, GE 2009, 512, jeweils zum unzutreffenden Mietspiegelfeld). - BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05
Bemessung der für den Unterhalt ausschlaggebenden ehelichen Lebensverhältnisse
Auszug aus LG Berlin, 24.02.2015 - 63 S 192/14
Dass das jeweils gewählte Begründungsmittel allerdings nur eingeschränkten Anforderungen - im Lichte der Überprüfbarkeit der verlangten Miete durch den Mieter - unterliegen soll, ergibt sich im Übrigen auch aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu sonstigen Ungenauigkeiten in diesem Bereich (BGH v. 06.07.2011 - VIII ZR 337/10, WuM 2011, 517 zu einem veralteten Mietspiegel; BGH v. 12.12.2007 - VIII ZR 11/07, NJW 2008, 57; BGH v. 11.03.2009 - VIII ZR 316/07, GE 2009, 512, jeweils zum unzutreffenden Mietspiegelfeld). - BGH, 11.03.2009 - VIII ZR 316/07
Anforderungen an ein auf einen qualifizierten Mietspiegel gegründetes …
Auszug aus LG Berlin, 24.02.2015 - 63 S 192/14
Dass das jeweils gewählte Begründungsmittel allerdings nur eingeschränkten Anforderungen - im Lichte der Überprüfbarkeit der verlangten Miete durch den Mieter - unterliegen soll, ergibt sich im Übrigen auch aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu sonstigen Ungenauigkeiten in diesem Bereich (BGH v. 06.07.2011 - VIII ZR 337/10, WuM 2011, 517 zu einem veralteten Mietspiegel; BGH v. 12.12.2007 - VIII ZR 11/07, NJW 2008, 57; BGH v. 11.03.2009 - VIII ZR 316/07, GE 2009, 512, jeweils zum unzutreffenden Mietspiegelfeld).
- LG Berlin, 27.04.2016 - 65 S 209/15
Mieterhöhungsverlangen für ein Einfamilienhaus: Formelle Wirksamkeit bei …
Die Revision wird gemäß § 543 Abs. 1, 2 Alt. 3 ZPO zugelassen, um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung mit Blick auf das noch anhängige Revisionsverfahren VIII ZR 54/15 (5 C 183/12 AG Schöneberg = 63 S 192/14 Landgericht Berlin) sicherzustellen.