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   LG Berlin, 24.06.2004 - 27 O 873/03   

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LG Berlin, 24.06.2004 - 27 O 873/03 (https://dejure.org/2004,21320)
LG Berlin, Entscheidung vom 24.06.2004 - 27 O 873/03 (https://dejure.org/2004,21320)
LG Berlin, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - 27 O 873/03 (https://dejure.org/2004,21320)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Dieter Bohlen muss in Streit mit Thomas Anders weitere Niederlage hinnehmen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus LG Berlin, 24.06.2004 - 27 O 873/03
    Dabei darf nicht isoliert auf die durch den Klageantrag herausgehobene Textpassage abgehoben werden (BVerfG NJW 1995, 3003, 3005; BGH NJW 1998, 3047, 3048).

    Entscheidend ist weder die subjektive Absicht des Äußernden noch das subjektive Verständnis des von der Äußerung Betroffenen, sondern das Verständnis, das ihr - unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs - ein unvoreingenommenes Durchschnittspublikum zumisst (BGH NJW 1998, 3047, 3048 [BGH 16.06.1998 - VI ZR 205/97] ).

    Bei mehreren Deutungen des Inhalts einer Äußerung ist der rechtlichen Beurteilung diejenige zugrunde zu legen, die dem in Anspruch Genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeinträchtigt (BGH NJW 1998, 3047, 3048 [BGH 16.06.1998 - VI ZR 205/97] ).

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Berlin, 24.06.2004 - 27 O 873/03
    Im Fall einer derart engen Verknüpfung der Mitteilung von Tatsachen und ihrer Bewertung darf der Grundrechtsschutz der Meinungsfreiheit nicht dadurch verkürzt werden, dass ein tatsächliches Element aus dem Zusammenhang gerissen und isoliert betrachtet wird (BGH NJW 1996, 1131, 1133 [BGH 30.01.1996 - VI ZR 386/94] m. w Nachw.).

    Nach der über § 823 Abs. 2 BGB in das Deliktsrecht transformierten Beweisregel des § 186 StGB trifft den Äußernden die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass seine ehrbeeinträchtigenden Behauptungen wahr sind (BGH NJW 1996, 1131, 1133 [BGH 30.01.1996 - VI ZR 386/94] ; NJW 1985, 1621, 1622 [BGH 12.02.1985 - VI ZR 225/83] ).

  • BVerfG, 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92

    Soldaten sind Mörder

    Auszug aus LG Berlin, 24.06.2004 - 27 O 873/03
    Dabei ist nicht nur vom Wortlaut auszugehen oder von der Bedeutung, die das Lexikon der Aussage zumisst, sondern es ist die Gesamtheit der äußeren und inneren Umstände mit zu berücksichtigen, in deren Kontext die Äußerung gefallen ist (BVerfG NJW 1995, 3003, 3005; NJW 1994, 2943 [BVerfG 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92] ; Löffler, Presserecht, 4. Aufl., Rdn. 90 zu § 6 LPG).

    Bei mehreren Möglichkeiten der Auslegung darf das Gericht sich nicht für die zur Verurteilung führende Auslegung entscheiden, ohne die anderen, zulässigen überzeugend ausgeschlossen zu haben (BVerfG NJW 1994, 2943 [BVerfG 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92] ; BGH NJW 1992, 1312, 1313; Wenzel, a. a. O., Rz. 2).

  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 53/91

    Beeinträchtigung durch Fernsehberichterstattung

    Auszug aus LG Berlin, 24.06.2004 - 27 O 873/03
    Vielmehr ist bei der Ermittlung des Aussagegehalts auf den Gesamtbericht abzustellen (BGH a. a. O.; NJW 1992, 1312, 1313 [BGH 10.12.1991 - VI ZR 53/91] ) und zu prüfen, welcher Sinn sich dem dafür maßgebenden Durchschnittsleser aufdrängt (BGH a. a. O.; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 4, Rz. 4 und 5).

    Bei mehreren Möglichkeiten der Auslegung darf das Gericht sich nicht für die zur Verurteilung führende Auslegung entscheiden, ohne die anderen, zulässigen überzeugend ausgeschlossen zu haben (BVerfG NJW 1994, 2943 [BVerfG 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92] ; BGH NJW 1992, 1312, 1313; Wenzel, a. a. O., Rz. 2).

  • BGH, 12.02.1985 - VI ZR 225/83

    Darlegungs- und Beweislast für die Wahrnehmung berechtigter Interessen bei

    Auszug aus LG Berlin, 24.06.2004 - 27 O 873/03
    Nach der über § 823 Abs. 2 BGB in das Deliktsrecht transformierten Beweisregel des § 186 StGB trifft den Äußernden die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass seine ehrbeeinträchtigenden Behauptungen wahr sind (BGH NJW 1996, 1131, 1133 [BGH 30.01.1996 - VI ZR 386/94] ; NJW 1985, 1621, 1622 [BGH 12.02.1985 - VI ZR 225/83] ).
  • BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/97

    Leistung der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten mittels Faksimile-Stempel;

    Auszug aus LG Berlin, 24.06.2004 - 27 O 873/03
    Grundsätzlich richtet sich bei strafrechtlichen Vorwürfen die Einstufung als Meinungsäußerung oder als Tatsachenbehauptung danach, ob aus dem Kontext der Äußerung hervorgeht, inwieweit an konkrete, dem Beweis zugängliche Tatsachen angeknüpft wird, die aus Sicht des Äußernden den strafrechtlichen Vorwurf belegen (vgl. z. B. BGH NJW-RR 1999, 1251 ff. [BGH 27.04.1999 - VI ZR 174/97] ).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus LG Berlin, 24.06.2004 - 27 O 873/03
    Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind ferner verkannt, wenn eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik eingestuft ist mit der Folge, dass sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (vgl. BVerfG NJW 1992, 1439, 1440 [BVerfG 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88] m. w. Nachw.).
  • KG, 17.06.2005 - 9 U 161/04

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Unwahre Tatsachenbehauptungen in ironischer und

    Die Berufung des Beklagten gegen das am 24.06.2004 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 27 O 873/03 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • LG Berlin, 17.02.2005 - 27 O 877/04

    Kein Schmerzensgeld für Thomas Anders gegen Dieter Bohlen u.a.

    Der Kläger hat die Beklagten erfolgreich vor der Kammer im einstweiligen Verfügungsverfahren sowie im Haupsacheverfahren (27 O 872/03 und 27 O 873/03) auf Unterlassung in Anspruch genommen.
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