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   LG Berlin, 24.07.2003 - 502 Qs 49/03, 502 Qs 50/03   

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https://dejure.org/2003,22499
LG Berlin, 24.07.2003 - 502 Qs 49/03, 502 Qs 50/03 (https://dejure.org/2003,22499)
LG Berlin, Entscheidung vom 24.07.2003 - 502 Qs 49/03, 502 Qs 50/03 (https://dejure.org/2003,22499)
LG Berlin, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - 502 Qs 49/03, 502 Qs 50/03 (https://dejure.org/2003,22499)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Durchsuchung einer Anwaltskanzlei auf Grund des Verdachts der Geldwäsche; Anforderungen an das Vorliegen von Leichtfertigkeit im Sinne des § 261 Abs. 5 Strafgesetzbuch (StGB); Ermittlungspflicht des Rechtsanwalts im Hinblick auf die legale Herkunft seines Honorars; ...

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2694
  • NStZ 2004, 103
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.07.2001 - 2 StR 513/00

    Geldwäsche bei Strafverteidigerhonorar

    Auszug aus LG Berlin, 24.07.2003 - 502 Qs 49/03
    In diesem Fall ist es dem Rechtsanwalt wie jedem anderen Empfänger zuzumuten, nachzufragen; dabei hängt das Maß der Erkundigungspflicht vom Grad objektiver Auffälligkeit des Vorgangs ab (vgl. Tröndle/Fischer 51. Aufl., § 261 Rn 43 mwN BGHSt 47, 68 = NJW 2001, 2891 = NStZ 2001, 647).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96

    Entscheidungen zur Geldwäsche

    Auszug aus LG Berlin, 24.07.2003 - 502 Qs 49/03
    Leichtfertigkeit bei der Geldwäsche i. S. des § 261 V StGB liegt jedoch nur dann vor, wenn sich die Herkunft des Gegenstands aus einer Katalogtat nach der Sachlage geradezu aufdrängt und der Täter gleichwohl handelt, weil er dies aus besonderer Gleichgültigkeit oder grober Unachtsamkeit außer Acht lässt (BGHSt 43, 158, 168 = NJW 1997, 3323 = NStZ 1998, 42).
  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Die Übernahme eines Wahlmandats wegen einer Katalogtat genügt daher für sich genommen zur Begründung eines Anfangsverdachts nicht (vgl. Beschluss des Landgerichts Berlin vom 24. Juli 2003, NJW 2003, S. 2694 ff.).
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