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LG Berlin, 24.07.2018 - 15 O 46/18 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Berlin, 24.07.2018 - 15 O 46/18
- LG Berlin, 04.09.2018 - 15 O 46/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.06.1990 - I ZR 206/88
Leserichtung bei Pflichtangaben - Schutz der Gesundheit; HWG - Pflichtangaben
Auszug aus LG Berlin, 24.07.2018 - 15 O 46/18
Denn diese erfordern neben der reinen Angabe als solcher auch noch die Lesbarkeit der Angaben (BGH in GRUR 1991, Seite 859 - Leserichtung bei Pflichtangaben für den Bereich der Heilmittelwerbung). - BGH, 12.07.1984 - I ZR 123/82
Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch eine Unterwerfungserklärung
Auszug aus LG Berlin, 24.07.2018 - 15 O 46/18
Die für den Unterlassungsanspruch als Voraussetzung erforderliche Wiederholungsgefahr ergibt sich aus dem Verletzungsgeschehen; sie hätte nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden können (BGH GRUR 1985, 155, 156 Vertragsstrafe bis zu ... I m.w.N.). - LG Berlin, 01.11.2012 - 91 O 118/12
Anforderungen an die Lesbarkeit und den Umfang der unternehmensbezogenen …
Auszug aus LG Berlin, 24.07.2018 - 15 O 46/18
Zwar kann hier, im Unterschied zu der dem Urteil des LG Berlin vom 1. November 2012 - 91 O 118/12 - zugrundeliegenden Anzeige, nicht festgestellt werden, dass der farbliche Kontrast zusätzlich die Leserlichkeit erschwert. - BGH, 03.04.2014 - I ZB 42/11
Reichweite des Unterlassungsgebots - Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung …
Auszug aus LG Berlin, 24.07.2018 - 15 O 46/18
Denn das rechtlich Charakteristische der konkreten Verletzungsform, das für die Bestimmung des Kerns der verbotenen Handlung maßgeblich ist, ist auf das beschränkt, was bereits Prüfungsgegenstand im Erkenntnisverfahren gewesen ist (vgl.BGH, Beschluss vom 3. April 2014 - I ZB 42/11). - EuGH, 30.03.2017 - C-146/16
Verband Sozialer Wettbewerb - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unlautere …
Auszug aus LG Berlin, 24.07.2018 - 15 O 46/18
Etwas anderes ergibt sich schließlich nicht aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des EuGH (MMR 2017, S. 743 ff. Rn. 28-30).