Rechtsprechung
   LG Berlin, 24.08.2007 - 63 S 363/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,21973
LG Berlin, 24.08.2007 - 63 S 363/06 (https://dejure.org/2007,21973)
LG Berlin, Entscheidung vom 24.08.2007 - 63 S 363/06 (https://dejure.org/2007,21973)
LG Berlin, Entscheidung vom 24. August 2007 - 63 S 363/06 (https://dejure.org/2007,21973)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,21973) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formelle Voraussetzungen eines Anspruchs auf Nachzahlungen aus Heizkostenabrechnungen in einem Mietverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • AG Berlin-Schöneberg, 05.10.2006 - 106 C 275/05

    Zivilprozessrechtliche Ausgestaltung der Aufrechterhaltung eines

    Auszug aus LG Berlin, 24.08.2007 - 63 S 363/06
    Die Berufung des Klägers gegen das am 05. Oktober 2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts Schöneberg - 106 C 275/05 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    Durch das am 05. Oktober 2006 verkündete Schlussurteil des Amtsgerichts Schöneberg - 106 C 275/05 - ist die Klage mit der Begründung abgewiesen worden, etwaige Nachzahlungsforderungen aus den Heizkostenabrechnungen für 1998/1999 und für 1999/2000 seien verjährt und etwaige Nachzahlungsforderungen aus den späteren Jahren mangels formell ordnungsgemäßer Rechnungslegung nicht fällig.

  • BGH, 29.02.1984 - VIII ZR 310/82

    Verwirkung von Nebenkostenansprüchen

    Auszug aus LG Berlin, 24.08.2007 - 63 S 363/06
    Dem Mieter steht wegen seines Anspruchs gegen den Vermieter auf formell ordnungsgemäße Rechnungslegung ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB an den laufenden Betriebskostenvorauszahlungen zu, solange keine formell ordnungsgemäße Abrechnung vorgelegt ist (BGH, WuM 1984, 127; KG GE 2002, 129; LG Itzehoe, ZMR 2003, 494; Schmidt-Futterer/Langenberg, MietR, 9. Aufl. 2007, § 556 Rnr. 459).
  • LG Berlin, 05.11.1990 - 66 S 106/90
    Auszug aus LG Berlin, 24.08.2007 - 63 S 363/06
    Insbesondere erfordert die Ordnungswidrigkeit einer Abrechnung grundsätzlich nicht die Inbezugnahme von oder die Gegenüberstellung mit Kostenpositionen des Vorjahres (LG Berlin WuM 1991, 121), eine jede Abrechnung muss grundsätzlich lediglich für sich gesehen nachvollziehbar sein.
  • OLG Nürnberg, 21.03.1995 - 3 U 3727/94

    Gewerberaummietrecht - Vereinbarung über Kosten für Verwaltung durch Drittfirma

    Auszug aus LG Berlin, 24.08.2007 - 63 S 363/06
    15 Zwar ist der Kläger vorliegend den grundlegenden Anforderungen gerecht geworden, indem er in den flächenmäßigen Abrechnungen die Gesamtfläche und die auf die Beklagten anfallende Fläche angab (vgl. OLG Nürnberg, WuM 1995, 308; AG Brühl, WuM 1996, 631).
  • LG Itzehoe, 14.01.2003 - 1 S 236/02
    Auszug aus LG Berlin, 24.08.2007 - 63 S 363/06
    Dem Mieter steht wegen seines Anspruchs gegen den Vermieter auf formell ordnungsgemäße Rechnungslegung ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB an den laufenden Betriebskostenvorauszahlungen zu, solange keine formell ordnungsgemäße Abrechnung vorgelegt ist (BGH, WuM 1984, 127; KG GE 2002, 129; LG Itzehoe, ZMR 2003, 494; Schmidt-Futterer/Langenberg, MietR, 9. Aufl. 2007, § 556 Rnr. 459).
  • LG Itzehoe, 29.04.2005 - 9 (1) S 251/04

    Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung bei unterschiedlichen

    Auszug aus LG Berlin, 24.08.2007 - 63 S 363/06
    Bedenken begegnet daneben auch die Tatsache, dass überhaupt ohne Erläuterung unterschiedliche Flächen für Heiz- und Warmwasserkosten angenommen werden (vgl. KG, GE 2002, 327, 328; LG Itzehoe, ZMR 2005, 539, 540).
  • LG Kiel, 15.03.1996 - 4 T 37/96
    Auszug aus LG Berlin, 24.08.2007 - 63 S 363/06
    15 Zwar ist der Kläger vorliegend den grundlegenden Anforderungen gerecht geworden, indem er in den flächenmäßigen Abrechnungen die Gesamtfläche und die auf die Beklagten anfallende Fläche angab (vgl. OLG Nürnberg, WuM 1995, 308; AG Brühl, WuM 1996, 631).
  • AG Köln, 10.04.1996 - 207 C 216/95
    Auszug aus LG Berlin, 24.08.2007 - 63 S 363/06
    Diese "Einzelbetrachtung" findet aber nicht nur dann ihre Grenze, wenn einzelne Posten im Vergleich zu den Vorjahren extreme Steigerungen erfahren haben (vgl. AG Köln, WuM 1996, 628; AG Neukölln, GE 1998, 493).
  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80

    Inhalt der Nebenkostenabrechung

    Auszug aus LG Berlin, 24.08.2007 - 63 S 363/06
    Die Abrechnung muss den allgemeinen Anforderungen des § 259 BGB entsprechen, also eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthalten (BGH NJW 1982, 573, 574).
  • KG, 08.10.2001 - 8 U 6267/00

    Wirksamkeit von Vereinbarungen der Mietvertragsparteien im Hinblick auf die

    Auszug aus LG Berlin, 24.08.2007 - 63 S 363/06
    Bedenken begegnet daneben auch die Tatsache, dass überhaupt ohne Erläuterung unterschiedliche Flächen für Heiz- und Warmwasserkosten angenommen werden (vgl. KG, GE 2002, 327, 328; LG Itzehoe, ZMR 2005, 539, 540).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht