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   LG Berlin, 24.11.1999 - 1 O 119/99   

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LG Berlin, 24.11.1999 - 1 O 119/99 (https://dejure.org/1999,29282)
LG Berlin, Entscheidung vom 24.11.1999 - 1 O 119/99 (https://dejure.org/1999,29282)
LG Berlin, Entscheidung vom 24. November 1999 - 1 O 119/99 (https://dejure.org/1999,29282)
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  • BGH, 01.07.1969 - VI ZR 216/67

    Ausgleich zweier Träger der Sozialversicherung im Innenverhältnis hinsichtlich

    Auszug aus LG Berlin, 24.11.1999 - 1 O 119/99
    Dies entspricht der gesetzlichen Umsetzung der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, nach der sich in Fällen wie dem vorliegenden als sachgerechter Maßstab für die Verteilung des vom Schädiger zu leistenden Schadensersatzes das Größenverhältnis anbietet, das zwischen den Versicherungsleistungen der beiden Versicherungsträger in einem bestimmten Zeitraum besteht (BGH NJW 1969, 1901).
  • BGH, 27.06.1995 - VI ZR 165/94

    Altersmäßige Begrenzung der Verdienstausfallrente bei Selbständigen

    Auszug aus LG Berlin, 24.11.1999 - 1 O 119/99
    Dieser Anspruch besteht nämlich nur so lange, wie die Verletzte Erwerbseinkommen erzielt haben würde, d.h. in der Regel bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres (BGH NZV 1995, 441).
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Auszug aus LG Berlin, 24.11.1999 - 1 O 119/99
    Zwar mögen sie tatsächlich in Zeiten der Vollbeschäftigung aufgrund der technischen und sozialen Entwicklung in vielen Fällen ihre ursprüngliche Lohnersatzfunktion ganz oder teilweise eingebüßt haben, weil die abstrakt festgestellte Minderung der Erwerbsfähigkeit in einer derartigen wirtschaftlichen Situation häufig nicht mehr oder nicht in vollem Umfang zu einem wirklichen Einkommensverlust führt (BVerfGE 34, 118 ff).
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 19.93

    Ausländerrecht: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Eheschutz

    Auszug aus LG Berlin, 24.11.1999 - 1 O 119/99
    Der Gesetzgeber hat in Kenntnis des vom BVerfG gewürdigten Wandels der Arbeitswelt daran festgehalten, dass die unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit nach der Beeinträchtigung des Verletzten im gesamten Erwerbsleben zu beurteilen ist, weil einer derart abstrakt bestimmten Minderung der Erwerbsfähigkeit typischerweise ein Schaden in Form eines Verdienstausfalls gegenüber steht (BVerwG NVwZ 1997, 295 unter Verweis auf BSG NZW 1993, 257).
  • BGH, 27.06.1958 - VI ZR 98/57

    Sozialversicherungsträger als Gesamtgläubiger

    Auszug aus LG Berlin, 24.11.1999 - 1 O 119/99
    Denn die Parteien streiten nicht um den Ausgleich von Lasten zwischen mehreren öffentlichen Versicherungsträgern, sondern darum, wer in einem bestimmten Umfang Gläubiger einer Schadensersatzforderung ist, die unbeschadet des Forderungsübergangs nach § 116 SGB X eine bürgerlich-rechtliche Forderung geblieben ist (BGH NJW 1985, 2756 unter Verweis auf BGHZ 28, 68 (70)).
  • BGH, 30.06.1970 - VI ZR 5/69

    Klage auf Schadensersatz wegen Verursachung eines Verkehrsunfalls - Rückgriff der

    Auszug aus LG Berlin, 24.11.1999 - 1 O 119/99
    Die Verletztenrente ist nicht auf Mehraufwendungen des Verletzten, die ihm wegen gesteigerter Bedürfnisse zur Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs erwachsen, sondern ausschließlich auf die Aufhebung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit bezogen (BGH VersR 1970, 899).
  • BGH, 09.03.1982 - VI ZR 317/80

    Berücksichtigung einer Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei

    Auszug aus LG Berlin, 24.11.1999 - 1 O 119/99
    Deshalb stehen dem Sozialversicherungsträger für seinen Regress beim Schädiger wegen der Verletztenrente ausschließlich Ersatzansprüche wegen des Verdienstausfalls des Verletzten, nicht wegen anderer materieller oder immaterieller Nachteile zur Verfügung (BGH NJW 1982, 1589ff).
  • BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 241/82

    Betriebsrente - Unfallrente - Verletztenrente

    Auszug aus LG Berlin, 24.11.1999 - 1 O 119/99
    Der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG NJW 1984, 83ff) ist jedenfalls nicht zu folgen.
  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 219/83

    Rechtsweg für eine Klage unter Sozialversicherungsträgern über die Beteiligung an

    Auszug aus LG Berlin, 24.11.1999 - 1 O 119/99
    Denn die Parteien streiten nicht um den Ausgleich von Lasten zwischen mehreren öffentlichen Versicherungsträgern, sondern darum, wer in einem bestimmten Umfang Gläubiger einer Schadensersatzforderung ist, die unbeschadet des Forderungsübergangs nach § 116 SGB X eine bürgerlich-rechtliche Forderung geblieben ist (BGH NJW 1985, 2756 unter Verweis auf BGHZ 28, 68 (70)).
  • BVerwG, 19.04.1996 - 8 C 3.95

    Wohngeldrecht: Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Auszug aus LG Berlin, 24.11.1999 - 1 O 119/99
    Denn die Verletztenrente lässt sich jedenfalls rechtlich nicht in einen Anteil zum Ausgleich eines pauschalierten körperlichen Mehrbedarfs und einen zum Ausgleich eines durch den Unfall erlittenen Einkommensverlustes aufteilen (BVerwG, NVwZ-RR 1997, 293ff).
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