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   LG Berlin, 25.02.2015 - 42 S 183/14   

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https://dejure.org/2015,7277
LG Berlin, 25.02.2015 - 42 S 183/14 (https://dejure.org/2015,7277)
LG Berlin, Entscheidung vom 25.02.2015 - 42 S 183/14 (https://dejure.org/2015,7277)
LG Berlin, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - 42 S 183/14 (https://dejure.org/2015,7277)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Restwertveräußerung ohne Abwarten eines Restwertangebots der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung

  • IWW
  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Geschädigter kann grundsätzlich zum vom Sachverständigen geschätzten Restwert verkaufen -> Geschädigter... | Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Rechtsanwaltskosten; Schadenminderungspflicht; Kein Mittelwert Fraunhofer-Schwacke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kfzsv-zimmermann.de (Kurzinformation)

    Restwertangebot

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Restwert: Auch null Euro sind ein Angebot - Gültigkeit von Angeboten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus LG Berlin, 25.02.2015 - 42 S 183/14
    In ständiger Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof (vergleiche nur BGH vom 30. November 1999, VI ZR 219/98 = BGHZ 143, 189-198=NJW 2000, 800-803=NZV 2000, 162-163 mit weiteren Nachweisen) betont, dass auch für die Frage, in welcher Höhe der Restwert des Fahrzeuges bei der Totalschadenabrechnung berücksichtigt werden muss, das Wirtschaftlichkeitsgebot gilt, da sich der Geschädigte grundsätzlich auch bei der Verwertung des beschädigten Fahrzeuges im Rahmen der wirtschaftlichen Vernunft halten muss.

    Dabei können besondere Umstände dem Geschädigten Veranlassung geben, eine ihm ohne weiteres zugängliche, günstigere Verwertungsmöglichkeit wahrzunehmen und durch eine entsprechende Verwertung seines Fahrzeuges in Höhe des tatsächlich erzielten Erlöses den ihm entstandenen Schaden auszugleichen (vergleiche BGHZ 143, 189, 194; BGH, NJW 2007, 2918 f).

    Genau dies genügt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung jedoch nicht, um Schadensminderungsobliegenheiten beim Kläger auszulösen (vergleiche hierzu grundlegend schon BGH, NJW 2000, 800 ff).

    Dessen ungeachtet war der Kläger auch nicht gehalten, die Beklagte zu 2. vor dem beabsichtigten Verkauf der Fahrzeugreste zunächst zu informieren und ihr Gelegenheit zu geben, ein höheres Restwertangebot abzugeben (vergleiche nur BGH, NJW 2000, 800 ff), denn der Geschädigte ist Herr des Restitutionsgeschehens.

  • AG Berlin-Mitte, 16.07.2014 - 7 C 3021/14
    Auszug aus LG Berlin, 25.02.2015 - 42 S 183/14
    Die Anschlussberufung der Beklagten wird zurückgewiesen und auf die Berufung des Klägers, die im Übrigen zurückgewiesen wird, wird das am 16.7.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mitte - 7 C 3021/14 - teilweise abgeändert und wie folgt insgesamt neu gefasst:.
  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 261/05

    Billigkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LG Berlin, 25.02.2015 - 42 S 183/14
    Der vorliegende Sachverhalt ist nach Schwierigkeitsgrad und Umfang als durchschnittlich einzustufen, so dass die in Ansatz gebrachte höhere Gebühr nicht gerechtfertigt  ist (vergleiche hierzu auch BGH, NJW-RR 2007, 420; KG vom 14. Januar 2013 - 22 U 136/11 - ).
  • BGH, 10.07.2007 - VI ZR 217/06

    Schadensberechnung bei Teil-Reparatur eines unfallbeschädigten Fahrzeugs im

    Auszug aus LG Berlin, 25.02.2015 - 42 S 183/14
    Dabei können besondere Umstände dem Geschädigten Veranlassung geben, eine ihm ohne weiteres zugängliche, günstigere Verwertungsmöglichkeit wahrzunehmen und durch eine entsprechende Verwertung seines Fahrzeuges in Höhe des tatsächlich erzielten Erlöses den ihm entstandenen Schaden auszugleichen (vergleiche BGHZ 143, 189, 194; BGH, NJW 2007, 2918 f).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Berlin, 25.02.2015 - 42 S 183/14
    Vielmehr kann er aus dem letztlich auf § 242 BGB zurückgehenden Rechtsgedanken der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 BGB (vergleiche nur BGHZ 132, 373, 376) auch gehalten sein, unter besonderen Umständen von einer zulässigen Verwertung Abstand zu nehmen und andere sich ihm darbietende Möglichkeiten der Verwertung im Interesse der Geringhaltung des Schadens im Rahmen des Zumutbaren zu ergreifen.
  • KG, 30.03.2009 - 22 W 12/09

    Schadenabwicklung - Sechs Wochen Zeit für Versicherer

    Auszug aus LG Berlin, 25.02.2015 - 42 S 183/14
    Nichts anderes folgt aus der in Bezug genommenen Entscheidung des Kammergerichts vom 30. März 2009 - 22 W 12/09-.
  • BGH, 13.10.2009 - VI ZR 318/08

    Schadensabrechnung unter Zugrundelegung des durch Sachverständigengutachten

    Auszug aus LG Berlin, 25.02.2015 - 42 S 183/14
    So hat der mit der Schadensschätzung vom Geschädigten zum Zwecke der Schadensregulierung beauftragte Sachverständige als geeignete Schätzgrundlage für den Restwert im Regelfall drei Angebote auf dem maßgeblichen regionalen Markt zu ermitteln und diese in seinem Gutachten konkret zu benennen (vergleiche hierzu BGH vom 13. Oktober 2009 - VI ZR 318/08).
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus LG Berlin, 25.02.2015 - 42 S 183/14
    Nichts anderes ist der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu entnehmen (vgl. nur BGH Urteil vom 12.4.2011 - VI ZR 300/09 -, zitiert nach juris), von einer Änderung der Rechtsprechung kann also keine Rede sein.
  • KG, 08.05.2014 - 22 U 119/13

    Höhe der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Berlin, 25.02.2015 - 42 S 183/14
    Wie das Kammergericht in der angeführten Entscheidung vom 8. Mai 2014 - 22 U 119/13 - auf Seite 3 klar herausgestellt hat, handelt sich bei dieser durchaus auch statthaften Schätzung nur um eine von mehreren möglichen Schätzgrundlagen.
  • OLG Hamm, 14.01.2016 - 22 U 136/11

    Stadt verkauft gewidmetes Straßengrundstück als Privatgrundstück

    Auszug aus LG Berlin, 25.02.2015 - 42 S 183/14
    Der vorliegende Sachverhalt ist nach Schwierigkeitsgrad und Umfang als durchschnittlich einzustufen, so dass die in Ansatz gebrachte höhere Gebühr nicht gerechtfertigt  ist (vergleiche hierzu auch BGH, NJW-RR 2007, 420; KG vom 14. Januar 2013 - 22 U 136/11 - ).
  • AG Westerstede, 12.01.2016 - 27 C 641/15

    Verkehrsunfall - Veräußerung des Unfallfahrzeuges zum im Gutachten ausgewiesenen

    Wohl überwiegend wird eine solche Pflicht des Geschädigten unter Hinweis auf die obige Rechtsprechung des BGH sowie das vorbenannte Argument, der Geschädigte sei Herr des Restitutionsverfahrens, abgelehnt (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 03. Juli 2015 - 13 S 26/15 -, Rn. 27, juris, m.w.N.; OLG Koblenz, Urteil vom 12. Dezember 2011 - 12 U 1059/10 - Rn. 30 f., juris; LG Berlin, Urteil vom 25. Februar 2015 - 42 S 183/14 -, Rn. 9, juris; AG Ravensberg NJW-RR 2014, 921, 923).
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