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   LG Berlin, 25.08.2014 - 8 O 2/14   

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https://dejure.org/2014,57942
LG Berlin, 25.08.2014 - 8 O 2/14 (https://dejure.org/2014,57942)
LG Berlin, Entscheidung vom 25.08.2014 - 8 O 2/14 (https://dejure.org/2014,57942)
LG Berlin, Entscheidung vom 25. August 2014 - 8 O 2/14 (https://dejure.org/2014,57942)
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Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    HV, HVV, sofortige Beschwerde, Arbeitsverhältnis, Arbeitnehmereigenschaft

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.07.2013 - VII ZB 45/12

    Rechtswegabgrenzung: Streitigkeiten aus einem Handelsvertreterverhältnis mit

    Auszug aus LG Berlin, 25.08.2014 - 8 O 2/14
    Ein vertragliches Verbot i.S. des § 92 a Abs. 1 HGB besteht nicht nur in den Fällen, in denen dem HV vertraglich untersagt ist, für weitere Unternehmer tätig zu werden, sondern auch in den Fällen, in denen die Ausübung einer solchen Tätigkeit nach dem Vertrag von der Einwilligung oder Genehmigung des U abhängt und eine derartige Einwilligung bzw. Genehmigung nicht vorliegt (im Anschluss an BGH, 18.07.2013 - VII ZB 45/12 - Tz. 21) .

    Der Fall eines Vetorechts, dass eine Genehmigung bzw. Einwilligung (in jedem Fall) erforderlich ist und gerade nicht vorliegt (unter Bezugnahme auf BGH, 18.07.2013 - VII ZB 45/12 - Tz. 21) , ist unter diesen Umständen nicht gegeben.

  • OLG Naumburg, 12.03.1999 - 8 WF 54/99

    Entscheidung über PKH-Antrag und faires Verfahren

    Auszug aus LG Berlin, 25.08.2014 - 8 O 2/14
    Der Prozesskostenhilfe begehrende Antragsteller muss die Möglichkeit erhalten, sich Klarheit darüber zu verschaffen, ob er Kostenfreiheit genießt oder nicht und ob er - im Falle der Ablehnung des Prozesskostenhilfe-Gesuches - dennoch den Rechtsstreit durchführen will (im Anschluss an OLG Naumburg, 12.03.1999 - 8 WF 54/99, 8 UF 58/99 -).
  • OVG Berlin, 07.07.1997 - 8 B 91.93

    Einstellung eines Verfahrens infolge der Erledigung in der Hauptsache;

    Auszug aus LG Berlin, 25.08.2014 - 8 O 2/14
    Bei versagender Prozesskostenhilfeentscheidung ist der belasteten Partei grundsätzlich eine Frist von etwa drei bis vier Werktagen einzuräumen, innerhalb derer sie entscheiden kann, ob sie das Verfahren gegebenenfalls auf eigene Kosten weiterführen soll (im Anschluss an OLG Brandenburg, 27.02.2001 - 11 W 15/01 - unter Bezugnahme auf BGH, NJW 98, 257; VersR 82, 757; OLG Schleswig, OLGR 98, 74, 75).
  • OLG Brandenburg, 27.02.2001 - 11 W 15/01

    Erlass eines Versäumnisurteils im schriftlichen Vorverfahren bei gleichzeitiger

    Auszug aus LG Berlin, 25.08.2014 - 8 O 2/14
    Bei versagender Prozesskostenhilfeentscheidung ist der belasteten Partei grundsätzlich eine Frist von etwa drei bis vier Werktagen einzuräumen, innerhalb derer sie entscheiden kann, ob sie das Verfahren gegebenenfalls auf eigene Kosten weiterführen soll (im Anschluss an OLG Brandenburg, 27.02.2001 - 11 W 15/01 - unter Bezugnahme auf BGH, NJW 98, 257; VersR 82, 757; OLG Schleswig, OLGR 98, 74, 75).
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