Rechtsprechung
   LG Berlin, 25.10.2011 - 15 O 663/10   

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https://dejure.org/2011,44059
LG Berlin, 25.10.2011 - 15 O 663/10 (https://dejure.org/2011,44059)
LG Berlin, Entscheidung vom 25.10.2011 - 15 O 663/10 (https://dejure.org/2011,44059)
LG Berlin, Entscheidung vom 25. Oktober 2011 - 15 O 663/10 (https://dejure.org/2011,44059)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • webshoprecht.de

    Die zeitliche Befristung von Groupon-Gutscheinen ist zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Groupon-Gutscheine dürfen per AGB zeitlich begrenzt werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Groupon: Befristung von Gutscheinen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Gutscheine doch befristbar?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zeitliche Befristung von GROUPON-Gutschein doch erlaubt

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    100% Rabatt: Gutscheine, Gutscheinplattformen und Onlinehandel

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Eine Verkürzung gesetzlicher Verjährungsregeln ist bei Rabatt-Gutscheinen nicht grundsätzlich rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zeitliche Begrenzung der Gültigkeit von Groupon-Gutscheinen ist rechtmäßig - Verbraucher werden nicht unangemessen benachteiligt

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Gültigkeitsfristen von Online-Gutscheinen bei Groupon & Co.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG München, 17.01.2008 - 29 U 3193/07

    Befristung der Einlösbarkeit von Geschenkgutscheinen in Allgemeinen

    Auszug aus LG Berlin, 25.10.2011 - 15 O 663/10
    Denn Verfall- oder Ausschlussfristen, die einen Anspruch in zeitlicher Hinsicht über die gesetzliche Verjährungsfrist hinaus beschränken, sind vom Gesetz grundsätzlich nicht vorgesehen (LG Berlin, Urteil vom 05.08.2009, Az.: 4 O 532/08 in: RRa 2010, 143 - 145, zitiert nach juris, dort Randziffer 18 - Unangemessene Benachteiligung durch Gültigkeitsbefristung von Reisegutscheinen; OLG München in NJW-RR 2008, 1233/1234 - Inhaltskontrolle von Geschenkgutschein-AGB-Verfallklauseln; BGH in NJW 2001, 2635, 2637 - Verfall eines Telefonkartenguthabens bei Gültigkeitsablauf).

    Solche Ausschlussfristen sind nämlich, obwohl im Gesetz in aller Regel nicht vorgesehen, in weiten Bereichen üblich und werden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der beiderseits Beteiligten häufig als nicht unangemessen anzusehen sein (BGH in NJW 2001, 2635, 2637 - Verfall eines Telefonkartenguthabens bei Gültigkeitsablauf; OLG Frankfurt in: MMR 2010, 535-537, zitiert nach juris, dort Randziffer 46 - Ausschlussfrist für die Nutzung über das Internet vertriebener Bahntickets; LG Berlin, Urteil vom 05.08.2009, Az.: 4 O 532/08 in: RRa 2010, 143 - 145, zitiert nach juris, dort Randziffer 20 - Unangemessene Benachteiligung durch Gültigkeitsbefristung von Reisegutscheinen; OLG München in NJW-RR 2008, 1233/1234 - Inhaltskontrolle von Geschenkgutschein-AGB-Verfallklauseln).

    b) Ist das Angebot der Beklagten und ihrer Partnerunternehmen für den Verbraucher hiernach erkennbar darauf angelegt, dass die durch die Gutscheine verbrieften Leistungen nur für einen kürzeren Zeitraum, als er der gesetzlichen Verjährungsfrist entspricht, vorgehalten und innerhalb dieses Zeitraums in Anspruch genommen werden sollen, so kann sich eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher durch die Verkürzung der Gültigkeitsdauer der Gutscheine und die mit ihnen korrespondierende Beschränkung der Verpflichtung der Beklagten, für die Leistungsbereitschaft ihrer Partnerunternehmen nur innerhalb dieses Zeitraumes einzustehen, nur noch daraus ergeben, dass der Zeitraum, den die Partnerunternehmen für die Gültigkeit der Gutscheine wählen, gemessen am konkreten Leistungsgegenstand unangemessen kurz bemessen ist, wobei die Rechtsprechung insoweit bei der Inanspruchnahme von Leistungen zum regulären Entgelt und bei einem vollständigen Anspruchsverlust im Falle der nicht rechtzeitigen Inanspruchnahme der durch den Gutschein verbrieften Leistung, grundsätzlich strenge Anforderungen an die Interessen des Unternehmens gestellt hat, die eine Verkürzung der dreijährigen Verjährungsfrist rechtfertigen sollen (LG Berlin, Urteil vom 05.08.2009, Az.: 4 O 532/08 in: RRa 2010, 143 - 145, zitiert nach juris, dort Randziffer 20 - Unangemessene Benachteiligung durch Gültigkeitsbefristung von Reisegutscheinen; OLG München in NJW-RR 2008, 1233/1234 - Inhaltskontrolle von Geschenkgutschein-AGB-Verfallklauseln).

  • OLG Frankfurt, 15.04.2010 - 6 U 49/09

    Widerrufsrecht für im Wege des Fernabsatzes angebotene Bahntickets -

    Auszug aus LG Berlin, 25.10.2011 - 15 O 663/10
    Solche Ausschlussfristen sind nämlich, obwohl im Gesetz in aller Regel nicht vorgesehen, in weiten Bereichen üblich und werden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der beiderseits Beteiligten häufig als nicht unangemessen anzusehen sein (BGH in NJW 2001, 2635, 2637 - Verfall eines Telefonkartenguthabens bei Gültigkeitsablauf; OLG Frankfurt in: MMR 2010, 535-537, zitiert nach juris, dort Randziffer 46 - Ausschlussfrist für die Nutzung über das Internet vertriebener Bahntickets; LG Berlin, Urteil vom 05.08.2009, Az.: 4 O 532/08 in: RRa 2010, 143 - 145, zitiert nach juris, dort Randziffer 20 - Unangemessene Benachteiligung durch Gültigkeitsbefristung von Reisegutscheinen; OLG München in NJW-RR 2008, 1233/1234 - Inhaltskontrolle von Geschenkgutschein-AGB-Verfallklauseln).

    Bei derartigen Angeboten hat das Unternehmen, das die jeweilige Leistung erbringt grundsätzlich ein berechtigtes Interesse daran, den Zeitraum, für den es die zu Sonderkonditionen angebotene Leistung bereithalten und Vorkehrungen dafür treffen will, dass es die Nachfrage nach der zu Sonderkonditionen angebotenen Leistung befriedigen kann, zu begrenzen (vgl. hierzu OLG Frankfurt in: MMR 2010, 535-537, zitiert nach juris, dort Randziffer 47 - Ausschlussfrist für die Nutzung über das Internet vertriebener Bahntickets).

    ee) Schließlich wird das durch eine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit der Gutscheine begründete Risiko des Verbrauchers, den Gutschein nicht wie geplant für die verbriefte Leistung einsetzen zu können, im vorliegenden Fall zunächst dadurch relativiert, dass der Verbraucher die verbriefte Leistung zu einem vergünstigten Preis erhält, so dass ein etwaiger Verlust der vorausgezahlten Gegenleistung weniger schwer wiegt, als dies bei Verauslagung des regulären Preises der Fall wäre (vgl. hierzu OLG Frankfurt in: MMR 2010, 535-537, zitiert nach juris, dort Randziffer 48 - Ausschlussfrist für die Nutzung über das Internet vertriebener Bahntickets).

  • LG Berlin, 05.08.2009 - 4 O 532/08

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Unangemessene Benachteiligung durch

    Auszug aus LG Berlin, 25.10.2011 - 15 O 663/10
    Denn Verfall- oder Ausschlussfristen, die einen Anspruch in zeitlicher Hinsicht über die gesetzliche Verjährungsfrist hinaus beschränken, sind vom Gesetz grundsätzlich nicht vorgesehen (LG Berlin, Urteil vom 05.08.2009, Az.: 4 O 532/08 in: RRa 2010, 143 - 145, zitiert nach juris, dort Randziffer 18 - Unangemessene Benachteiligung durch Gültigkeitsbefristung von Reisegutscheinen; OLG München in NJW-RR 2008, 1233/1234 - Inhaltskontrolle von Geschenkgutschein-AGB-Verfallklauseln; BGH in NJW 2001, 2635, 2637 - Verfall eines Telefonkartenguthabens bei Gültigkeitsablauf).

    Solche Ausschlussfristen sind nämlich, obwohl im Gesetz in aller Regel nicht vorgesehen, in weiten Bereichen üblich und werden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der beiderseits Beteiligten häufig als nicht unangemessen anzusehen sein (BGH in NJW 2001, 2635, 2637 - Verfall eines Telefonkartenguthabens bei Gültigkeitsablauf; OLG Frankfurt in: MMR 2010, 535-537, zitiert nach juris, dort Randziffer 46 - Ausschlussfrist für die Nutzung über das Internet vertriebener Bahntickets; LG Berlin, Urteil vom 05.08.2009, Az.: 4 O 532/08 in: RRa 2010, 143 - 145, zitiert nach juris, dort Randziffer 20 - Unangemessene Benachteiligung durch Gültigkeitsbefristung von Reisegutscheinen; OLG München in NJW-RR 2008, 1233/1234 - Inhaltskontrolle von Geschenkgutschein-AGB-Verfallklauseln).

    b) Ist das Angebot der Beklagten und ihrer Partnerunternehmen für den Verbraucher hiernach erkennbar darauf angelegt, dass die durch die Gutscheine verbrieften Leistungen nur für einen kürzeren Zeitraum, als er der gesetzlichen Verjährungsfrist entspricht, vorgehalten und innerhalb dieses Zeitraums in Anspruch genommen werden sollen, so kann sich eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher durch die Verkürzung der Gültigkeitsdauer der Gutscheine und die mit ihnen korrespondierende Beschränkung der Verpflichtung der Beklagten, für die Leistungsbereitschaft ihrer Partnerunternehmen nur innerhalb dieses Zeitraumes einzustehen, nur noch daraus ergeben, dass der Zeitraum, den die Partnerunternehmen für die Gültigkeit der Gutscheine wählen, gemessen am konkreten Leistungsgegenstand unangemessen kurz bemessen ist, wobei die Rechtsprechung insoweit bei der Inanspruchnahme von Leistungen zum regulären Entgelt und bei einem vollständigen Anspruchsverlust im Falle der nicht rechtzeitigen Inanspruchnahme der durch den Gutschein verbrieften Leistung, grundsätzlich strenge Anforderungen an die Interessen des Unternehmens gestellt hat, die eine Verkürzung der dreijährigen Verjährungsfrist rechtfertigen sollen (LG Berlin, Urteil vom 05.08.2009, Az.: 4 O 532/08 in: RRa 2010, 143 - 145, zitiert nach juris, dort Randziffer 20 - Unangemessene Benachteiligung durch Gültigkeitsbefristung von Reisegutscheinen; OLG München in NJW-RR 2008, 1233/1234 - Inhaltskontrolle von Geschenkgutschein-AGB-Verfallklauseln).

  • KG, 28.05.1997 - Kart U 5068/96

    Altenheimrecht; unzulässige Klausel in einem Pflegeheimvertrag

    Auszug aus LG Berlin, 25.10.2011 - 15 O 663/10
    Denn mit eine derartigen Klausel versucht der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Risiko zu entgehen, dass das von ihm vorgegebene Vertragsgefüge zu seinem Nachteil durch das subsidiäre Eingreifen der gesetzlichen Bestimmungen anstelle einer von ihm zunächst vorformulierten Regelung verändert wird (BGH in NJW 2002, 894, 895, KG in NJW 1998, 829, 831; BGH in NJW 1983, 159, 162; Basedow in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2007, Rdnr. 29 zu § 306 BGB).

    Eine derartige Regelung läuft auf eine geltungserhaltende Reduktion unwirksamer Vertragsbestimmungen unter Umgehung der dispositiven Regelungen des Gesetzes hinaus, die nach allgemeiner Auffassung nicht statthaft ist (KG in NJW 1998, 829, 831; BGH in NJW-RR 1996, 786, zitiert nach juris, dort Randziffer 81).

  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00

    Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

    Auszug aus LG Berlin, 25.10.2011 - 15 O 663/10
    Denn Verfall- oder Ausschlussfristen, die einen Anspruch in zeitlicher Hinsicht über die gesetzliche Verjährungsfrist hinaus beschränken, sind vom Gesetz grundsätzlich nicht vorgesehen (LG Berlin, Urteil vom 05.08.2009, Az.: 4 O 532/08 in: RRa 2010, 143 - 145, zitiert nach juris, dort Randziffer 18 - Unangemessene Benachteiligung durch Gültigkeitsbefristung von Reisegutscheinen; OLG München in NJW-RR 2008, 1233/1234 - Inhaltskontrolle von Geschenkgutschein-AGB-Verfallklauseln; BGH in NJW 2001, 2635, 2637 - Verfall eines Telefonkartenguthabens bei Gültigkeitsablauf).

    Solche Ausschlussfristen sind nämlich, obwohl im Gesetz in aller Regel nicht vorgesehen, in weiten Bereichen üblich und werden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der beiderseits Beteiligten häufig als nicht unangemessen anzusehen sein (BGH in NJW 2001, 2635, 2637 - Verfall eines Telefonkartenguthabens bei Gültigkeitsablauf; OLG Frankfurt in: MMR 2010, 535-537, zitiert nach juris, dort Randziffer 46 - Ausschlussfrist für die Nutzung über das Internet vertriebener Bahntickets; LG Berlin, Urteil vom 05.08.2009, Az.: 4 O 532/08 in: RRa 2010, 143 - 145, zitiert nach juris, dort Randziffer 20 - Unangemessene Benachteiligung durch Gültigkeitsbefristung von Reisegutscheinen; OLG München in NJW-RR 2008, 1233/1234 - Inhaltskontrolle von Geschenkgutschein-AGB-Verfallklauseln).

  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 208/00

    Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus LG Berlin, 25.10.2011 - 15 O 663/10
    Denn mit eine derartigen Klausel versucht der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Risiko zu entgehen, dass das von ihm vorgegebene Vertragsgefüge zu seinem Nachteil durch das subsidiäre Eingreifen der gesetzlichen Bestimmungen anstelle einer von ihm zunächst vorformulierten Regelung verändert wird (BGH in NJW 2002, 894, 895, KG in NJW 1998, 829, 831; BGH in NJW 1983, 159, 162; Basedow in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2007, Rdnr. 29 zu § 306 BGB).
  • BGH, 17.01.1989 - XI ZR 54/88

    Formularmäßige Vereinbarung der Verzögerung der Wertstellung von Bareinzahlungen

    Auszug aus LG Berlin, 25.10.2011 - 15 O 663/10
    Dies gilt nicht nur im Individualprozess, sondern auch im Verbandsklageprozess (BGH in NJW 1989, 582, BGH in NJW 1992, 179-180, zitiert nach juris, dort Randziffer 12; H. Schmidt in: Beck'scher Online-Kommentar BGB, Hrsg: Bamberger/Roth, Stand: 01.03.2011, Rdnr. 21 zu § 307 BGB; Kieninger in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2007, Rdnr. 34 zu § 307 BGB).
  • BGH, 08.05.2007 - KZR 14/04

    Kfz-Vertragshändler III

    Auszug aus LG Berlin, 25.10.2011 - 15 O 663/10
    Denn der Vertragspartner soll im Falle unwirksamer Klauselbestimmungen und anderer vom Verwender vorgegebener vertraglicher Regelungen, zu denen auch solche Regelungen zählen, die etwa wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot unwirksam sind, nicht in die Formulierungsverantwortung des Verwenders hinein gezwungen werden (BGH in NJW 2007, 3568, 3570; H. Schmidt in: Beck'scher Online-Kommentar BGB, Hrsg: Bamberger/Roth, Stand: 01.03.2011, Rdnr. 19 zu § 306 BGB).
  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04

    Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in

    Auszug aus LG Berlin, 25.10.2011 - 15 O 663/10
    Die Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch höherrangige oder zumindest gleichwertige Interessen des AGB-Verwenders gerechtfertigt ist (BGH in NJW 2005, 1774, 1775 - Ausschluss von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in den AGB eines Busreiseunternehmens).
  • BGH, 15.02.1995 - VIII ZR 93/94

    Geltendmachung der Unterlassung einer inhaltlich nicht teilbaren Klausel;

    Auszug aus LG Berlin, 25.10.2011 - 15 O 663/10
    Eine Teilbarkeit der Klausel im vorgenannten Sinne setzt voraus, dass der gesondert zur Überprüfung gestellte Klauselteil, auch ohne dass der Wortlaut der Klausel verändert wird, für sich stehen kann und sich weder in grammatikalischer noch in systematischer Hinsicht auf den abgetrennten Teil der Klausel bezieht (vgl. BGH in NJW 1995, 1488 - 1490, zitiert nach juris, dort Randziffer 28).
  • BGH, 15.10.1991 - XI ZR 192/90

    Verstoß gegen das Transparenzgebot

  • BGH, 06.10.1982 - VIII ZR 201/81

    Unwirksamkeit einer Vielzahl einzelner Bestimmungen in einem Formularvertrag -

  • BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 3/05

    Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsverzichts in einem Staffelmietvertrag

  • OLG Köln, 13.06.2023 - 3 U 148/22

    Befristung der Gültigkeitsdauer "Mobiler Briefmarken" auf 14 Tage unwirksam

    So hat das Landgericht Berlin (Urt. v. 25.10.2011 - 15 O 663/10, BeckRS 2012, 17713) es bei einem Vertrieb von Rabatt-Gutscheinen (Coupons) von verschiedenen Partnerunternehmen nicht beanstandet, dass der Vertreiber der Gutscheine auf die von dem Partnerunternehmen für den Gutschein vorgesehene Gültigkeitsdauer verweist, die ggf. unterhalb der Verjährungsfrist liegt.
  • OLG Brandenburg, 11.06.2013 - 6 U 98/12

    Angebot eines entgeltlichen Rabattcoupons für einen Fahrschulbetrieb mit

    Es erscheint angesichts dieser Umstände nicht unangemessen, dass der Käufer des Coupons mit dem Zeitablauf nicht nur den Anspruch auf den versprochenen Rabatt auf zwei Fahrstunden, sondern auch den für den Gutschein bezahlten Kaufpreis ersatzlos verliert (ähnlich LG Berlin, Urteil vom 25.10.2011, 15 O 663/10, zitiert nach Juris).
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