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   LG Berlin, 25.11.2010 - 52 O 142/10   

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https://dejure.org/2010,34869
LG Berlin, 25.11.2010 - 52 O 142/10 (https://dejure.org/2010,34869)
LG Berlin, Entscheidung vom 25.11.2010 - 52 O 142/10 (https://dejure.org/2010,34869)
LG Berlin, Entscheidung vom 25. November 2010 - 52 O 142/10 (https://dejure.org/2010,34869)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 3, 4 Nr. 11, 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG; § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 BORA
    Werbung des Rechtsanwalts mit "Experten-Kanzlei” ist wettbewerbswidrig, Werbung mit "Spezialkanzlei” oder "spezialisiert auf …” dagegen nicht

  • Anwaltsblatt

    § 3 UWG 2004, § 4 UWG 2004
    Der feine Unterschied zwischen "Experten-Kanzlei" und "Spezialkanzlei"

  • Anwaltsblatt

    § 3 UWG 2004, § 4 UWG 2004
    Der feine Unterschied zwischen "Experten-Kanzlei" und Spezialkanzlei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 10 (Kurzinformation)

    Die "Experten-Kanzlei Scheidung"

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 64 (Leitsatz)

    § 7 Abs. 1 BRA; §§ 3, 4 Nr. 11, 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG
    Werbung mit "Experten-Kanzlei Scheidung"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2011, 145
  • AnwBl Online 2011, 27
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 159/04

    Werbung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung "Spezialist für Verkehrsrecht" im

    Auszug aus LG Berlin, 25.11.2010 - 52 O 142/10
    Der grundrechtliche Schutz der Berufsfreiheit gebietet insofern eine restriktive Auslegung dieser Werbeverbote, eo dass nur eine berufswidrige Werbung unzulässig ist, die dann vorliegt, wenn die durch das Verbot erfasste Werbung eines Rechtsanwalts nicht In sachlicher Form erfolgt oder irreführend ist (BVerfG NJW 2004, 2656, 2657).

    Nach überwiegender Meinung in der Rechtsprechung misst der Durchschnittsbürger einem Rechtsanwalt, der sich als "Spezialist" für ein bestimmtes Rechtsgebiet bezeichnet eine höhere Qualifikation bei als einem Fachanwalt auf demselben Rechtsgebiet (BVerfG NJW 2004, 2656 .Spezialist für Verkehrsrecht", OLG Nürnberg NJW 2007, 1904; OLG Karlsruhe aaO. "Spezialist für Zahnarztrecht").

  • LSG Hessen, 28.03.2006 - L 7 AS 122/05

    Arbeitslosengeld II - Sozialhilfe - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

    Auszug aus LG Berlin, 25.11.2010 - 52 O 142/10
    Nach überwiegender Meinung in der Rechtsprechung misst der Durchschnittsbürger einem Rechtsanwalt, der sich als "Spezialist" für ein bestimmtes Rechtsgebiet bezeichnet eine höhere Qualifikation bei als einem Fachanwalt auf demselben Rechtsgebiet (BVerfG NJW 2004, 2656 .Spezialist für Verkehrsrecht", OLG Nürnberg NJW 2007, 1904; OLG Karlsruhe aaO. "Spezialist für Zahnarztrecht").
  • OLG Karlsruhe, 13.05.2009 - 6 U 49/08

    Werbung mit der Bezeichnung "Spezialist" verstößt gegen BORA

    Auszug aus LG Berlin, 25.11.2010 - 52 O 142/10
    Der Sache nach handelt es sich aber um einen Irreführungstatbestand, denn der Satzungsgeber hat angenommen, dass der angesprochene Verkehr auf das Vorliegen der in Anspruch genommenen Qualifikation vertraut und so aufgrund der angenommenen, tatsächlich aber nicht vorhandenen Qualifikation eine Geschäftsentscheidung trifft (OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 431).
  • BGH, 18.01.1996 - I ZR 15/94

    Tätigkeitsschwerpunkte - Berufswidrige Werbung; Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Auszug aus LG Berlin, 25.11.2010 - 52 O 142/10
    Auf eine berufliche Spezialisierung darf der Rechtsanwalt aber im Rahmen der Berufsfreiheit und dem damit auch geschützten Informationsinteresse über seine Tätigkeit hinweisen (BGH NJW 1996, 852).
  • OLG Stuttgart, 24.01.2008 - 2 U 91/07

    Wettbewerbsverstoß eines Rechtsanwalts: Zeitungswerbung mit der Bezeichnung

    Auszug aus LG Berlin, 25.11.2010 - 52 O 142/10
    Hinsichtlich der Anforderungen, die hinsichtlich des Umfangs der bisherigen Tätigkeit als auch hinsichtlich der besonderen theoretischen Kenntnisse zu stellen sind, kommt es auf die beim rechtsuchenden Publikum durch die Verwendung der Bezeichnung geweckten Erwartungen an (OLG Stuttgart NJW 2008, 1326).
  • KG, 27.01.2012 - 5 U 191/10

    Die Werbung einer Anwaltskanzlei mit dem Hinweis "Expertenkanzlei Scheidung"

    Geschäftsnummer: 5 U 191/10 52 O 142/10 Landgericht Berlin.

    Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin wird das Urteil der Zivilkammer 52 des Landgerichts Berlin vom 25. November 2010 - 52 O 142/10 - teilweise geändert:.

    das Urteil des Landgerichts Berlin vom 25. November 2010 (52 O 142/10) abzuändern und die Beklagte weitergehend unter Androhung eines in jedem Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, oder einer in jedem Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren zu verurteilen, es zu unterlassen,.

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