Rechtsprechung
   LG Berlin, 26.01.2010 - 27 O 1103/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,35551
LG Berlin, 26.01.2010 - 27 O 1103/09 (https://dejure.org/2010,35551)
LG Berlin, Entscheidung vom 26.01.2010 - 27 O 1103/09 (https://dejure.org/2010,35551)
LG Berlin, Entscheidung vom 26. Januar 2010 - 27 O 1103/09 (https://dejure.org/2010,35551)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,35551) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus LG Berlin, 26.01.2010 - 27 O 1103/09
    Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist (BGH NJW 2000, 1036 f. m. w. Nachw.).

    Hiernach kann auch die Unschuldsvermutung nach Art. 6 Abs. 2 EMRK - soweit sie überhaupt für die Presse gelten kann - die Freiheit der Berichterstattung zumindest dann nicht einschränken, wenn die Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung eingehalten werden (BGH NJW 2000, 1036, 1037 m. w. Nachw.).

  • VG Berlin, 16.12.2009 - 1 K 282.09

    Anspruch auf Herausgabe von Stasi-Unterlagen und Feststellung des

    Auszug aus LG Berlin, 26.01.2010 - 27 O 1103/09
    Das Verwaltungsgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 16. Dezember 2009 - VG 1 K 282.09 - in einem vergleichbaren Fall hierzu Folgendes ausgeführt:.
  • BGH, 05.05.1992 - StB 9/92

    Kein dringender Tatverdacht allein aufgrund Aktenlage der

    Auszug aus LG Berlin, 26.01.2010 - 27 O 1103/09
    Sein Name erscheint auch auf dem Index zu dem Sicherungsvorgang, was eine deutliche Nähe zu der Gruppe Ralf Forster belegt, auch wenn die Unterlagen des MfS einer besonders strengen und kritischen Würdigung zu unterziehen sind, „weil Aufgabestellung und Arbeitsweise des MfS den Erfordernissen rechtsstaatlicher Sachverhaltsaufklärung in keiner Weise" entsprachen (BGHSt 38, 276, 279 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht