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LG Berlin, 26.02.2009 - 27 O 126/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse (2)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Identifizierende Berichterstattung als "Oma-Betrüger" rechtfertigt Schadensersatz
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Identifizierbarkeit in Presseartikel als "Oma-Betrüger" rechtfertigt Geldentschädigung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94
Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …
Auszug aus LG Berlin, 26.02.2009 - 27 O 126/08
Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe ( BGH NJW 1995, 861, 864 [BGH 15.11.1994 - VI ZR 56/94] ; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).Außerdem soll die Zubilligung der Prävention dienen ( BGH NJW 1995, 861, 865 [BGH 15.11.1994 - VI ZR 56/94] m.w. Nachw.).
- BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78
Schadensersatz für die nicht genehmigte Werbung mit einer Abbildung des Klägers - …
Auszug aus LG Berlin, 26.02.2009 - 27 O 126/08
Allein aufgrund des Fotos und der daneben stehenden Beschriftung "..." ist es einer Vielzahl auch nur ganz lose mit dem Kläger bekannten Personen ein Leichtes, ihn wiederzuerkennen, wobei es für die Erkennbarkeit schon ausreicht, dass der Betroffene begründeten Anlass zu der Annahme hat, er werde erkannt ( BGH NJW 1971, 698, 700 [BGH 26.01.1971 - VI ZR 95/70] ; 1979, 2205; ähnlich OLG Hamburg AfP 1975, 916), woran vorliegend kein Zweifel besteht. - KG, 23.10.1973 - 9 U 344/73
Auszug aus LG Berlin, 26.02.2009 - 27 O 126/08
Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe ( BGH NJW 1995, 861, 864 [BGH 15.11.1994 - VI ZR 56/94] ; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).
- BGH, 26.01.1971 - VI ZR 95/70
Persönlichkeitsrecht - Verletzung - Immaterieller Schaden - Genugtuung - …
Auszug aus LG Berlin, 26.02.2009 - 27 O 126/08
Allein aufgrund des Fotos und der daneben stehenden Beschriftung "..." ist es einer Vielzahl auch nur ganz lose mit dem Kläger bekannten Personen ein Leichtes, ihn wiederzuerkennen, wobei es für die Erkennbarkeit schon ausreicht, dass der Betroffene begründeten Anlass zu der Annahme hat, er werde erkannt ( BGH NJW 1971, 698, 700 [BGH 26.01.1971 - VI ZR 95/70] ; 1979, 2205; ähnlich OLG Hamburg AfP 1975, 916), woran vorliegend kein Zweifel besteht. - BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65
Soraya
Auszug aus LG Berlin, 26.02.2009 - 27 O 126/08
Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe ( BGH NJW 1995, 861, 864 [BGH 15.11.1994 - VI ZR 56/94] ; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721). - BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auszug aus LG Berlin, 26.02.2009 - 27 O 126/08
Ob eine schuldhafte Verletzung des Persönlichkeitsrechts schwer ist, bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Art und Schwere der zugefügten Beeinträchtigung, dem Grad des Verschuldens sowie Anlass und Beweggrund des Handelns des Verletzers ( BGH NJW 1996, 1131, 1134 [BGH 30.01.1996 - VI ZR 386/94] ). - OLG Hamburg, 24.10.1974 - 3 U 134/74
Aus nichtigem Anlaß
Auszug aus LG Berlin, 26.02.2009 - 27 O 126/08
Allein aufgrund des Fotos und der daneben stehenden Beschriftung "..." ist es einer Vielzahl auch nur ganz lose mit dem Kläger bekannten Personen ein Leichtes, ihn wiederzuerkennen, wobei es für die Erkennbarkeit schon ausreicht, dass der Betroffene begründeten Anlass zu der Annahme hat, er werde erkannt ( BGH NJW 1971, 698, 700 [BGH 26.01.1971 - VI ZR 95/70] ; 1979, 2205; ähnlich OLG Hamburg AfP 1975, 916), woran vorliegend kein Zweifel besteht. - BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Auszug aus LG Berlin, 26.02.2009 - 27 O 126/08
Hinzu kommt, dass die Verurteilung des Klägers wegen Beihilfe zum Betrug in zwei Fällen noch nicht rechtskräftig ist und zur Zeit der Berichterstattung auch eine solche Verurteilung noch nicht vorlag, so dass für eine identifizierende Berichterstattung im ... ein besonderes öffentliche Interesse hätte vorliegen müssen, das vorliegend nicht erkennbar ist (vgl. BGH NJW 2000, 1036 f. [BGH 07.12.1999 - VI ZR 51/99] m.w. Nachw.).