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   LG Berlin, 26.02.2009 - 27 O 558/08   

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LG Berlin, 26.02.2009 - 27 O 558/08 (https://dejure.org/2009,38046)
LG Berlin, Entscheidung vom 26.02.2009 - 27 O 558/08 (https://dejure.org/2009,38046)
LG Berlin, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - 27 O 558/08 (https://dejure.org/2009,38046)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Bata Illic-Fotos aus anderen TV-Sendungen rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Bata Illic-Fotos aus anderen TV-Sendungen rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Bata Illic-Fotos aus anderen TV-Sendungen rechtswidrig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus LG Berlin, 26.02.2009 - 27 O 558/08
    Zwar ist dem öffentlichen Informationsinteresse regelmäßig der Vorrang einzuräumen, wenn der von einer Berichterstattung Betroffene durch sein Verhalten zu einer entsprechenden Darstellung Veranlassung gegeben hat (BGH NJW 1994, 124 [BGH 12.10.1993 - VI ZR 23/93] ; NJW 2000, 1036, 1038 [BGH 07.12.1999 - VI ZR 51/99] ).

    Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist (BGH NJW 2000, 1036 f. [BGH 07.12.1999 - VI ZR 51/99] m.w. Nachw.).

    Hiernach kann auch die Unschuldsvermutung nach Art. 6 Abs. 2 EMRK - soweit sie überhaupt für die Presse gelten kann - die Freiheit der Berichterstattung zumindest dann nicht einschränken, wenn die Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung eingehalten werden (BGH NJW 2000, 1036, 1037 [BGH 07.12.1999 - VI ZR 51/99] m.w. Nachw.).

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 13/06

    Caroline von Monaco - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei

    Auszug aus LG Berlin, 26.02.2009 - 27 O 558/08
    Daraus ergibt sich, dass grundsätzlich allein dem Abgebildeten die Befugnis zusteht, darüber zu befinden, ob und in welcher Weise er der Öffentlichkeit im ... vorgestellt wird (BGH AfP 2007, 121, 122 [BGH 06.03.2007 - VI ZR 13/06] m.w. Nachw.).

    Zum abgestuften Schutzkonzept der § 22, 23 KUG bei der ...veröffentlichungen von Prominenten hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 6. März 2007 (AfP 2007, 121 [BGH 06.03.2007 - VI ZR 13/06] ) folgende Grundsätze aufgestellt:.

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus LG Berlin, 26.02.2009 - 27 O 558/08
    Die Wiederholungsgefahr ist aufgrund der bereits eingetretenen Rechtsverletzung zu vermuten und hätte nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden können (BGH NJW 1994, 1281 [BGH 08.02.1994 - VI ZR 286/93] ), an der es fehlt.
  • BGH, 09.11.1979 - I ZR 24/78

    Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus LG Berlin, 26.02.2009 - 27 O 558/08
    Das für die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen erforderliche Rechtsschutzbedürfnis ergibt sich bei Leistungsklagen, zu denen auch Klagen auf Unterlassung gehören, regelmäßig schon aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs, dessen Vorliegen für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist (vgl. BGH GRUR 1980, 241, 242 - Rechtsschutzbedürfnis).
  • BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93

    Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen

    Auszug aus LG Berlin, 26.02.2009 - 27 O 558/08
    Zwar ist dem öffentlichen Informationsinteresse regelmäßig der Vorrang einzuräumen, wenn der von einer Berichterstattung Betroffene durch sein Verhalten zu einer entsprechenden Darstellung Veranlassung gegeben hat (BGH NJW 1994, 124 [BGH 12.10.1993 - VI ZR 23/93] ; NJW 2000, 1036, 1038 [BGH 07.12.1999 - VI ZR 51/99] ).
  • BGH, 13.11.2007 - VI ZR 269/06

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen Bildberichterstattung

    Auszug aus LG Berlin, 26.02.2009 - 27 O 558/08
    Zwar weist die Antragsgegnerin zu Recht darauf hin, dass im Hinblick auf die veröffentlichten Fotos ein kerngleicher Verstoß nach der jüngeren Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 13. November 2007, AfP 2008, 187 [BGH 13.11.2007 - VI ZR 269/06] ) nicht denkbar ist ohne eine Veröffentlichung eines im Kern gleichen Textes wie des in der betreffenden Ausgabe der "..." veröffentlichten.
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