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   LG Berlin, 26.06.2015 - 15 O 367/14   

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https://dejure.org/2015,23916
LG Berlin, 26.06.2015 - 15 O 367/14 (https://dejure.org/2015,23916)
LG Berlin, Entscheidung vom 26.06.2015 - 15 O 367/14 (https://dejure.org/2015,23916)
LG Berlin, Entscheidung vom 26. Juni 2015 - 15 O 367/14 (https://dejure.org/2015,23916)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzlei.biz

    Flughafengebühren müssen gesondert ausgewiesen werden

  • reise-recht-wiki.de

    Angabepflicht für Flughafengebühr im Flugbuchungsportal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Dürfen die Flughafengebühren versteckt werden?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Onlinebuchung - Flughafengebühren ausweisen!

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Flughafengebühr muss bei Online-Buchungen gesondert ausgewiesen werden

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Flugbuchungen online: Dürfen die Flughafengebühren versteckt werden?

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 614
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 12.08.2014 - 5 U 2/12

    Bearbeitungsentgelt von 25,00 EUR bei Flugstornierung unzulässig

    Auszug aus LG Berlin, 26.06.2015 - 15 O 367/14
    Das Kammergericht hat zum Regelungsgehalt der Vorschrift in seiner Entscheidung "Stornogebühr bei Spartarif" (GRUR 2015, 395 Rn. 48ff.) ausgeführt:.
  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 123/82

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch eine Unterwerfungserklärung

    Auszug aus LG Berlin, 26.06.2015 - 15 O 367/14
    Die für den Unterlassungsanspruch als Voraussetzung erforderliche Wiederholungsgefahr ergibt sich aus dem Verletzungsgeschehen; sie hätte nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden können (BGH GRUR 1985, 155, 156 - Vertragsstrafe bis zu ... I - m.w.N.).
  • BGH, 27.02.2003 - I ZR 253/00

    Gesamtpreisangebot

    Auszug aus LG Berlin, 26.06.2015 - 15 O 367/14
    bbb) Es ist zwar im Allgemeinen preisrechtlich nicht geboten, dass ein Unternehmer die von ihm kalkulierten Kostenbestandteile - neben der Angabe des Endpreises - aufschlüsselt und den Verbraucher hierüber informiert (vergleiche BGH, GRUR 2003, 538, juris Rn. 17 ff - Gesamtpreisangebot).
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