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   LG Berlin, 27.05.2014 - 14 O 529/12   

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https://dejure.org/2014,13649
LG Berlin, 27.05.2014 - 14 O 529/12 (https://dejure.org/2014,13649)
LG Berlin, Entscheidung vom 27.05.2014 - 14 O 529/12 (https://dejure.org/2014,13649)
LG Berlin, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - 14 O 529/12 (https://dejure.org/2014,13649)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungsanspruch auf restlichen Werklohn für Fahrbahnbelagsarbeiten an einer befahrenen Rampe i.R.e. Bauvertrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klage erfolgreich: Gerichtskostenvorschuss wird verzinst!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Klage erfolgreich: Gerichtskostenvorschuss wird verzinst! (IBR 2014, 1124)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05

    Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen

    Auszug aus LG Berlin, 27.05.2014 - 14 O 529/12
    (BGH NJW 2007, 1458).
  • BGH, 26.02.1981 - VII ZR 287/79

    Einklagbarkeit der Abnahme

    Auszug aus LG Berlin, 27.05.2014 - 14 O 529/12
    Dies ist anhand von Art und Umfang des Mangels sowie seiner konkreten Auswirkungen nach den Umständen des Einzelfalls unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zu beurteilen (BGH NJW 1981, 1448; 1992, 2481), auf Seiten des Bestellers sowohl objektiv der Verkehrsauffassung über die Bedeutung eines solchen Mangels wie subjektiv dem konkreten Interesse an einem insoweit mangelfreien Werk, auf Seiten des Unternehmers dem Aufwand für die Mängelbeseitigung und einem eventuellen Verschulden.
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus LG Berlin, 27.05.2014 - 14 O 529/12
    Hier liegt der Anspruchsberühmung der Klägerin eine vertretbare rechtliche Beurteilung zugrunde, sie war plausibel (zur Plausibilitätskontrolle: BGH NJW 2009, 1262), so dass die Geltendmachung keine Pflichtverletzung des Bauvertrages gem. § 280 Abs. 1 BGB darstellt.
  • BGH, 15.05.1990 - X ZR 128/88

    Rechtsfolgen der Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten durch den Besteller

    Auszug aus LG Berlin, 27.05.2014 - 14 O 529/12
    Jedenfalls kann sich eine Partei aber auch nicht auf das Fehlen einer Anspruchsvoraussetzung berufen, wenn sie deren Eintritt selbst wider Treu und Glauben, verhindert hat (BGH NJW 1990, 3008).
  • OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 26 U 11/11

    Bauvertrag: Voraussetzungen einer berechtigten Ersatzvornahme nach § 13 Abs. 5

    Auszug aus LG Berlin, 27.05.2014 - 14 O 529/12
    Der Antrag auf Verurteilung zum Ersatz des Zinsschadens auf den eingezahlten Gerichtskostenvorschuss war als minus als unbezifferter Feststellungsantrag zu gewähren (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 01.03.2012, 26 U 11/11, ibr-online).
  • OLG Hamm, 24.03.2003 - 17 U 88/02

    Abnahmefähigkeit trotz optischen Mangels

    Auszug aus LG Berlin, 27.05.2014 - 14 O 529/12
    Anders bei geringfügiger optischer Beeinträchtigung (OLG Hamm; NJW-RR 2003, 965), Geringfügige Restarbeiten können je nach Art des Werks und den Umständen unwesentlichen Mängeln gleichstehen.
  • BGH, 30.04.1992 - VII ZR 185/90

    Abnahmeverweigerung bei wesentlichem Baumangel

    Auszug aus LG Berlin, 27.05.2014 - 14 O 529/12
    Dies ist anhand von Art und Umfang des Mangels sowie seiner konkreten Auswirkungen nach den Umständen des Einzelfalls unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zu beurteilen (BGH NJW 1981, 1448; 1992, 2481), auf Seiten des Bestellers sowohl objektiv der Verkehrsauffassung über die Bedeutung eines solchen Mangels wie subjektiv dem konkreten Interesse an einem insoweit mangelfreien Werk, auf Seiten des Unternehmers dem Aufwand für die Mängelbeseitigung und einem eventuellen Verschulden.
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