Rechtsprechung
   LG Berlin, 27.05.2015 - 595 StVK 118/15 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,48893
LG Berlin, 27.05.2015 - 595 StVK 118/15 Vollz (https://dejure.org/2015,48893)
LG Berlin, Entscheidung vom 27.05.2015 - 595 StVK 118/15 Vollz (https://dejure.org/2015,48893)
LG Berlin, Entscheidung vom 27. Mai 2015 - 595 StVK 118/15 Vollz (https://dejure.org/2015,48893)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,48893) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsmedikation im psychiatrischen Maßregelvollzug in Berlin, Rechtsgrundlage

  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Zwangsbehandlung im psychiatrischen Maßregelvollzug; Rechtsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 29.08.2007 - 2 Ws 66/07

    Unterbringung: Zustimmung des Betreuers zu einer psychopharmakologischen

    Auszug aus LG Berlin, 27.05.2015 - 595 StVK 118/15
    Eine solche ausreichende Ermächtigungsgrundlage ist weder in § 63 StGB noch in § 136 StVollzG enthalten (vgl. KG, Beschl. v. 29.08.2007, 2 Ws 66/07 Vollz).

    Vorliegend handelt es sich bei der beabsichtigten Zwangsmedikation jedoch um keine unaufschiebbare Maßnahme; vielmehr soll diese der Therapie der Anlasserkrankung dienen, ohne dass unmittelbar zuvor eine akute Gefahrenlage entstanden war (vgl. KG, Beschl. v. 29.08.2007, 2 Ws 66/07 Vollz) oder ein Abwarten der Zwangsmedikation zu irreversiblen Nachteilen führen würde (vgl. KG, Beschl. v. 20.06.1997, 5 Ws 122/97 Vollz).

  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Auszug aus LG Berlin, 27.05.2015 - 595 StVK 118/15
    Sie ist jedoch, wie jeder andere Grundrechtseingriff, nur auf der Grundlage eines Gesetzes zulässig, welches die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Eingriffs bestimmt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.03.2011, 2 BvR 882/09).

    Mit § 1906 Abs. 3 BGB hat der Gesetzgeber zwar im Nachgang zu der Rechtsprechung des BVerfG (Beschl. v. 23.03.2011, 2 BvR 882/09) und des BGH (Beschl. v. 20.06.2012, XII ZB 130/12) für das Betreuungsrecht eine gesetzliche Grundlage für ärztliche Zwangsmaßnahmen gegen den Willen des Betroffenen geschaffen.

  • KG, 20.06.1997 - 5 Ws 122/97
    Auszug aus LG Berlin, 27.05.2015 - 595 StVK 118/15
    Vorliegend handelt es sich bei der beabsichtigten Zwangsmedikation jedoch um keine unaufschiebbare Maßnahme; vielmehr soll diese der Therapie der Anlasserkrankung dienen, ohne dass unmittelbar zuvor eine akute Gefahrenlage entstanden war (vgl. KG, Beschl. v. 29.08.2007, 2 Ws 66/07 Vollz) oder ein Abwarten der Zwangsmedikation zu irreversiblen Nachteilen führen würde (vgl. KG, Beschl. v. 20.06.1997, 5 Ws 122/97 Vollz).
  • BGH, 20.06.2012 - XII ZB 130/12

    Keine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine betreuungsrechtliche

    Auszug aus LG Berlin, 27.05.2015 - 595 StVK 118/15
    Mit § 1906 Abs. 3 BGB hat der Gesetzgeber zwar im Nachgang zu der Rechtsprechung des BVerfG (Beschl. v. 23.03.2011, 2 BvR 882/09) und des BGH (Beschl. v. 20.06.2012, XII ZB 130/12) für das Betreuungsrecht eine gesetzliche Grundlage für ärztliche Zwangsmaßnahmen gegen den Willen des Betroffenen geschaffen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht