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   LG Berlin, 27.06.2006 - 27 O 451/06   

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LG Berlin, 27.06.2006 - 27 O 451/06 (https://dejure.org/2006,72219)
LG Berlin, Entscheidung vom 27.06.2006 - 27 O 451/06 (https://dejure.org/2006,72219)
LG Berlin, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 27 O 451/06 (https://dejure.org/2006,72219)
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  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus LG Berlin, 27.06.2006 - 27 O 451/06
    Dabei darf nicht isoliert auf die durch den Klageantrag herausgehobene Textpassage abgehoben werden (BVerfG NJW 1995, 3003, 3005; BGH NJW 1998, 3047, 3048).

    Entscheidend ist weder die subjektive Absicht des Äußernden noch das subjektive Verständnis des von der Äußerung Betroffenen, sondern das Verständnis, das ihr - unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs - ein unvoreingenommenes Durchschnittspublikum zumisst (BGH NJW 1998, 3047, 3048 [BGH 16.06.1998 - VI ZR 205/97] ).

    Bei mehreren Deutungen des Inhalts einer Äußerung ist dann der rechtlichen Beurteilung diejenige zugrunde zu legen, die dem in Anspruch Genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeinträchtigt (BGH NJW 1998, 3047, 3048 [BGH 16.06.1998 - VI ZR 205/97] ).

  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 53/91

    Beeinträchtigung durch Fernsehberichterstattung

    Auszug aus LG Berlin, 27.06.2006 - 27 O 451/06
    Vielmehr ist bei der Ermittlung des Aussagegehalts auf den Gesamtbericht abzustellen (BGH a. a. O.; NJW 1992, 1312, 1313 [BGH 10.12.1991 - VI ZR 53/91] ) und zu prüfen, welcher Sinn sich dem dafür maßgebenden Durchschnittsleser aufdrängt (BGH a, a. O.; Wenzel-Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Rdn. 4.4 und 4.5).

    Bei mehreren Möglichkeiten der Auslegung darf das Gericht- soweit es um die Verurteilung zum Schadensersatz, zum Widerruf oder zur Berichtigung geht - sich nicht für die zur Verurteilung führende Auslegung entscheiden, ohne die anderen, zulässigen überzeugend ausgeschlossen zu haben (BVerfG NJW 1994, 2943 [BVerfG 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92] ; BGH NJW 1992, 1312, 1313; Wenzel, a. a. O, Rdn. 4.2).

  • BVerfG, 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92

    Soldaten sind Mörder

    Auszug aus LG Berlin, 27.06.2006 - 27 O 451/06
    Dabei ist nicht nur vom Wortlaut auszugehen oder von der Bedeutung, die das Lexikon der Aussage zumisst, sondern es ist die Gesamtheit der äußeren und inneren Umstände mit zu berücksichtigen, in deren Kontext die Äußerung gefallen ist (BVerfG NJW 1995, 3003, 3005; NJW 1994, 2943 [BVerfG 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92] ; Löffler, Presserecht, 4. Aufl., Rdn. 90 zu § 6 LPG).

    Bei mehreren Möglichkeiten der Auslegung darf das Gericht- soweit es um die Verurteilung zum Schadensersatz, zum Widerruf oder zur Berichtigung geht - sich nicht für die zur Verurteilung führende Auslegung entscheiden, ohne die anderen, zulässigen überzeugend ausgeschlossen zu haben (BVerfG NJW 1994, 2943 [BVerfG 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92] ; BGH NJW 1992, 1312, 1313; Wenzel, a. a. O, Rdn. 4.2).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus LG Berlin, 27.06.2006 - 27 O 451/06
    Lässt sich einer Äußerung die Behauptung wenigstens einer konkret-greifbaren Tatsache nicht entnehmen, sondern nur ein pauschales Urteil, dann spricht dies - ebenso wie die Substanzarmut der Äußerung (BGHZ 45, 296, 304; BVerfG NJW 1992, 1439, 1441 [BVerfG 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88] ) - für eine Wertung (BVerfG NJW 1983, 1415, 1416).

    Auch nicht begründete Wertungen unterfallen dem Schutz des Art. 5 GG (BVerfG NJW 1992, 1439, 1440 [BVerfG 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88] )" - so das Kammergericht in seinem Urteil vom 23. April 1999 - 25. ü. 8678/98.

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Berlin, 27.06.2006 - 27 O 451/06
    Bei Werturteilen wird maßgebend, ob sie als Schmähung, Formalbeleidigung oder Verletzung der Menschenwürde anzusehen und deshalb zu unterlassen sind oder, wenn dies zu verneinen ist, ob sie im Rahmen einer Abwägung dem Persönlichkeitsschutz vorgehen (vgl. BVerfGE 90, 241, 248 f. [BVerfG 13.04.1994 - 1 BvR 23/94] ; 93, 266, 293 f.).
  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73

    Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit

    Auszug aus LG Berlin, 27.06.2006 - 27 O 451/06
    Das Recht zur freien Meinungsäußerung darf auch nicht dadurch beschränkt werden, dass nur diejenigen Werturteile geschützt werden, bei denen gleichzeitig die sie tragenden Tatsachen angegeben werden (BGH NJW 1974, 1762, 1763 [BGH 18.06.1974 - VI ZR 16/73] ).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Berlin, 27.06.2006 - 27 O 451/06
    Eine auf Unterlassung zielende Verurteilung kann der Äußernde vermeiden, wenn er eine ernsthafte und inhaltlich ausreichende Erklärung abgibt, die mehrdeutige Äußerung, der eine Aussage mit dem persönlichkeitsverletzenden Inhalt entnommen werden kann, nicht oder nur mit geeigneten Klarstellungen zu wiederholen ( BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005, 1 BvR 1696/98 ).
  • BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87

    Jugendgefährdende Schriften III

    Auszug aus LG Berlin, 27.06.2006 - 27 O 451/06
    Aus der Möglichkeit, den Inhalt einer komplexen Äußerung zu einer Kernaussage zu verdichten, folgt noch nicht, dass sie in ihrer Gesamtheit nur tatsächliche Behauptungen enthielte (BVerfG NJW 1994, 1781, 1782 [BVerfG 11.01.1994 - 1 BvR 434/87] ).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus LG Berlin, 27.06.2006 - 27 O 451/06
    Bei Werturteilen wird maßgebend, ob sie als Schmähung, Formalbeleidigung oder Verletzung der Menschenwürde anzusehen und deshalb zu unterlassen sind oder, wenn dies zu verneinen ist, ob sie im Rahmen einer Abwägung dem Persönlichkeitsschutz vorgehen (vgl. BVerfGE 90, 241, 248 f. [BVerfG 13.04.1994 - 1 BvR 23/94] ; 93, 266, 293 f.).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus LG Berlin, 27.06.2006 - 27 O 451/06
    Lässt sich einer Äußerung die Behauptung wenigstens einer konkret-greifbaren Tatsache nicht entnehmen, sondern nur ein pauschales Urteil, dann spricht dies - ebenso wie die Substanzarmut der Äußerung (BGHZ 45, 296, 304; BVerfG NJW 1992, 1439, 1441 [BVerfG 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88] ) - für eine Wertung (BVerfG NJW 1983, 1415, 1416).
  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

  • BVerfG, 19.12.1990 - 1 BvR 389/90

    Wertungsfehler bei Einstufung einer Meinungsäußerung als Tatsachenbehauptung,

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