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   LG Berlin, 27.07.2007 - 26 O 132/07   

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https://dejure.org/2007,30036
LG Berlin, 27.07.2007 - 26 O 132/07 (https://dejure.org/2007,30036)
LG Berlin, Entscheidung vom 27.07.2007 - 26 O 132/07 (https://dejure.org/2007,30036)
LG Berlin, Entscheidung vom 27. Juli 2007 - 26 O 132/07 (https://dejure.org/2007,30036)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Treuhänders der Insolvenzmasse auf Nutzungsentgelt für die Nutzung eines Hausgrundstücks durch die Lebensgefährtin eines Insolvenzschuldners; Gestattung der Mitbenutzung eines Hauses als stillschweigender Abschluss eines entsprechenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Nürnberg, 24.06.2005 - 5 U 215/05

    Verpflichtung des Insolvenzschuldners, der gemeinsam it seiner Familie ein zur

    Auszug aus LG Berlin, 27.07.2007 - 26 O 132/07
    Es kommt also auf den Zweck an, den die Beteiligten im Zeitpunkt der Zuwendung nach ihrem zum Ausdruck gekommenen Willen mit der Zuwendung verfolgt haben (BGHZ 151, 127 = NJW 2002, 2871; OLG Nürnberg NZM 2005, 918, Palandt/Sprau, BGB, § 812, RdNr. 41).

    Dem Vermögensnachteil des Entreicherten, hier der vom Kläger vertretenen Masse, muss ein unmittelbarer Vorteil der Beklagten gegenüberstehen (OLG Nürnberg, NZM 2005, 918, 919).

    Denn dort heißt es, dass der Treuhänder auf Grund des Eröffnungsbeschlusses (nur) solche Gegenstände im Wege der Zwangsvollstreckung herausverlangen kann, die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden (dazu für ein Regelinsolvenzverfahren OLG Nürnberg NZM 2005, 918).

  • OLG Rostock, 02.04.2007 - 3 U 143/06

    Insolvenzanfechtung: Unentgeltlichkeit von Leistungen im Rahmen einer

    Auszug aus LG Berlin, 27.07.2007 - 26 O 132/07
    Leistungen im Rahmen einer derartigen gemeinschaftlichen Lebensführung sind deshalb bei der angezeigten wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht unentgeltlich (OLG Rostock, Urteil vom 2. April 2007 - 3 U 143/06).

    Soweit die Zeit zwischen Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Heirat in Streit steht, handelt es sich deshalb nicht um eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung, weil Leistungen im Rahmen einer gemeinschaftlichen Lebensführung, bei der Übereinstimmung zwischen den Lebenspartnern darüber besteht, dass die Kosten der Lebensführung gemeinsam bestritten werden sollen, bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht unentgeltlich sind (vgl. dazu OLG Rostock, Urteil vom 2. April 2007 - 3 U 143/06).

  • BGH, 13.06.2002 - IX ZR 242/01

    Rückabwicklung der Leistung des Drittschuldners auf eine nicht bestehende

    Auszug aus LG Berlin, 27.07.2007 - 26 O 132/07
    Es kommt also auf den Zweck an, den die Beteiligten im Zeitpunkt der Zuwendung nach ihrem zum Ausdruck gekommenen Willen mit der Zuwendung verfolgt haben (BGHZ 151, 127 = NJW 2002, 2871; OLG Nürnberg NZM 2005, 918, Palandt/Sprau, BGB, § 812, RdNr. 41).
  • BGH, 22.01.1958 - V ZR 27/57

    Spätere Bösgläubigkeit des Besitzers

    Auszug aus LG Berlin, 27.07.2007 - 26 O 132/07
    Kenntnis vom Mangel des Besitzrechts liegt vor, "wenn der Besitzer über den Mangel seines Rechts in einer Weise aufgeklärt worden ist, dass ein redlich Denkender, der vom Gedanken an den eigenen Vorteil nicht beeinflusst ist, sich der Überzeugung seiner Nichtberechtigung nicht verschließen würde" (BGHZ 26, 256 = NJW 1958, 668; MünchKommBGB/Medicus, § 990 RdNr. 4).
  • BGH, 03.10.1983 - II ZR 133/82

    Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten

    Auszug aus LG Berlin, 27.07.2007 - 26 O 132/07
    Im Rahmen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft ist daher grundsätzlich davon auszugehen, dass persönliche und wirtschaftliche Leistungen, die im Interesse der Gemeinschaft liegen, nicht gegeneinander aufgerechnet oder untereinander abgerechnet werden sollen (BGH FamRZ 1983, 1213).
  • BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61

    Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont,

    Auszug aus LG Berlin, 27.07.2007 - 26 O 132/07
    Leistung ist jede auf bewusste und zweckgerichtete Vermögensmehrung gerichtete Zuwendung (st. Rspr., z.B.: BGHZ 40, 272 = NJW 1964, 661).
  • BGH, 28.05.1976 - III ZR 186/72

    Eigentum an aufgeschütteten Teilen einer Bundeswasserstraße

    Auszug aus LG Berlin, 27.07.2007 - 26 O 132/07
    Zu berücksichtigen ist schließlich auch, dass ein Rechtsirrtum bei einer nicht ohne weiteres zu entscheidende Rechtsfrage eine Kenntnis im Sinne des § 990 Abs. 1 Satz 2 BGB ausschließt (BGH NJW 1977, 31, 34; MünchKommBGB/Medicus, § 990 RdNr. 4 m.w.N.).
  • BGH, 26.02.1954 - V ZR 135/52

    Treuhänder und Rückerstattungsverfahren

    Auszug aus LG Berlin, 27.07.2007 - 26 O 132/07
    In der Gestattung der Mitbenutzung seines Hauses durch den Insolvenzschuldner ist - da es an einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Lebensgefährten und späteren Eheleuten fehlte - der stillschweigende Abschluss eines entsprechenden Gebrauchsüberlassungsvertrags nach Art einer Leihe zu sehen (so bereits BGH NJW 1954, 918).
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