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   LG Berlin, 27.09.2011 - 16 O 484/10   

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https://dejure.org/2011,175
LG Berlin, 27.09.2011 - 16 O 484/10 (https://dejure.org/2011,175)
LG Berlin, Entscheidung vom 27.09.2011 - 16 O 484/10 (https://dejure.org/2011,175)
LG Berlin, Entscheidung vom 27. September 2011 - 16 O 484/10 (https://dejure.org/2011,175)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de

    Dem Künstler Christo steht ein Anspruch auf Unterlassung gegen eine Bildagentur zu, die Fotos von seinen Werken ungenehmigt öffentlich zugänglich macht

  • openjur.de

    §§ 19a, 16 Abs. 1, 97 Abs. 1 UrhG
    Zur kommerziellen Verwertung der Abbildungen von Kunstwerken durch eine Fotoagentur

  • aufrecht.de

    Kein Verbreitungsrecht für Bilder von Werken der Künstler Christo und Jeanne-Claude

  • kanzlei.biz

    Christo & Jeanne-Claude: Urheberrechtlich geschützte Verhüllungsaktionen

  • info-it-recht.de

    Ungenehmigte öffentliche Zugänglichmachung von Werken des Künstlers Christo

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Christo

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 8 Abs. 2 S. 3, 16, 17, 19a, 50, 51, 97 UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Fotoagentur darf Bilder von den Werken der Künstler Christo und Jeanne-Claude nicht verbreiten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Künstler kann einer Fotoagentur die kommerzielle Verwertung von Fotos seiner Kunstwerke verbieten - Christo

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fotos von Christo-Aktionen und deren Vermarktung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Haftung von Online-Fotoagentur ab Kenntnis für Urheberrechtsverletzung von Christo-Bildern

  • 123recht.net (Pressemeldung, 27.09.2011)

    Fotos von Christos Werken darf nur Christo vertreiben

  • spiegel.de (Pressebericht, 27.09.2011)

    Reichstagsfotos gehören Christo

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fotoagentur darf Bilder von den Werken der Künstler Christo und Jeanne-Claude nicht verbreiten

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Christo erwirkt beim LG Berlin ein Verbot der Verbeitung von Fotos, die seine Verhüllungswerke zeigen

  • medienrecht-kanzlei.com (Kurzinformation)

    Abbildungen von Kunstwerken dürfen nicht durch eine Fotoagentur kommerziell verwertet werden

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch von Christo gegen Fotoagentur?

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Christo siegt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Christo erwirkt Verbot Fotos seiner Werke zu vervielfältigen bzw. öffentlich zugänglich zu machen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fotos des verhüllten Reichstags

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Fotos von Christos Kunstwerken darf nur Christo vertreiben

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Fotoagentur darf keine Fotografien von Christo-Kunstwerken verbreiten

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Terminshinweis: Urheberrechtsstreit des Künstlers Christo

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Entscheidung in der Christo-Sache am 27. September 2011

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 19.07.2011)

    Christos Urheberrechtsprozess: Wem gehört der verhüllte Reichstag?

Papierfundstellen

  • ZUM 2012, 64
  • afp 2012, 183
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Berlin, 27.09.2011 - 16 O 484/10
    Der Störer muss allerdings Vorsorge dafür treffen, dass es nicht zu weiteren klaren Rechtsverletzungen desselben Verletzers kommt (vgl. nur BGH GRUR 2004, 860 - Internet-Versteigerung I).

    Die in § 10 TMG vorgesehene Haftungsprivilegierung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2004, 860, 862 f. - Internetversteigerung I) im Hinblick auf den - hier zunächst allein zu beurteilenden - Unterlassungsanspruch ohnehin ausgeschlossen.

  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07

    marions-kochbuch.de

    Auszug aus LG Berlin, 27.09.2011 - 16 O 484/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2010, 616 - marions-kochbuch.de) sind eigene Inhalte sind nicht nur selbst geschaffene, sondern auch solche Inhalte, die sich der Anbieter zu eigen gemacht hat; maßgeblich ist dafür eine objektive Sicht auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände (Rn 23 mwN).
  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus LG Berlin, 27.09.2011 - 16 O 484/10
    Nach der Rechtsprechung dürfen also Diensteanbietem in diesem Sinn keine Anforderungen auferlegt werden, die ihr von der Rechtsordnung gebilligtes Geschäftsmodell gefährden oder ihre Tätigkeit unverhältnismäßig erschweren (BGH GRUR 2011, 152 - Kinderhochstühle im Internet, Rn. 38 mwN).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

    Auszug aus LG Berlin, 27.09.2011 - 16 O 484/10
    Auch bei Thumbnails handelt es sich um Vervielfältigungen i.S. von § 16 Abs. 2 UrhG (BGH GRUR 2010, 628 - Vorschaubilder, Rn 17).
  • BGH, 05.10.2010 - I ZR 127/09

    Kunstausstellung im Online-Archiv

    Auszug aus LG Berlin, 27.09.2011 - 16 O 484/10
    Im Hinblick auf die grundsätzlich abschließende Regelung, die das Gesetz unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlich verbrieften Interessen der Nutzerseite für die aus dem Urheberrecht fließenden Befugnisse und ihre Beschränkungen trifft kommt eine darüber hinausgehende Abwägung, wie sie für das Verhältnis der Online-Berichterstattung und den Schutz des Persönlichkeitsrechts geboten ist, nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 5.10.2010 - I ZR 127/09 - Kunstausstellung im Online-Archiv, Rn 24 mwN).
  • OLG Hamburg, 27.04.2010 - 5 W 24/10

    Unwirksame Abmahnung

    Auszug aus LG Berlin, 27.09.2011 - 16 O 484/10
    Die Ausführungen des OLG Hamburg in dem in ZUM-RD 2010 S. 466 abgedruckten Beschluss lassen sich auf den hier zur Beurteilung anstehenden Sachverhalt nicht übertragen.
  • BGH, 07.12.2010 - VI ZR 34/09

    Bildagenturen mussten vor Weitergabe archivierter Fotos an die Presse nicht die

    Auszug aus LG Berlin, 27.09.2011 - 16 O 484/10
    Auch das von der Beklagten in Bezug genommene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2010 - VI ZR 34/09 - gebietet keine andere Beurteilung.
  • AG Hamburg, 18.02.2016 - 25b C 342/15

    Verschuldensunabhängige Täterhaftung des Medienhändlers durch Verbreitung nicht

    Bei dem streitbefangenen Kostenerstattungsanspruch handelt es sich jedoch nicht um eine Leistung i.S.d. § 8 Abs. 2 S. 3 UrhG (so ohne weitere Begründung Wandtke/Bullinger/Thum UrhG § 8 Rn. 41; LG Berlin, Urteil vom 27. September 2011 - 16 O 484/10 -, Rn. 30, juris, mit dem Hinweis, dass der Abmahnende zur Unterlassung berechtigt gewesen sei und die Abmahnung selbst in Auftrag gegeben habe).
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