Rechtsprechung
   LG Berlin, 28.01.1999 - 27 O 605/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9721
LG Berlin, 28.01.1999 - 27 O 605/98 (https://dejure.org/1999,9721)
LG Berlin, Entscheidung vom 28.01.1999 - 27 O 605/98 (https://dejure.org/1999,9721)
LG Berlin, Entscheidung vom 28. Januar 1999 - 27 O 605/98 (https://dejure.org/1999,9721)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,9721) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geldentschädigung zum Ausgleich für erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzungen; Schutz der Persönlichkeit durch das Grundgesetz; Privatrechtlicher Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattung in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geldentschädigung zum Ausgleich für erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzungen; Schutz der Persönlichkeit durch das Grundgesetz; Privatrechtlicher Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattung in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 555
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.1999 - 27 O 605/98
    Das Recht am eigenen Bild ist eine unter Sonderschutz gestellte besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (BGH NJW 1996, 985, 986).

    Aus dem Wesen dieses Rechts folgt, daß die Verfügung über das eigene Bild im Grundsatz nur dem Abgebildeten als Rechtsträger selbst zusteht; nur er selbst soll darüber befinden dürfen, ob, wann und wie er sich gegenüber Dritten oder der Öffentlichkeit im Bild darstellen will (BGH NJW-RR 1987, 231; VersR 1993, 66, 67; NJW 1996, 985, 986).

    Der Bejahung einer Rechtsverletzung steht daher nicht entgegen, daß die Fotos als Porträtaufnahmen des Klägers nicht besonders verletzend sind (BGH NJW 1996, 985, 986);gerechtfertigt könnte der Eingriff nur sein, wenn die Bildnisveröffentlichung nach dem KUG zulässig gewesen wäre.

    Auch die Verletzung des Rechts am eigenen Bild führt nicht in jedem Fall, sondern nur bei einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung zu einer Entschädigung in Geld (BGH NJW 1971, 698, 699; 1996, 985, 986).

    Zu dem wiederholten Rechtsbruch der Beklagten, der in der einwilligungslosen Veröffentlichung der Fotos bestand, trat damit die bewußte und offenkundige Mißachtung des erklärten Willens des Klägers hinzu (vgl. BGH NJW 1996, 985, 986).

    Gegen die Verletzung des Rechts am eigenen Bild stehen keine anderen Abwehrmöglichkeiten als ein Anspruch auf eine Geldentschädigung zu Gebote, da diesbezüglich kein Widerruf oder dieRichtigstellung einer sein Persönlichkeitsrecht beeinträchtigende Äußerung verlangt werden kann (vgl. BGH NJW 1996, 985, 986).

  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 163/79

    Schutz des Redaktionsleiters einer Zeitung vor Offenbarung innerbetrieblicher

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.1999 - 27 O 605/98
    Soweit sie miteinander in Konflikt geraten, muß aufgrund einer Güter- und Interessenabwägung an den konkret betroffenen personalen Belangen und den schutzwürdigen Interessen an freier Kritik im Einzelfall bestimmt werden, inwieweit der Betroffene Einschränkungen des Persönlichkeitsrechtes hinnehmen muß (BGH NJW 1981, 1366 ).

    Grundsätzlich muß auch für diese Lebensbereiche ihm die Bestimmung darüber vorbehalten bleiben, welcherÖffentlichkeit er sich in seiner Persönlichkeit darstellt (BVerfGE 35, 202, 220; BGH NJW 1981, 1366 ).

    Vor allem Bedürfnisse der Allgemeinheit, dieses Wirkungsfeld als solches zur öffentlichen Erörterung und Kritik zu stellen, können es rechtfertigen, mit ihm auch die in ihm tätigen Personen in die Öffentlichkeit zu rücken (BGH NJW 1981, 1366 ).

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.1999 - 27 O 605/98
    Die Höhe der Entschädigung in Geld richtet sich nach der Schwere des Eingriffs, in erster Linie nach dem sich hieraus ergebenden Bedürfnis nach Genugtuung für den Betroffenen, außerdem soll die Zubilligung der Geldentschädigung der Prävention dienen (BGH NJW 1995, 861, 865 m.w.Nachw.).

    Die Zuerkennung zu hoher Entschädigungen kann die Pressefreiheit verletzten (BVerfGE 34, 269, 285; 54, 208, 222; BGH NJW 1995, 861 ).

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.1999 - 27 O 605/98
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, daß der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1985, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).

    Die Zuerkennung zu hoher Entschädigungen kann die Pressefreiheit verletzten (BVerfGE 34, 269, 285; 54, 208, 222; BGH NJW 1995, 861 ).

  • BGH, 09.06.1965 - Ib ZR 126/63

    Veröffentlichung eines Fotos in der illustrierten Zeitschrift "Stern" als

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.1999 - 27 O 605/98
    Umfaßt werden alle Darstellungsspielarten (Steffen, a.a.O.), wobei es für die erforderliche Erkennbarkeit des Betroffenen genügt, daß der nur andeutungsweise Abgebildete von seinem engeren Bekanntenkreis (BGH GRUR 1979, 732, 733; BGH NJW 1971, 698, 699 f.) oder unter Zuhilfenahme des Begleittextes (BGH GRUR 1979, 732, 733; BGH NJW 1965, 2148, 2149) identifiziert werden kann.

    Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine einschränkend auszulegende Ausnahmebestimmung (BGH NJW 1965, 2148, 2150; OLG München, AfP 1995, 659, 660).

  • BGH, 26.01.1971 - VI ZR 95/70

    Persönlichkeitsrecht - Verletzung - Immaterieller Schaden - Genugtuung -

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.1999 - 27 O 605/98
    Umfaßt werden alle Darstellungsspielarten (Steffen, a.a.O.), wobei es für die erforderliche Erkennbarkeit des Betroffenen genügt, daß der nur andeutungsweise Abgebildete von seinem engeren Bekanntenkreis (BGH GRUR 1979, 732, 733; BGH NJW 1971, 698, 699 f.) oder unter Zuhilfenahme des Begleittextes (BGH GRUR 1979, 732, 733; BGH NJW 1965, 2148, 2149) identifiziert werden kann.

    Auch die Verletzung des Rechts am eigenen Bild führt nicht in jedem Fall, sondern nur bei einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung zu einer Entschädigung in Geld (BGH NJW 1971, 698, 699; 1996, 985, 986).

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.1999 - 27 O 605/98
    Die Zuerkennung zu hoher Entschädigungen kann die Pressefreiheit verletzten (BVerfGE 34, 269, 285; 54, 208, 222; BGH NJW 1995, 861 ).
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.1999 - 27 O 605/98
    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß die Angabe eines Mindestbetrags dem Ermessen des Gerichts bei Festsetzung des für angemessen gehaltenen Schmerzensgeldes im Hinblick auf § 308 ZPO keine Grenzen zieht (BGH NJW 1996, 2425, 2427).
  • BGH, 06.02.1979 - VI ZR 46/77

    Schadensersatzanspruch wegen des Rechts am eigenen Bild - Schadensersatzanspruch

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.1999 - 27 O 605/98
    Der Informationsanspruch der Öffentlichkeit ist dabei gegen die Interessen des Betroffenen abzuwägen (BGH GRUR 1979, 425, 426).
  • BGH, 14.10.1986 - VI ZR 10/86

    Ansprüche einer Verwertungsgesellschaft für Verwertung des Bildnisses eines

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.1999 - 27 O 605/98
    Aus dem Wesen dieses Rechts folgt, daß die Verfügung über das eigene Bild im Grundsatz nur dem Abgebildeten als Rechtsträger selbst zusteht; nur er selbst soll darüber befinden dürfen, ob, wann und wie er sich gegenüber Dritten oder der Öffentlichkeit im Bild darstellen will (BGH NJW-RR 1987, 231; VersR 1993, 66, 67; NJW 1996, 985, 986).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78

    Schadensersatz für die nicht genehmigte Werbung mit einer Abbildung des Klägers -

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

  • KG, 23.10.1973 - 9 U 344/73
  • BGH, 14.04.1992 - VI ZR 285/91

    Fuchsberger - Veröffentlichung eines Fotos zu Werbezwecken

  • OLG Zweibrücken, 07.06.2010 - 4 W 53/10

    Kein Unterlassungsanspruch gegen Berichterstattung bei fehlender Erkennbarkeit

    Im Übrigen unterscheidet sich die hier interessierende Abbildung von einem sog. Schattenriss, in dem besondere Merkmale einer Person gerade durch die Art der Abbildung hervorgehoben werden (vgl. LG Berlin, NJW-RR 2000, 555, 556).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht