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   LG Berlin, 28.02.2018 - 65 S 225/17   

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LG Berlin, 28.02.2018 - 65 S 225/17 (https://dejure.org/2018,12505)
LG Berlin, Entscheidung vom 28.02.2018 - 65 S 225/17 (https://dejure.org/2018,12505)
LG Berlin, Entscheidung vom 28. Februar 2018 - 65 S 225/17 (https://dejure.org/2018,12505)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Staffelmiete

  • mietrechtsiegen.de

    Staffelmietvereinbarung - Mieterhöhung bei Modernisierungsmaßnahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Mieterhöhung für Modernisierungen während Staffelmietvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nachträgliche Mieterhöhung wegen zurückliegender Modernisierungen bei Staffelmietvereinbarung?

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Staffelmiete vereinbart - Modernisierungsmieterhöhung möglich?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Staffelmiete schließt Modernisierungserhöhung auch im Nachhinein aus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Modernisierung während Laufzeit einer Staffelmietvereinbarung: Keine nachträgliche Mieterhöhung nach Ende der Laufzeit - Vermieter muss geplante Modernisierung in Staffelmiete einplanen oder auf Staffelmietvereinbarung verzichten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Mieterhöhung für Modernisierungen während einer Staffelmietvereinbarung (IMR 2018, 365)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2018, 599
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 154/04

    Formularmäßige Vereinbarung eines Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts

    Auszug aus LG Berlin, 28.02.2018 - 65 S 225/17
    Dem Vermieter sollen Investitionsentscheidungen dadurch erleichtert werden, dass er mit einer künftigen Erhöhung seiner Mieteinnahmen schon zu einem frühen Zeitpunkt rechnen kann (vgl. BGH, Urt. v. 23.11.2005 - VIII ZR 154/04, WuM 2006, 97 = NZM 2006, 256, nach juris Rn. 17; Urt. v. 03.12.2003 - VIII ZR 157/03, WuM 2004, 28 = Grundeigentum 2004, 175, nach juris Rn. 13).

    Auch für den Mieter soll sich eine Staffelmietvereinbarung finanziell günstig auswirken können, etwa indem der Vermieter an die vereinbarte Miete gebunden bleibt, wenn er bauliche Maßnahmen durchgeführt hat, die er durch eine Mieterhöhung gemäß § 559 BGB auf den Mieter umlegen könnte (BGH, Urt. v. 23.11.2005, a.a.O., Rn. 17).

  • LG Berlin, 28.02.1992 - 63 S 448/91
    Auszug aus LG Berlin, 28.02.2018 - 65 S 225/17
    Der Vermieter, der bei Abschluss eines Mietvertrages Modernisierungsmaßnahmen plant, kann entweder die Modernisierungskosten kalkulatorisch in der Staffelmietvereinbarung berücksichtigen oder muss auf eine solche Vereinbarung verzichten und die Miete dann gemäß § 559 BGB erhöhen (Bub/Treier/ Schultz , Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 4 Aufl., 2014, Kap III Rn. 1653ff.; Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender/Mersson, Wohnungsbaurecht, Loseblatt-Kommentar, Stand: EL Juni 2013, § 557a BGB Anm. 8.1; ebenso: LG Berlin, Urt. v. 28.02.1992 - 63 S 448/91, Grundeigentum 1992, 381, nach juris Rn. 12f.).

    Die Kammer folgt der letztgenannten Ansicht in Übereinstimmung mit der in der Rechtsprechung bisher vertretenen Auffassung (vgl. LG Berlin, Urt. v. 28.02.1992 - 63 S 448/91, Grundeigentum 1992, 381, nach juris Rz. 12).

  • BGH, 03.12.2003 - VIII ZR 157/03

    Vereinbarung einer Staffelmiete für die Zeit nach Beendigung der Mietpreisbindung

    Auszug aus LG Berlin, 28.02.2018 - 65 S 225/17
    Dem Vermieter sollen Investitionsentscheidungen dadurch erleichtert werden, dass er mit einer künftigen Erhöhung seiner Mieteinnahmen schon zu einem frühen Zeitpunkt rechnen kann (vgl. BGH, Urt. v. 23.11.2005 - VIII ZR 154/04, WuM 2006, 97 = NZM 2006, 256, nach juris Rn. 17; Urt. v. 03.12.2003 - VIII ZR 157/03, WuM 2004, 28 = Grundeigentum 2004, 175, nach juris Rn. 13).

    Dem Mieter bietet die Staffelmietvereinbarung - ihrem Zweck entsprechend - langfristig Klarheit über die auf ihn zukommenden Belastungen (BGH, Urt. v. 03.12.2003, a.a.O., Rn. 13), auch insoweit, als er nicht mit Erhöhungen wegen Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters rechnen muss.

  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 274/02

    Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neuem Mietrecht

    Auszug aus LG Berlin, 28.02.2018 - 65 S 225/17
    12 Der aus den Materialien ersichtliche Zweck des Gesetzes und der Wille des Gesetzgebers ist nach Überzeugung der Kammer in die Feststellung des Inhaltes der Regelung einzubeziehen, ein Ansatz, dem der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung folgt (vgl. nur BGH, Beschl. v. 12.03.1997 - VIII ARZ 3/96, NJW 1997, 1695, juris; Urt. v. 16.07.2003 - VIII ZR 274/02, NJW 2003, 2601, juris).
  • BGH, 12.03.1997 - VIII ARZ 3/96

    Kündigungsschutz auch für den Erben, der mit dem verstorbenen Mieter keinen

    Auszug aus LG Berlin, 28.02.2018 - 65 S 225/17
    12 Der aus den Materialien ersichtliche Zweck des Gesetzes und der Wille des Gesetzgebers ist nach Überzeugung der Kammer in die Feststellung des Inhaltes der Regelung einzubeziehen, ein Ansatz, dem der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung folgt (vgl. nur BGH, Beschl. v. 12.03.1997 - VIII ARZ 3/96, NJW 1997, 1695, juris; Urt. v. 16.07.2003 - VIII ZR 274/02, NJW 2003, 2601, juris).
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