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   LG Berlin, 28.06.2012 - 52 O 231/11   

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LG Berlin, 28.06.2012 - 52 O 231/11 (https://dejure.org/2012,20299)
LG Berlin, Entscheidung vom 28.06.2012 - 52 O 231/11 (https://dejure.org/2012,20299)
LG Berlin, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - 52 O 231/11 (https://dejure.org/2012,20299)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • bzaek.de

    Werbung mit Pauschalpreisen für zahnärztliche Leistungen und Unterschreitung des Mindestsatzes der GOZ (Werbung mit dem Angebot deutlicher rabattierter (zahn-)ärztlicher Leistungen bzw. Festpreise auf einer Internetplattform)

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gutschein für Zahnarztbehandlung zum Pauschalpreis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zm-online.de (Pressebericht, 06.08.2012)

    Kammer Nordrhein erfolgreich gegen Groupon-Werbung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 233/10

    Grenzen des Verbotes berufswidriger Werbung eines Zahnarztes

    Auszug aus LG Berlin, 28.06.2012 - 52 O 231/11
    Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit sind allerdings nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie vernünftigen Zwecken des Gemeinwohls dienen und den Berufstätigen nicht übermäßig oder unzumutbar treffen, also dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (vgl. BVErfGE 7, 377, 405 f.; 85, 248, 259; BVerfG, Beschluss vom 1.6.2011, 1 BvR 233/10 und 235/10).

    Der Umstand, dass es sich bei der Gewährung von Rabatten um eine Werbemethode handelt, wie sie in der gewerblichen Wirtschaft üblich ist, reicht nicht aus (BVerfG, Beschluss vom 1.6.2011, 1 BvR 233/10 und 235/10).

    Das mit einem Rabatt von 65 % angebotene Bleaching ist aber deshalb berufswidrig, weil schutzwürdige Interessen der Allgemeinheit dadurch betroffen sind, dass die angebotene Behandlung mit einem mehr als nur geringfügigen Eingriff in die körperliche Integrität verbunden ist (vgl. BVerfG 1 BvR 233/10 und 235/10 vom 1.6.2011).

    Auch wenn dem Käufer des hier streitgegenständlichen Deals anders in dem vom BGH zu 1 BvR 233/10 entschiedenen Fall nicht ein Gewinn in den Schoß fällt, sondern er sich selbst aktiv für den Erwerb eines Gutscheins entscheidet und hierfür auch Geld bezahlt, ist es doch nicht fern liegend, dass durch den erheblichen Rabatt ein Einfluss dahingehend ausgeübt wird, einen solchen Gutschein zu erwerben und sich der Behandlung zu unterziehen.

  • KG, 31.08.2007 - 5 W 253/07

    Wettbewerbsrecht: Unterschreitung der Mindestpreisvorschriften für Zahnärzte;

    Auszug aus LG Berlin, 28.06.2012 - 52 O 231/11
    Die Vorschriften über die Preisgestaltung zielen darauf ab, einen ruinösen Preiswettbewerb um Patienten im Interesse eines funktionierenden Gesundheitswesens zu verhindern und gleiche rechtliche Voraussetzungen für die auf dem Markt tätigen Wettbewerber zu schaffen (KG, Urt. v. 31.8.2007, 5 W 253/07).

    Für Mindestpreisvorschriften ist anerkannt, dass diese Marktverhaltensregelungen auch im Interesse der Mitbewerber darstellen (Köhler/Bornkamm, Rn. 11.139 zu § 4 UWG, BGH GRUR 2006, 955; KG NJW-RR 2008, 910 ff.).

    Insoweit ist die Vereinbarung eines Festpreises strikt zu trennen von der Unterschreitung von Mindestpreisvorschriften der Zahnärzte, welche in bestimmten Fällen zulässig sein kann (vgl. KG NJW-RR 2008, 910 ff.).

    Zwar erlaubt § 2 Abs. 1 GOZ eine von dieser Verordnung abweichende Höhe der Vergütung zu vereinbaren und zwar ausnahmsweise auch die Vereinbarung einer Vergütung, die die Mindestsätze unterschreitet (vgl. KG NJW-RR 2008, 910 ff.).

  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1886/06

    Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus nicht

    Auszug aus LG Berlin, 28.06.2012 - 52 O 231/11
    Insbesondere vor dem Hintergrund der Entscheidung BVerfG GRUR 2008, 618 - Versteigerung von Beratungsleistungen eines Rechtsanwalts in Internetauktionshaus - sei die Bildung eines Festpreises nicht zu beanstanden.

    Die Zulässigkeit des Anbietens von Festpreisen in der hier erfolgten Art ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des BVerfG GRUR 2008, 618.

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1287/08

    Teilnahme eines Zahnarztes an einem dem Preisvergleich dienenden Internetportal

    Auszug aus LG Berlin, 28.06.2012 - 52 O 231/11
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung BVerfG 1 BvR 1287/08 vom 8.12.2010 (Zahnarztwerbung im Internet), da dort im Internet keine Preisvereinbarungen getroffen worden sind, sondern die Zahnärzte auf der Plattform lediglich eine erste Kostenschätzung abgegeben haben.

    Die Beklagte hat keine Provision von den Zahnärzten für die Zuweisung von Patienten erhalten, sondern ein Entgelt für die Benutzung der Internetplattform als Online-Marktplatz (vgl. BVerfG 1 BvR 1287/08 vom 8.12.2010 - Zahnarztwerbung im Internet, Rn. 31).

  • BVerfG, 19.04.1991 - 1 BvR 1301/89

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über die ärztliche Vergütung in der GOÄ

    Auszug aus LG Berlin, 28.06.2012 - 52 O 231/11
    Für die GOÄ hat das BVerfG das Verbot eines Pauschalhonorars ausdrücklich bestätigt (BVerfG NJW 1992, 737).
  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1003/02

    Werbung von Zahnärzten im Internet

    Auszug aus LG Berlin, 28.06.2012 - 52 O 231/11
    (z. B. BVerfGE 71, 162, 174,; BVerfG, Beschluss vom 26.8.2003, 1 BvR 1003/02).
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus LG Berlin, 28.06.2012 - 52 O 231/11
    (z. B. BVerfGE 71, 162, 174,; BVerfG, Beschluss vom 26.8.2003, 1 BvR 1003/02).
  • BGH, 01.06.2006 - I ZR 268/03

    Gebührenvereinbarung II

    Auszug aus LG Berlin, 28.06.2012 - 52 O 231/11
    Für Mindestpreisvorschriften ist anerkannt, dass diese Marktverhaltensregelungen auch im Interesse der Mitbewerber darstellen (Köhler/Bornkamm, Rn. 11.139 zu § 4 UWG, BGH GRUR 2006, 955; KG NJW-RR 2008, 910 ff.).
  • BVerfG, 23.07.2001 - 1 BvR 873/00

    Zum Praxisschild des Zahnarztes

    Auszug aus LG Berlin, 28.06.2012 - 52 O 231/11
    Die berufsbezogene und sachangemessene Werbung ist ihm erlaubt (BVerfG, Beschluss vom 3.7.2001, 1 BvR 873/00).
  • BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10

    Branchenbuch Berg

    Auszug aus LG Berlin, 28.06.2012 - 52 O 231/11
    Dass der vorgetragene Lebenssachverhalt möglicherweise zugleich die Voraussetzungen mehrerer Verbotsnormen erfüllt, ist für die Frage, ob innerhalb eines beanstandeten Deals nur ein Streitgegenstand vorliegt oder mehrere Streitgegenstände gegeben sind, nicht maßgeblich, da die rechtliche Würdigung der beanstandeten konkreten Verletzungshandlung Sache des Gerichts ist (vgl. BGH Urt. v. 30.6.2011, I ZR 157/10, Branchenbuch Berg).
  • BGH, 21.05.2015 - I ZR 183/13

    Erfolgsprämie für die Kundengewinnung: Zahnarzt darf an Internetplattform

    Das Landgericht hat den allgemein gegen das Versprechen eines Entgelts für die Zuweisung von Patienten gerichteten Klageantrag abgewiesen (LG Berlin, WRP 2013, 241).
  • KG, 09.08.2013 - 5 U 88/12

    Zahnarztwerbung über das Internetportal Groupon - aber nicht mit Rabatten und zu

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. Juni 2012 verkündete Urteil der Zivilkammer 52 des Landgerichts Berlin - 52 O 231/11 - wird zurückgewiesen.
  • VG Münster, 22.11.2017 - 5 K 4424/17

    Preiswerbung für Bleaching - was ist erlaubt?

    vgl. zur Unzulässigkeit des Werbens mit Rabatten LG Berlin, Urteil vom 28. Juni 2012 - 52 O 231/11 -, juris.
  • VG Münster, 09.05.2018 - 18 K 4423/17

    Preiswerbung für Bleaching - was ist erlaubt?

    vgl. zur Unzulässigkeit des Werbens mit Rabatten: LG Berlin, Urteil vom 28. Juni 2012 - 52 O 231/11 -, juris.
  • LG Bonn, 13.02.2019 - 9 O 308/18
    So ist z.B. auch die Vereinbarung einer Pauschalvergütung unzulässig (OLG Frankfurt GRUR-RR 2016, 460: Bleaching; OLG München BeckRS 2015, 03056: kosmetische Zahnreinigung; LG Berlin WRP 2013, 241: Festpreise für Zahnreinigung, kieferorthopädische Zahnkorrektur, Implantatversorgung, Zahnfüllung aus Composit; LG Bonn WRP 2012, 110: Pauschalpreis für Zahnimplantate; BR-Drs. 276/87, 58; Zuck MedR 2012, 436; Liebold/Raff/Wissing Rn. 3).
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