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   LG Berlin, 29.01.2007 - 18 O 255/06   

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LG Berlin, 29.01.2007 - 18 O 255/06 (https://dejure.org/2007,57089)
LG Berlin, Entscheidung vom 29.01.2007 - 18 O 255/06 (https://dejure.org/2007,57089)
LG Berlin, Entscheidung vom 29. Januar 2007 - 18 O 255/06 (https://dejure.org/2007,57089)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 149/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus LG Berlin, 29.01.2007 - 18 O 255/06
    "Auch wird nicht klar, wieso in den Verträgen das Recht zur gewinnunabhängigen Entnahme von jährlich 10 % der Einlagen ab dem Jahr nach dem Vertragsschluss vorgesehen ist, obwohl in der Anlaufphase keinerlei Gewinne erwirtschaftet werden, sondern nur Verluste anfallen sollen und die Entnahmen daher schon konzeptionsgemäß nicht mit Einlagekapital unterlegt sein können." (BGH in NZG 2005, S. 476 [BGH 21.03.2005 - II ZR 149/03] [478]).

    "Sie (die dort beklagte AG) hätte deshalb ... für Klarheit sorgen müssen - dafür reichten die von ihr eingeholten Rechtsgutachten von vier Professoren nicht auserforderlich gewesen wäre eine Anfrage bei dem zuständigen Bundesaufsichtsamt ..., die (wohl auch hier) zu einem negativen Ergebnis geführt hätte" (BGH in NZG 2005, S. 476 [BGH 21.03.2005 - II ZR 149/03] [478]).

    Ansprüche aus § 812 BGB sind nicht gegeben, denn es kann unterstellt werden, dass Treuhandvertrag und Gesellschaftsvertrag jedenfalls nach den Grundsätzen der Abwicklung einer fehlerhaften Gesellschaft wirksam sind (vgl. BGH in NZG 2005, S. 476 [BGH 21.03.2005 - II ZR 149/03] [477]).

    Da die Beklagten entweder eine Warnung wider besseres Wissen unterlassen oder aber sich nicht hinreichend informiert hatten, haben sie zumindest fahrlässig gehandelt (vgl. BGH in NZG 2005, S. 476 [BGH 21.03.2005 - II ZR 149/03] [478]).

    Das Risiko, dass die zuständige Behörde - mag dies auch unberechtigt erfolgen - eine Erlaubnispflicht annimmt, mit den damit für das Unternehmen und die Anleger verbundenen nachteiligen Folgen, wie sie nun eingetreten sind, wäre von vornherein nur dann auszuschließen, mithin Hinweise auf eine mögliche Erlaubnispflicht und deren Folgen und Auswirkungen von vornherein allenfalls dann verzichtbar gewesen, wenn die BaFin im vorliegenden Fall vor dem Werben von Anlegern in ihrer Entscheidung rechtlich dahingehend gebunden worden wäre, dass sie eine Erlaubnispflicht nicht (mehr) hätte annehmen können (vgl. BGH NZG 2005, 476, 478 [BGH 21.03.2005 - II ZR 149/03] ).

  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

    Auszug aus LG Berlin, 29.01.2007 - 18 O 255/06
    Entspricht der Prospekt diesen Anforderungen nicht, so hat der auf seiner Grundlage geworbene Anleger, wenn er bei richtiger und vollständiger Information von einer Beteiligung Abstand genommen hätte, gegen die schuldhaft handelnden Prospektverantwortlichen Anspruch auf Rückzahlung seiner Aufwendungen für den Erwerb Zug um Zug gegen Abtretung der Beteiligung (vgl. BGH in NJW 2006, S. 2042 [BGH 06.02.2006 - II ZR 329/04] [2043], m.w.N.).

    Soweit an anderer Stelle des Prospektes (vom 27. Oktober) darauf hingewiesen wird, dass bei Einbeziehung des Agio die Quote höher ausfalle reicht dieser Hinweis im Rahmen der zu fordernden Verständlichkeit nicht aus, denn der Interessent muss insoweit einen Abgleich mit verschiedenen Prospektangaben vornehmen (vgl. BGH in NJW 2006, S. 2042 [BGH 06.02.2006 - II ZR 329/04] [2043]).

    Rechnete man aber diesen Betrag zutreffend in die weichen Kosten ein, so gelangte man bereits zu einer Quote von 38 724 000: 210 000 000, das sind 18, 44 % (vgl. zur Darstellung weicher Kosten BGH in NJW 2006, S. 2042 ff [BGH 06.02.2006 - II ZR 329/04] ).

    Die Ursächlichkeit eines Prospektmangels für die Anlageentscheidung wird von daher allgemein vermutet (vgl. BGH ZIP 2003, 1651, 1653 [BGH 14.07.2003 - II ZR 202/02] ; NJW-RR 2006, 685, 688; BGH in NJW 2006, S. 2042 [BGH 06.02.2006 - II ZR 329/04] [2043]) und liegt angesichts der einzugehenden Risiken und möglichen Folgen, wie sie sich vorliegend realisiert haben, auch hier auf der Hand.

  • BGH, 14.07.2003 - II ZR 202/02

    Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungskommanditisten

    Auszug aus LG Berlin, 29.01.2007 - 18 O 255/06
    Die Ursächlichkeit eines Prospektmangels für die Anlageentscheidung wird von daher allgemein vermutet (vgl. BGH ZIP 2003, 1651, 1653 [BGH 14.07.2003 - II ZR 202/02] ; NJW-RR 2006, 685, 688; BGH in NJW 2006, S. 2042 [BGH 06.02.2006 - II ZR 329/04] [2043]) und liegt angesichts der einzugehenden Risiken und möglichen Folgen, wie sie sich vorliegend realisiert haben, auch hier auf der Hand.

    Nur ein solcher aber ist als Vorteil auszugleichen (vgl. BGH NJW 1984, 2524 [BGH 27.06.1984 - IVa ZR 231/82] ; ZIP 2003, 1651, 1654 [BGH 14.07.2003 - II ZR 202/02] ).

  • BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 231/82

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler von Kapitalanlagen

    Auszug aus LG Berlin, 29.01.2007 - 18 O 255/06
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob sich dies schon daraus ergibt, dass die Klägerseite als formeller Mitunternehmer einen ihr zu zahlenden Schadensersatzbetrag wiederum als Einkommen zu versteuern hat (vgl. BGH NJW 1984, 2524 [BGH 27.06.1984 - IVa ZR 231/82] ; NJW 2002, 1711, 1712 [BGH 14.01.2002 - II ZR 40/00] ).

    Nur ein solcher aber ist als Vorteil auszugleichen (vgl. BGH NJW 1984, 2524 [BGH 27.06.1984 - IVa ZR 231/82] ; ZIP 2003, 1651, 1654 [BGH 14.07.2003 - II ZR 202/02] ).

  • BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 29.03

    Finanzdienstleistungsaufsicht; Finanzportfolioverwaltung; Gesellschaft

    Auszug aus LG Berlin, 29.01.2007 - 18 O 255/06
    ... Im Gegenteil ist dem Gedanken des Anlegerschutzes auch außerhalb des Anwendungsbereichs des InvG Geltung zu verschaffen, soweit dies, wie hier (wiederum auch vorliegend), aufgrund der Bestimmungen des Kreditwesengesetzes möglich ist und durch dessen ebendiesen Gedanken verwirklichenden Erlaubnis- und Überwachungsregime nahe gelegt wird." ( BVerwG, Urteil vom 22. September 2004 6 C 29.03 , Umdruck S. 16, 17).

    Insoweit kommt es nicht darauf an, dass der ... nicht ausschließlich das Handeln mit Finanzinstrumenten betreiben wollte, denn dies lässt sich weder dem Wortlaut des § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 3 KWG entnehmen, noch entspräche eine einschränkende Anwendung dem auch auf Anlegerschutz ausgerichteten Schutzzweck der Norm (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. September 2004 6 C 29.03 Umdruck s. 12).

  • BGH, 21.04.2005 - III ZR 238/03

    Haftung des ohne Erlaubnis tätigen Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus LG Berlin, 29.01.2007 - 18 O 255/06
    Die Vorschrift ist Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (vgl. BGH in NJW 2005, S. 2703 [BGH 21.04.2005 - III ZR 238/03] ).

    Auch ein Verbotsirrtum ist nicht anzunehmen, denn der Beklagte stellt sich selbst als Kenner der Materie dar und wirbt mit einer über ein Jahrzehnt andauernden Tätigkeit als Geschäftsführer eines bedeutenden Unternehmens mit internationaler Verflechtung, ferner damit, dass er finanzpolitischer Sprecher einer Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus gewesen sei (vgl. zur Haftung des handelnden Organs in Bezug auf die hier einschlägigen Vorschriften BGH in NJW 2005, S. 2703 [BGH 21.04.2005 - III ZR 238/03] [2704]).

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus LG Berlin, 29.01.2007 - 18 O 255/06
    Insoweit kann von Bedeutung sein, dass "die Konstruktur des Anlagemodells von vorn herein so ungünstig angelegt war ..., dass ein Gewinn der Anleger höchst unwahrscheinlich, ein Verlust dagegen wahrscheinlich war" (vgl. BGH in NZG 2005, S. 472 [BGH 21.03.2005 - II ZR 140/03] [475]).
  • LG Potsdam, 16.06.2006 - 10 O 594/05

    Klage auf Schadensersatz wegen einer Geldanlage; Örtliche Zuständigkeit für

    Auszug aus LG Berlin, 29.01.2007 - 18 O 255/06
    Wegen der weiteren Umstände insoweit, aus denen sich Prospektfehler ergeben, nimmt das erkennende Gericht auf die Ausführungen in der Entscheidung des Landgerichts Potsdam vom 18. Mai 2006 in einem Parallelrechtsstreit 10 O 594/05 (Entscheidungsgründe S. 16, 17) Bezug.
  • BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05

    Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von

    Auszug aus LG Berlin, 29.01.2007 - 18 O 255/06
    Die Ursächlichkeit eines Prospektmangels für die Anlageentscheidung wird von daher allgemein vermutet (vgl. BGH ZIP 2003, 1651, 1653 [BGH 14.07.2003 - II ZR 202/02] ; NJW-RR 2006, 685, 688; BGH in NJW 2006, S. 2042 [BGH 06.02.2006 - II ZR 329/04] [2043]) und liegt angesichts der einzugehenden Risiken und möglichen Folgen, wie sie sich vorliegend realisiert haben, auch hier auf der Hand.
  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03

    Haftung des Brokers für Schinden von Provisionen durch den Anlageberater und -

    Auszug aus LG Berlin, 29.01.2007 - 18 O 255/06
    Das aber heißt, dass dem MSF nur noch Beträge zur Verfügung standen, welche für nennenswerte Investitionen nicht ausreichen würden (vgl. für eine Indizwirkung insoweit BGH in NJW 2004, S. 3423 [BGH 13.07.2004 - VI ZR 136/03] [2324] zum sog. "churning").
  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

  • BGH, 24.04.1978 - II ZR 172/76

    Haftung der Initiatoren und Gründer einer Publikums-KG für unvollständigen oder

  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen

  • BGH, 21.03.1988 - II ZR 135/87

    Inhaltskontrolle der Beteiligung an einer Publikums-KG; Recht zur Übernahme

  • EuGH, 11.02.1999 - C-366/97

    Romanelli

  • VG Frankfurt/Main, 27.10.2005 - 1 E 1159/05

    Bankgeschäft; Finanzkommissionsgeschäft; Investmentgeschäft; Aufsicht

  • KG, 17.03.2008 - 26 U 34/07

    Schadensersatz nach den Grundsätzen der Prospekthaftung wegen falscher oder

    unter Abänderung des am 29. Januar 2007 verkündeten Urteils des Landgerichts Berlin - 18 O 255/06 - die Klage insgesamt abzuweisen.
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