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   LG Berlin, 29.06.2007 - 96 O 84/06   

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https://dejure.org/2007,33277
LG Berlin, 29.06.2007 - 96 O 84/06 (https://dejure.org/2007,33277)
LG Berlin, Entscheidung vom 29.06.2007 - 96 O 84/06 (https://dejure.org/2007,33277)
LG Berlin, Entscheidung vom 29. Juni 2007 - 96 O 84/06 (https://dejure.org/2007,33277)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus LG Berlin, 29.06.2007 - 96 O 84/06
    Eine Beweisaufnahme, bei der gegebenenfalls die Beklagte als beweisbelastet anzusehen wäre (vgl. BGH, GRUR 1991, 848, 850 - Rheumalind II ), ist nicht geboten.
  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus LG Berlin, 29.06.2007 - 96 O 84/06
    Dies ist nach wie vor in erster Linie deshalb geboten, weil die eigene Gesundheit in der Wertschätzung des Verbrauchers einen hohen Stellenwert hat und sich deshalb an die Gesundheit anknüpfende Werbemaßnahmen erfahrungsgemäß als besonders wirksam erweisen, ferner daraus, dass mit irreführenden gesundheitsbezogenen Werbeangaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut der Gesundheit des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können (vgl. BGH GRUR 2002, 182, 185, m.w.N. - Das Beste jeden Morgen ).
  • OLG Schleswig, 23.11.2004 - 6 U 65/00
    Auszug aus LG Berlin, 29.06.2007 - 96 O 84/06
    Dies belegen die vom Kläger eingereichten Gutachten des Prof. Dr. ... vom 4. Juli 1995 (Anlage K 2) und das in einem ebenfalls die Bedeutung der exogenen Aufnahme von Ubichinon betreffenden Rechtsstreit (entschieden durch Urteil des OLG Schleswig vom 23. November 2004 - 6 U 65/00 -, MD 2005, 255ff) eingeholte Gutachten der Bundesanstalt für Risikobewertung (BfR) vom 2. September 2004.
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2007 - 20 U 118/06

    Unmittelbare Wiedergabe oder Zitat der Äußerung eines Dritten i.R.e. Werbung als

    Auszug aus LG Berlin, 29.06.2007 - 96 O 84/06
    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt die Kammer Bezug auf die dortigen Ausführungen (vgl. auch das als Anlage K 20 eingereichte Urteil des OLG Düsseldorf vom 27. März 2007 - I - 20 U 118/06 -, S. 5ff).
  • BGH, 26.05.1994 - I ZR 85/92

    Verbandsausstattung II - Verbandsausstattung

    Auszug aus LG Berlin, 29.06.2007 - 96 O 84/06
    Dafür, dass er diesen in seiner Satzung verankerten Zweck auch erfüllt, spricht bei einem ordnungsgemäß gegründeten und aktiv tätigen Verband wie dem Kläger eine tatsächliche Vermutung, deren Widerlegung Sache des angegriffenen Verletzers ist (BGH WRP 1997, 439 - Geburtstagswerbung II ; BGH GRUR 1994, 831 - Verbandsausstattung II ; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 8 Rz. 3.49; Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl., 2005, § 8 Rz. 132; Ernst in: Ullmann jurisPK-UWG, 2006, § 8, Rn. 95 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus LG Berlin, 29.06.2007 - 96 O 84/06
    Ein Missbrauch der Klagebefugnis liegt vor, wenn deren Ausübung dem Sinn und Zweck ihrer Zubilligung widerspricht und der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der gerichtlichen Verfolgung eines Wettbewerbsverstoß erscheinen Zur Bejahung des Missbrauchstatbestands ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass überwiegend sachfremde Ziele - wie das Interesse, Gebühren zu erzielen oder den Gegner mit erheblichen Gebühren zu belasten oder generell zu schädigen - das die Verfahrenseinleitung beherrschende Motiv bilden; ein Fehlen oder vollständiges Zurücktreten wettbewerbsrechtlicher Absichten hinter den vom Gesetzgeber missbilligten Zielen ist demgegenüber nicht zu verlangen (BGH, GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I ; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, § 8, Rn. 4.10).
  • OLG Hamm, 24.10.2006 - 4 U 8/06

    Unzulässige Werbung für Lebensmittel - Unterlassungsanspruch eines

    Auszug aus LG Berlin, 29.06.2007 - 96 O 84/06
    Die Kammer schließt sich der Entscheidung des OLG Hamm vom 24. Oktober 2006 in dem dort zum Geschäftszeichen 4 U 8/06 zwischen dem Kläger und der ... und ihrem Geschäftsführer geführten Rechtsstreit an, dessen Sachvortrag zur Zulässigkeit der Klage mit dem des hiesigen Rechtsstreits weitgehend identisch ist.
  • BGH, 05.10.1989 - I ZR 56/89

    Wettbewerbsverein IV

    Auszug aus LG Berlin, 29.06.2007 - 96 O 84/06
    Insbesondere gibt die nicht zu verkennende enge Beziehung zwischen dem Kläger und der ihn regelmäßig vertretenden Kanzlei, die die Beklagte in der weiteren bei Kammer anhängigen Sache 96 O 164/06 teilweise zum Anlass genommen hat, mit Schriftsatz vom 31. Januar 2007 ihre Einwendungen nach Kenntnis der Entscheidung des OLG Hamm noch einmal zu vertiefen, nicht Anlass dazu, dem Kläger die Prozessführungsbefugnis insgesamt abzusprechen, wobei grundsätzlich zu differenzieren ist zwischen solchen Umständen, die die Prozessführungsbefugnis im Allgemeinen (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG) in Frage stellen können, und solchen, die nur hinsichtlich einzelner Verfahren im Einzelfall zu einem Verlust der Prozessführungsbefugnis (§ 8 Abs. 4 UWG) führen können (vgl. BGH NJW-RR 1990, 102, 103f - Wettbewerbsverein IV ).
  • BGH, 14.11.1996 - I ZR 164/94

    Geburtstagswerbung II - Sonderveranstaltung/Sonderangebote

    Auszug aus LG Berlin, 29.06.2007 - 96 O 84/06
    Dafür, dass er diesen in seiner Satzung verankerten Zweck auch erfüllt, spricht bei einem ordnungsgemäß gegründeten und aktiv tätigen Verband wie dem Kläger eine tatsächliche Vermutung, deren Widerlegung Sache des angegriffenen Verletzers ist (BGH WRP 1997, 439 - Geburtstagswerbung II ; BGH GRUR 1994, 831 - Verbandsausstattung II ; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 8 Rz. 3.49; Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl., 2005, § 8 Rz. 132; Ernst in: Ullmann jurisPK-UWG, 2006, § 8, Rn. 95 jeweils m.w.N.).
  • LG Berlin, 24.01.2008 - 52 O 152/07

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für eine siliziumhaltiges Nahrungsergänzungsmittel

    Es ist insofern auch nicht Aufgabe des Gerichts und käme einem unzulässigen Ausforschungsbeweis gleich, wenn ohne einen schlüssigen Sachvortrag der Beklagten im Wege einer Beweisaufnahme herausgefunden werden soll, ob bestimmte Aussagen über die Wirkung eines Nahrungsergänzungsmittels möglicherweise als  wissenschaftlich hinreichend gesichert angesehen werden können (LG Berlin, Urteil vom 29.06.2007 - 96 O 84/06 -).
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