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   LG Berlin, 29.11.2007 - 27 O 702/07   

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LG Berlin, 29.11.2007 - 27 O 702/07 (https://dejure.org/2007,45669)
LG Berlin, Entscheidung vom 29.11.2007 - 27 O 702/07 (https://dejure.org/2007,45669)
LG Berlin, Entscheidung vom 29. November 2007 - 27 O 702/07 (https://dejure.org/2007,45669)
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  • LG Berlin, 03.07.2007 - 27 O 285/07
    Auszug aus LG Berlin, 29.11.2007 - 27 O 702/07
    Der Richtigstellungsanspruch besteht aber aus einem anderen Grund nicht: Vorliegend hatte die Kammer in dem parallelen Unterlassungsverfahren zwischen denselben Parteien (Gesch.-Zeichen: 27 O 285/07) im Beschluss vom 27. März 2007 ausgeführt, dass über den Vorfall in dem Pflegeheim der Klägerin im Rahmen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung berichtet werden durfte, da es sich um Vorgänge von erheblichem Gewicht handelte und ein hinreichender Mindestbestand an Tatsachen vorlag, die für die Richtigkeit des Verdachts sprachen.
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Berlin, 29.11.2007 - 27 O 702/07
    Auch insoweit ergeben sich keinerlei Anzeichen dafür, dass diese Behauptung richtig wäre, so dass nach der insoweit ins Äußerungsrecht transformierten Regel zur Glaubhaftmachungslast des § 186 StGB davon auszugehen ist, dass die Aussage unwahr ist (vgl. BGH NJW 1996, 1131, 1133; NJW 1985, 1621, 1622).
  • BGH, 12.02.1985 - VI ZR 225/83

    Darlegungs- und Beweislast für die Wahrnehmung berechtigter Interessen bei

    Auszug aus LG Berlin, 29.11.2007 - 27 O 702/07
    Auch insoweit ergeben sich keinerlei Anzeichen dafür, dass diese Behauptung richtig wäre, so dass nach der insoweit ins Äußerungsrecht transformierten Regel zur Glaubhaftmachungslast des § 186 StGB davon auszugehen ist, dass die Aussage unwahr ist (vgl. BGH NJW 1996, 1131, 1133; NJW 1985, 1621, 1622).
  • BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch Untersagung einer Presseveröffentlichung

    Auszug aus LG Berlin, 29.11.2007 - 27 O 702/07
    Eine solche auf falschen Tatsachenbehauptungen beruhende Meinungsäußerung ist aber ebenfalls unzulässig (vgl. BVerfG AfP 2003, 535 ff.)." Auch im vorliegenden Rechtsstreit um die Richtigstellung gilt hinsichtlich der Wahrheit der betreffenden Behauptung nichts anderes.
  • BGH, 17.02.1987 - VI ZR 77/86

    Substantiierungspflicht bei behauptetem Insiderwissen; Widerruf teilweise

    Auszug aus LG Berlin, 29.11.2007 - 27 O 702/07
    Kommt der Kritiker seiner aus § 138 Abs. 1 ZPO folgenden prozessualen Erklärungspflicht nicht nach, kann von der Unwahrheit des streitigen Vorwurfs ausgegangen werden (BGH NJW 1974, 1710, 1711; AfP 1987, 502, 503; Wenzel-Gamer, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kapitel 13 Rdz. 18; Prinz/Peters, Medienrecht, Rdz. 678 m. w. Nachw.).
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