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   LG Berlin, 30.05.1989 - 64 S 71/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4950
LG Berlin, 30.05.1989 - 64 S 71/89 (https://dejure.org/1989,4950)
LG Berlin, Entscheidung vom 30.05.1989 - 64 S 71/89 (https://dejure.org/1989,4950)
LG Berlin, Entscheidung vom 30. Mai 1989 - 64 S 71/89 (https://dejure.org/1989,4950)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schaffung der Voraussetzungen für eine genehmigungsfreie Zweckentfremdung von Räumen, die als Anwaltskanzlei genutzt werden sollen; Nachträgliche Gnehmigung einer gewerblichen Nutzung; Räumungsanspruch wegen Verzug mit einem kündigungsbegründenden Mietrückstand ; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mietvertragserweiterung; Mängelansprüche; Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln; Zahlungsverzug; Minderungsquote bei Feuchtigkeitserscheinungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wasserflecken an Decken und Wänden einer Wohnung berechtigen zu einer Mietminderung von 20 % - Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch ist beeinträchtigt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 537 Abs. 1
    Mietminderung bei Feuchtigkeit der Decken; Rechtsfolgen der Anmietung weiterer Räume; Rechtsfolgen der Fortzahlung der Miete; Zulässigkeit der Erhöhung einer preisrechtlich unzulässigen Miete

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 12.11.1973 - 8 U 1809.72

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Unterlassen von Schönheitsreparaturen; Anspruch

    Auszug aus LG Berlin, 30.05.1989 - 64 S 71/89
    Diese den Beklagten zustehende Einrede hinderte den Eintritt des Verzugs, ohne daß sich die Beklagten darauf berufen mußten (RGZ 126, 280, 285; KG MDR 1974, 319).
  • LG Hamburg, 03.02.1984 - 11 S 87/83

    Mietminderung bei unzureichender Beheizbarkeit der Wohnung mit Nässe- und

    Auszug aus LG Berlin, 30.05.1989 - 64 S 71/89
    Zudem stand den Beklagten heben dem Mietminderungsrecht ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 320 BGB zu, das auf das Dreifache bis Fünffache der Minderungsquote zu schätzen ist (LG Hamburg MDR 1984, 494 [LG Hamburg 03.02.1984 - 11 S 87/83] ; AG Tiergarten MM 1987, 146 f).
  • RG, 14.12.1929 - I 214/29

    1. Was gehört zur Verschaffung eines verkauften Rechts? 2. Gehört es beim

    Auszug aus LG Berlin, 30.05.1989 - 64 S 71/89
    Diese den Beklagten zustehende Einrede hinderte den Eintritt des Verzugs, ohne daß sich die Beklagten darauf berufen mußten (RGZ 126, 280, 285; KG MDR 1974, 319).
  • LG Berlin, 10.01.1992 - 64 S 291/91

    Mietminderung bei fehlender Beheizbarkeit der Wohnung während der Heizperiode

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  • LG Berlin, 10.01.1992 - 64 S 167/91

    Rechtmäßigkeit einer Kündigung wegen Verzugs mit dem Mietzins für zwei

    Die Kammer hält insoweit an ihrer Auffassung fest, dass allein das Vorhandensein eines Zurückbehaltungsrechts der Kündigung entgegen gestanden hätte, weil die ausdrückliche Geltendmachung des sich aus § 320 BGB ergebenden Zurückbehaltungsrechtes nicht erforderlich ist (vgl. BGH, WM 1963, 476; WM 1974, 369; Urteil der Kammer vom 30. Mai 1989 - 64 S 71/89 - GE 1990, 705).

    Denn auch unter Berücksichtigung, dass das Zurückbehaltungsrecht der Höhe nach einen Betrag vom 3 - bis 5-fachen der zulässigen Minderung erreichen kann (vgl. Urteil der Kammer vom 30. Mai 1989 - 64 S 71/89 - GE 1990, 705), hätte sich bei einer auf den Feuchtigkeitsmangel beziehende Minderung des Gesamtmietzinses von 4 % (siehe oben zu I., 2) ein Einbehalt von höchstens 20 % ergeben können, so dass Verzug immer noch in Höhe von 80 % des Mietzinses bestand.

  • OLG Düsseldorf, 01.07.2014 - 24 U 164/13

    Rechte des Mieters bei vertragswidrigem Zustand vermieteter Gewerberäume

    Teilweise wird vertreten, dass das Zurückbehaltungsrecht bemesse sich mit dem Drei- bis Fünffachen des Minderungsbetrages (OLG Naumburg GuT 2002, 15 ff, Rz. 50; LG Berlin GE 1995, 821; GE 1990, 1037; GE 1990, 705; LG Hamburg MDR 1984, 494; Schmidt-Futterer/Eisenschmidt, a.a.O., § 536 Rn. 424 mwN), teilweise wird angegeben, es sei auf den drei- bis fünffachen des jeweils zur Reparatur erforderlichen Betrages begrenzt (OLG Naumburg WuM 2000, 242ff., Rz. 69; Blank/Börstinghaus, a.a.O., § 536 Rn. 96 mwN).
  • VerfGH Berlin, 19.08.2005 - VerfGH 84/04

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch fachgerichtliche Nichtberücksichtigung

    Nach gefestigter, auch höchstrichterlicher Rechtsprechung kann ein Mieter wegen Mängeln in seiner Wohnung die Mietzinszahlung in Höhe des drei- bis fünffachen der wegen dieser Mängel angemessenen Mietminderung bis zur Beseitigung des Mangels monatlich zurückhalten (BGH, GE 1997, 1096; BGH, NJW 1982, 2242; LG Berlin, GE 1990, 705).
  • AG Berlin-Lichtenberg, 23.09.2009 - 11 C 108/07

    Wohnraummiete: Anforderungen an den Mindeststandard einer nicht modernisierten

    Nach § 287 ZPO ist ein Prozentsatz von 15 % angemessen (allg. LG Hannover WuM 1982, 183 (10%); LG Berlin GE 1990, 705 (20 %); LG München Urteil vom 2.10.1985, 15 S 7066/85 (15%).
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