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LG Berlin, 30.10.1985 - 18 O 263/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 138 Abs. 1 und 2; BGB § 404; BGB § 781; BGB § 783 ff.; BGB § 790; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1986, 1939
- NJW-RR 1986, 931 (Ls.)
- VersR 1986, 1129
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Schleswig, 13.05.2004 - 16 U 11/04
Sittenwidrigkeit von Schuldanerkenntnissen von Kunden eines Nachtclubs mit …
Für das Sittenwidrigkeitsurteil über abverlangte Anerkenntnisse gemäß § 138 Abs. 1 BGB ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände, unter denen es zu der Abgabe der Anerkenntnisse gekommen ist, erforderlich, insbesondere kommt es auf das Gesamtgepräge des Geschäfts an, wie es sich erkennbar aus dem äußeren Inhalt, dem Beweggrund und dem Zweck ergibt (LG Berlin NJW 1986, 1939, 1940; BGH NJW 1987, 2014, 2015). - OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 8/01
Widerruf von Kreditkartenzahlungen gegenüber der emittierenden Bank
a) In Rechtsprechung und Lehre herrscht die Auffassung vor, dass die im Rahmen der Kreditkartenverwendung durch Belegunterzeichnung erteilte Weisung grundsätzlich als unwiderruflich anzusehen ist (z.B. LG Berlin, NJW 1986, 1939; LG Aachen, WM 1994, 2158; OLG Schleswig, WM 1991, 453; OLG München, WM 1999, 2356 = MDR 2000, 1446 mit Bespr.