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LG Berlin, 31.10.2003 - 102 O 10/03 Kart |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack
Investitionsersatzanspruch des Vertragshändlers; Schadensersatzfeststellungsbegehren des Vertragshändlers
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Chrysler 11 -, Investitionsersatzanspruch des VH, Bemessung der Kündigungsfrist bei einem Kfz-VH, Kündigung zur Unzeit, Auslegung einer formularmäßigen Ausscheidensvereinbarung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.01.1984 - VIII ZR 255/82
Ersatzpflicht bei unberechtigter Kündigung eines Mietverhältnisses
Auszug aus LG Berlin, 31.10.2003 - 102 O 10/03
Jedoch kann eine Kündigung eine Verletzung der Leistungstreuepflicht darstellen, wenn sie unberechtigt ist und sodann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen, wenn sie schuldhaft erfolgt ist (vgl. BGHZ 89, 296), Hier haben die Parteien die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung im Vertrag vereinbart und die Beklagte hat sich unstreitig an die vereinbarte Kündigungsfrist von zwei Jahren gehalten. - OLG Köln, 17.11.2000 - 19 U 200/00
Konkurrenz des Herstellers, eines Autokonzerns, gegenüber Vertragshändler
Auszug aus LG Berlin, 31.10.2003 - 102 O 10/03
Auch wenn man ihr zunächst im Hinblick auf die von ihr angeführten Entscheidungen einmal des Landgerichts Berlin sowie weiterhin des Oberlandesgerichts Köln vom 17. Oktober 2000 (NJW-RR 01, 1178) dahingehend folgt, dass der von der Beklagten auch gegenüber der Klägerin verwendete Händlervertrag ein Direktvertriebsverbot zu Lasten der Beklagten enthält, das sich auch auf konzerneigene Händler der Beklagten erstreckt, kann die Kammer hier nicht mit nach § 286 ZPO erforderlicher Gewissheit davon ausgehen, dass die Tätigkeit der [...] GmbH diesem Umsätze im "Vertragsgebiet", der Stadt Hamburg, gebracht hat, die ein freier Händler an ihrer Stelle nicht erzielt hätte. - BGH, 10.02.1987 - KZR 6/86
Umstellung des Vertriebssystems durch einen marktstarken Hersteller; …
Auszug aus LG Berlin, 31.10.2003 - 102 O 10/03
Die Kammer geht davon aus, dass ein gegen den Hersteller oder Lieferanten gerichteter allgemeiner und von keiner weiteren Voraussetzung als dem Einsatz betriebswirtschaftlich noch nicht wieder erwirtschafteter Mittel unabhängiger Investitionserstattungsanspruch des Vertragshändlers nach Beendigung eines Händlervertrages nicht besteht (vgl. BGH NJW 87, 3197, 3200).